Ausbilder-Wettbewerb 2002: E-Learning in der Berufsausbildung | |
| Der Wettbewerb für Ausbilder in der chemischen Industrie wird im Jahr 2002 erneut aufgelegt. Diese gemeinsam vom Bundesarbeitgeberverband Chemie (BAVC) und von der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) getragene Veranstaltung wird damit zum insgesamt 10. Mal durchgeführt. Mit dem Wettbewerb für Ausbilderinnen und Ausbilder der chemischen Industrie sollen zum einen neue Lehr- und Lernmethoden in der Ausbildung gefördert werden, zum anderen soll ein Anreiz gesetzt werden, sich mit einem bestimmten Leitthema intensiver auseinander zu setzen. Im Jahr 2002 geht es um Konzepte des E-Learning in der Berufsausbildung. Alle Ausbilderinnen und Ausbilder in der chemischen Industrie sind aufgerufen, sich zu diesem Thema mit einem Vorschlag am Ausbilder-Wettbewerb zu beteiligen. Das Thema, auf das sich der paritätisch besetzte Chemie-Berufsbildungsrat verständigt hat, lautet: E-Learning in der Ausbildung Gedanken, Methoden und Möglichkeiten. Unter E-Learning versteht man alle Aus- und Weiterbildungsaktivitäten, bei denen die Lernenden einen Computer bzw. ein Computernetzwerk sowie für Lernzwecke konzipierte Anwendungen nutzen, um neue Fähigkeiten zu erlernen und/oder ihr Wissen zu erweitern. Das Lernen am PC und im Internet bildet eigene Begriffe sowie Methoden und prägt eine neue Lernkultur. Als ein wesentlicher Vorteil der computergestützten Formen des Lernens wird häufig die selbstbestimmte, orts- und zeitunabhängige Bearbeitung bedarfsorientierter Lerninhalte angeführt. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben jedoch auch gezeigt, dass die Lernprozesse im Rahmen des E-Learning inhaltlich und methodisch-didaktisch professionell gestaltet sein müssen, um die gewünschten Lern-erfolge zu erzielen. Bearbeitung des Wettbewerbsthemas Im Rahmen des Ausbilderwettbewerbs werden Vorschläge dazu erbeten, wie Konzepte des E-Learning in der Ausbildungspraxis erfolgreich umgesetzt werden können. Alle Varianten des computergestützten Lernens (z.B. Computer-Based Training (CBT), Web-Based-Training (WBT), mit/ohne tele-tutorieller Betreuung, mit/ohne Kombination mit traditionellen Methoden usw.) können Gegenstand eines Wettbewerbsbeitrags sein. Entsprechende Vorschläge und Anregungen sollten zu Papier gebracht und bei der Geschäftsstelle des Berufsbildungsrates (Adresse siehe unten) eingereicht werden. Die Arbeiten dürfen nicht umfangreicher als zehn DIN A4-Seiten sein, damit die Vorschläge für die Wettbewerbsjury und den Berufsbildungsrat überschaubar bleiben. Zu den zehn Schriftseiten können allerdings Anlagen (Beispiele, Grafiken, Skizzen, ggf. CD-ROM oder Internetadresse usw.) zur Erläuterung hinzugefügt werden. Die Anlagen sollen nur der inhaltlichen Präzisierung dienen und werden somit von der Jury bei der Bewertung nicht berücksichtigt. Die Thematik kann alle Ausbildungsbereiche betreffen, sowohl die naturwissenschaft-liche Ausbildung, wie auch die technische und kaufmännische Ausbildung. Gegenstand des Wettbewerbes können dabei nicht nur praktizierte Beispiele, sondern auch geplante realisierbare Projekte sein. Wer kann mitmachen? Mitmachen kann - wie auch in den vergangenen Jahren - jede Ausbilderin und jeder Ausbilder aus einem Unternehmen, für das die Tarifverträge der chemischen Industrie gelten. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Ausbildungstätigkeit haupt- oder nebenberuflich ausgeübt wird. Teilnehmer können sich auch zu Gruppen zusammenschließen, um gemeinsam eine Wettbewerbsarbeit vorzulegen. Gruppen- und Einzelarbeiten haben grundsätzlich die gleichen Chancen. Die Bewertung erfolgt anonym. Mitmachen können selbstverständlich auch solche Ausbilderinnen und Ausbilder, die sich schon in den Vorjahren am Wettbewerb beteiligt haben. Um Chancengleichheit zu wahren, können Berichte über laufende oder durchgeführte Modellvorhaben, die vom Bundesinstitut für Berufsbildung oder ähnlichen Einrich-tungen gefördert werden, nicht berücksichtigt werden.
Geschäftsstelle des Berufsbildungsrates Postfach 12 80 65002 Wiesbaden Tel.: 0611-77 88 10 / Fax: 0611- 77 88 123 / e-Mail: info@bavc.de Aus den Unterlagen geht die äußere Form hervor, die für die einzureichenden Arbeiten vorgeschrieben ist. Durch die Wettbewerbsunterlagen wird sichergestellt, dass Angaben zur Person der Teilnehmer und der Ausbildungsunternehmen der beurteilenden Jury und dem Berufsbildungsrat bei der Entscheidung über die Prämien nicht bekannt werden. Prämien Es stehen Preisgelder von insgesamt mehr als 10.000 EURO zur Verfügung. Die drei besten Arbeiten werden mit Geldprämien ausgezeichnet. Anlässlich der 10. Durchführung des Ausbilder-Wettbewerbs wird ein 'Sonderpreis für nachhaltige Implementierung in der Ausbildungspraxis' ausgelobt, da dies eine der grundlegenden Zielsetzungen des Wettbewerbs ist. Außerdem kann der Berufsbildungsrat Anerkennungsprämien für weitere Arbeiten vorsehen. Von dieser Möglichkeit wurde in den vergangenen Jahren häufig Gebrauch gemacht. Die Wettbewerbsinitiatoren behalten sich das Recht vor, die prämierten Wettbewerbsbeiträge wie in den Vorjahren im Rahmen einer Broschüre zu veröffentlichen. | |









