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Neues aus der Fortbildung

Auf der Internetseite des Kuratoriums der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung (KWB) unter (www.kwb-berufsbildung.de) ist stets der aktuelle Stand zu den Entwicklungen im Bereich der bundseinheitlichen Fortbildungs-Abschlüsse nach § 53 BBiG zu finden. Im Jahr 2009 hat es hier einige Neuerungen gegeben und auch in 2010 werden Fortbildungen in modernisierter Form an den Start gehen. Nachfolgend finden Sie eine Auflistung von Fortbildungsangeboten, die auch für Beschäftigte und Unternehmen der Chemiebranche relevant sein können.

Logistikmeister/-in

Eine neue Fortbildungsordnung „Geprüfter Logistikmeister/Geprüfte Logistikmeisterin“ ist am 01.02.2010 in Kraft getreten. Die bisherige Fortbildung zum Meister für Lagerwirtschaft wird dadurch abgelöst. Damit liegt für einen zentralen Bereich der Logistik eine aktuelle Regelung vor, welche die erweiterten Einsatzbereiche sowie die neuen Strukturen und Technologien in der Branche berücksichtigt.

Planung, Organisation, Koordination und Überwachung logistischer Aufgaben rund um Lagerung, Transport und Versand von Gütern gehören zum Tätigkeitsspektrum der Logistikmeister. Durch eine Optimierung von Material- und Informationsfluss im Unternehmen stellen sie die termingerechte Auftragsbearbeitung sicher.

Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist ein anerkannter Abschluss in einem Ausbildungsberuf und einschlägige Berufspraxis im Bereich Logistik.

Prozessmanager/-in Elektrotechnik

Mit dem Fortbildungsprofil Prozessmanager/-in Elektrotechnik vom 10.8.2009 steht für Unternehmen und Mitarbeiter ein neuer Ansatz für die Fort- und Weiterbildung in der Elektrotechnik und Elektronik zur Verfügung, der auch eine Alternative zum „Industriemeister Elektrotechnik“ darstellt.

Das neue Fortbildungsprofil bietet eine gute Grundlage für eine zukunftsorientierte Fachkräfteentwicklung, mit Einsatzbereichen z.B. in der Automatisierungstechnik, Medizintechnik, Energieversorgung oder Automobilindustrie.

Voraussetzung für die Zulassung zur Weiterbildungsprüfung zum Geprüften Prozessmanager / zur Geprüften Prozessmanagerin für Elektrotechnik ist in der Regel die Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der dem Bereich der Elektrotechnik zugeordnet werden kann, und eine mindestens einjährige einschlägige Berufspraxis oder eine Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige einschlägige Berufstätigkeit.

Aus- und Weiterbildungspädagoge/-in

Der Aus- und Weiterbildungspädagoge (Verordnung vom 21.8.2009) ist als Fortbildungsprofil auf der Fachwirte-/Meister-Ebene konzipiert und richtet sich an Ausbilder, die unmittelbar Ausbildungsaufgaben wahrnehmen. Die Fortbildung vertieft die Ausbildungskompetenz und vermittelt Qualifikationen für die Planung, Umsetzung und Beratung zu betrieblicher Weiterbildung für ausgebildete Fachkräfte.

Berufspädagoge/-in

Der Berufspädagoge (VO ebenfalls 21.8.2009) richtet sich an Beschäftigte in Betrieben und Bildungseinrichtungen, die in den Bereichen Bildungsprozessplanung, Lernbegleitung, Bildungsmarketing, Controlling und Qualitätsmanagement verantwortlich tätig sind bzw. werden wollen. Der Abschluss ist auf der 3. Fortbildungsebene angesiedelt (Betriebswirt, Technischer Betriebswirt IHK).

Industriefachwirt/-in (geplant)

Neue Technologien in der Informations- und Datenverarbeitung haben dazu beigetragen, dass Steuerungs- und Entscheidungsaufgaben immer mehr in Fachabteilungen wahrgenommen werden. Das erfordert von kaufmännischen Nachwuchsführungskräften ein hohes Maß an kaufmännischer Kompetenz und flexiblem Einsatzvermögen. Dieser Entwicklung trägt der novellierte Fortbildungsabschluss Industriefachwirt Rechnung. Neben vertieftem branchenspezifischem Fachwissen gehören breite volks- und betriebswirtschaftliche Kenntnisse, die in die Lage versetzen, innerbetriebliche Vorgänge in den gesamtwirtschaftlichen Zusammenhang einzuordnen und sachgerechte Entscheidungen zu treffen, zu den Inhalten. Die neue Verordnung tritt voraussichtlich noch im Jahr 2010 in Kraft.

Industriemeister/-in Pharmazie (geplant)

Das Neuordnungsprojekt für die Novellierung des Industriemeisters Pharmazie ist bereits weit vorangeschritten. Der fachrichtungsübergreifende Teil soll vom Industriemeister Chemie übernommen werden. Im handlungsspezifischen Teil werden die Handlungsbereiche „Pharmazeutische Fertigung und Verpackung“, „Organisation, Führung und Kommunikation“ sowie „Spezialisierungsgebiete“ definiert. Organisation, Führung und Kommunikation werden inhaltlich ebenfalls vom Industriemeister Chemie übernommen, im Bereich der Spezialisierungsgebiete die Bereiche Automatisierungstechnik/Prozessleittechnik sowie Betriebscontrolling. Im Handlungsbereich Pharmazeutische Fertigung und Verpackung werden die Qualifikationsschwerpunkte Pharmazeutische Technologie (einschließlich Prozessleittechnik), Entwicklung und Herstellung

von Darreichungsformen sowie Pharmazeutische Qualitätssicherung (einschließlich Mikrobiologie) beschrieben. Die Spezialisierungsgebiete umfassen zusätzlich die Bereiche Qualitätsmanagement im regulierten Umfeld sowie Biotechnologie (biotechnologische Prozesstechnik). Die abschließenden Beratungen der Sachverständigen werden im April 2010 erfolgen. Damit kann die Verordnung voraussichtlich im Herbst 2010 in Kraft treten. Wir werden dann nochmals ausführlich über das Ergebnis berichten.

Verordnungen: Gewusst wo

Das BMBF ist für den Erlass der Fortbildungsordnungen nach dem Berufsbildungsgesetz zuständig. Die bestehenden Fortbildungsverordnungen finden Sie in einer alphabetisch sortierten Übersicht auf den Seiten des BMBF unter der Adresse www.bmbf.de, Rubrik Service/Fortbildungsverordnungen, als pdf-Datei hinterlegt.

Meister-BAföG

Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) sog. „Meister-BAföG“ bietet finanzielle Unterstützung für Fortbildungswillige, die einen Abschluss als Industriemeister, Techniker, Fachwirt usw. anstreben. Die Antragsteller dürfen noch nicht über eine berufliche Qualifikation verfügen, die dem angestrebten Fortbildungsabschluss mindestens gleichwertig ist (z.B. Hochschulabschluss). Eine Altersgrenze besteht nicht. Das BMBF hat die wichtigsten Informationen zu den Fördermöglichkeiten im Internet zusammen gestellt. Dort wird deutlich, wer bei welchen Maßnahmen und in welcher Höhe gefördert werden kann. www.meister-bafoeg.info




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