Mit dem Chemie-Tarifpaket 2003 haben der Bundesarbeitgeberverband Chemie e. V. (BAVC) und die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) einen neuartigen Tarifvertrag zur Qualifizierung vereinbart.
In Form eines tariflichen Angebots erhalten die Betriebsparteien damit die Möglichkeit, durch freiwillige Betriebsvereinbarung das für die chemische Industrie wichtige Thema der Mitarbeiterqualifizierung weiter zu fördern und dabei gemeinsam von Betriebsrat und Unternehmensleitung auszugestalten.
Nach dem übereinstimmenden Verständnis der Tarifvertragsparteien liegt ein hohes Qualifikationsniveau im gemeinsamen Interesse von Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Qualifizierung dient der Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer. Die tarifliche Rahmenregelung verankert eine Reihe von Grundsätzen, die das einvernehmliche Zustandekommen von betrieblichen Regelungen erleichtern sollen. Hierzu gehört vor allem das Prinzip der fairen Kostenteilung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer unter Berücksichtigung des betrieblichen und individuellen Nutzens. Vor dem Hintergrund der Notwendigkeit des lebenslangen Lernens wir damit für die Unternehmen und die Beschäftigten die Perspektive zur Weiterentwicklung des bisherigen Qualifizierungsengagements geschaffen.
Die Tarifvertragsparteien wollen unter Einbeziehung ihrer gemeinsamen Weiterbildungs-Stiftung (WBS) die Unternehmen der chemischen Industrie bei der systematischen Gestaltung ihrer Qualifizierung unterstützen. Dazu wurde die Informationsreihe 'Qualifizierung in der chemischen Industrie' aufgelegt. Die vorliegende Broschüre ist der Auftakt zu dieser Reihe und befasst sich mit der Ermittlung des Qualifizierungsbedarfs im Betrieb. Sie gibt einen Überblick über die Thematik und möchte darüber hinaus konkrete Hilfestellungen anhand praktischer Beispiele bieten.
Weitere Informationen zu Fragen der betrieblichen Qualifizierung erhalten Sie im Internet auch unter www.qci.wbs-wiesbaden.de









