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Neuordnung des Berufsbildes 'Industriekauffrau/Industriekaufmann' ab 1. August 2002 - download !

Modernisierung abgeschlossen
Nachdem bereits die Labor- und Produktionsberufe in der chemischen Industrie neu geordnet worden sind, ist nun auch im kaufmännischen Bereich ein großer Schritt nach vorne erfolgt: Der Querschnittsberuf des Industriekaufmanns, der für etwa 55.000 Ausbildungsverhältnisse steht - davon rund 3.000 in der chemi- schen Industrie - ist ebenfalls neu geordnet worden. Die Neuordnung tritt zum 1. August 2002 in Kraft.

Praxis-Bezug
Der Beruf des Industriekaufmanns ist strukturell und inhaltlich grundsätzlich überarbeitet worden. Die Prüfung orientiert sich an der neuen Ausbildungsstruktur. Strukturell knüpft der Industriekaufmann an die IT-Berufe an. Neben arbeitsfeldübergreifenden, integrativ zu vermittelnden Qualifikationen und den fachlichen Qualifikationen treten zur Erweiterung und Vertiefung sogenannte "Einsatzgebiete", mit denen eine größere Differenzierung und Praxisorientierung sicher- gestellt sowie Sachbearbeiterkompetenz vermittelt werden soll. Gerade für kleinere und mittlere Unternehmen sollte diese Differenzierungsmöglichkeit die Ausbildungsmöglichkeiten erweitern.

Prozess-Orientierung
Der Neuordnung des Industriekaufmanns lag insbesondere der Gedanke zugrunde, das Denken und Handeln in Prozessen - orientiert an der Wert- schöpfungskette - zum Gegenstand der Ausbildung zu machen und so eine neue Sichtweise neben der klassischen Funktionsorientierung (Beschaffung, Produktion, Absatz) zu verankern. Entsprechend wurde darauf geachtet, nicht nur den Produktionsbereich, sondern auch den wachsenden Dienst- leistungsbereich abdecken zu können.

Wesentliche Inhalte
Bei den Berufsbildpositionen "Ausbildungsbetrieb" sowie "Geschäftsprozesse und Märkte" geht es darum, sowohl die "Innensicht" (Strukturen, Funktionen und Prozesse) sowie die "Außensicht" (Umfeld, Märkte und Kunden) zu beleuchten. Beim Thema "Information und Kommunikation, Arbeitsorganisation" geht es neben der Informationsbeschaffung und -verarbeitung um IuK-Systeme, um Planen und Organisieren, um Teamarbeit, Kommunikation und Präsentation sowie Anwendung einer Fremdsprache bei Fachaufgaben. "Integrative Unternehmensprozesse", die während der gesamten Ausbildungszeit zu vermitteln sind, sind die Bereiche Logistik, Qualität und Innovation, Finanzierung und Zahlungsverkehr sowie Controlling.

Die "klassischen Geschäftsprozesse" bilden den Kern der Ausbildung des Industriekaufmanns, nämlich Marketing und Absatz, Beschaffung und Bevorratung, Personalwirtschaft, Leistungserstellung sowie Leistungsabrechnung. Für diese Fachqualifikationen ist ein Zeitraum von insgesamt rund 27 Monaten vorge- sehen.

Das sogenannte "Einsatzgebiet" am Ende der Ausbildung mit einer durchschnittlichen Dauer von neun Monaten wird vom Ausbildungsbetrieb festgelegt. In der Verordnung werden die qualifikatorischen Anforderungen beschrieben ("Steuerlernziele"), die bei der Wahrnehmung von Fachaufgaben in diesem Einsatzgebiet erfüllt sein müssen. Diese Qualifikationen können in den verschiedensten Einsatzgebieten vermittelt werden, die an den Fachqualifikationen anknüpfen oder auch Querschnittsaufgaben beinhalten. Damit wird ein reibungsloser Übergang in die Praxis sichergestellt, in dem die Fachaufgaben im Einsatzgebiet z. B. aus der später den neuen Industriekaufmann übernehmenden Abteilung stammen.

Modernisierte Prüfung
Als Kompromiss und als Gegenstand einer so genannten Erprobungsverordnung gilt nun für den Industriekaufmann eine so genannte "gedehnte Abschlussprüfung", die durch folgende Aspekte gekennzeichnet ist:

* Notgedrungen bleibt es bei der Zwischenprüfung. Diese wird inhaltlich und zeitlich aber auf ein Minimum begrenzt.
* Die Abschlussprüfung wird auf der Zeitschiene "gedehnt"; am Ende der Ausbildung steht nun nicht mehr der "finale Rettungsschuss" in Form einer Prüfung sämtlicher Inhalte, sondern nur noch die Prüfung über die Fachaufgabe im Einsatzgebiet in Form einer Präsentation und eines Fachgespräches auf der Basis eines schriftlichen, unbewerteten "Reports". Die Fachqualifikationen in den einzelnen Geschäftsprozessen sowie in Wirtschafts- und Sozialkunde werden schriftlich zu Beginn des letzten Ausbildungshalbjahres geprüft. Der Unterschied zur bisherigen Vorgehensweise: Lag bisher der schriftliche Prüfungstermin im Mai, so wird dieser nunmehr auf Anfang März vorgezogen. Diese "Dehnung" ist eine Erleichterung für den Prüfling und ermöglicht andererseits eine praxisorientierte Konzentration auf das Einsatzgebiet.


Informationsbroschüre
Eine ad hoc-Arbeitsgruppe des BAVC mit Ausbildungsexperten aus der chemischen Industrie hat die wesentlichen Änderungen der ab 1. August 2002 geltenden neuen Ausbildungsverordnung in einer Broschüre dargestellt. Diese können Sie unten per download-Funktion auf ihren Rechner laden. Einzelexemplare in Papierform können Sie anfordern unter der E-Mail-Adresse ausbilder@bavc.de.

Verordnungstexte
Den Verordnungstext zur Neuordnung nach § 25 BBiG finden Sie unten als PDF-Datei. Weiterhin steht der Verordnungstext über die Erprobung einer neuen Ausbildungsform nach § 28 Abs.3 BBiG zur Verfügung. Dabei wird die sog. "gedehnte Abschlussprüfung" erprobt.

Downloads
Typ Dateiname Dateigröße
IK-Broschüre-BAVC.pdf 81 KB
Titel_IK-Broschüre-BAVC.pdf 30,7 KB
Verordnung_IK_vom_23.07.02.pdf 1,7 MB
Erprobungsverordnung_IK_vom_23.07.02.pdf 136,5 KB

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