Das heutige Rentenniveau ist in Zukunft nicht mehr zu halten. Die gesetzliche Rentenversicherung finanziert sich im sogenannten Umlageverfahren. Das heißt, dass die jeweils Erwerbstätigen die jeweilige Rentnergeneration finanzieren, ohne dass nennenswerte Rücklagen gebildet werden. Die demografische Entwicklung hat daher direkte Auswirkungen. Die Menschen werden immer älter. Sie beziehen länger Rente und damit steigen die Ausgaben der Rentenversicherung. Der Anteil der jungen Menschen wird immer geringer. Für die Sozialsysteme bedeutet dies im Ergebnis immer mehr Rentenbezieher und immer weniger Beitragszahler
Eigenvorsorge durch Entgeltumwandlung
Vor diesem Hintergrund ist es dringend erforderlich, die tarifliche Altersvorsorge in der Breite aufzubauen.
Die Tarifvertragsparteien der chemischen Industrie haben frühzeitig reagiert und den Aufbau der zusätzlichen kapitalgedeckten Altersvorsorge kontinuierlich gefördert. Bereits 1998 wurde ein auf Entgeltumwandlung basierender Tarifvertrag vereinbart. Mit dem Tarifabschluss aus dem Jahre 2001 haben BAVC und IG BCE den gesetzlichen Entgeltumwandlungsanspruch tariflich ausgestaltet und mit dem ChemiePensionsfonds neben dem Chemie-Konsortialvertrag ein weiteres Branchenangebot zur betrieblichen Altersvorsorge geschaffen.
Die Chemie-Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze/Rentenversicherung (West) steuer- und beitragsfrei in die betriebliche Altersvorsorge einzubringen.
Die Tarifvertragsparteien der chemischen Industrie haben frühzeitig reagiert und den Aufbau der zusätzlichen kapitalgedeckten Altersvorsorge kontinuierlich gefördert. Bereits 1998 wurde ein auf Entgeltumwandlung basierender Tarifvertrag vereinbart. Mit dem Tarifabschluss aus dem Jahre 2001 haben BAVC und IG BCE den gesetzlichen Entgeltumwandlungsanspruch tariflich ausgestaltet und mit dem ChemiePensionsfonds neben dem Chemie-Konsortialvertrag ein weiteres Branchenangebot zur betrieblichen Altersvorsorge geschaffen.
Die Chemie-Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze/Rentenversicherung (West) steuer- und beitragsfrei in die betriebliche Altersvorsorge einzubringen.
Das Chemie-Modell
Mit der Schaffung des Entgeltumwandlungsgrundbetrages (ehemalige vermögenswirksame Leistung) wurde eine weitere, wesentliche Verstärkung der tariflichen Altersvorsorge durch die Einführung eines Entgeltumwandlungsgrundbetrages erreicht. Dieser steht ausschließlich für die tarifliche Altersvorsorge zur Verfügung. Hinzu kommen großzügige Chemie-Tarifförderungen.
Stabile gesetzliche Rahmenbedingungen
Das attraktive Chemie-Modell wurde im Jahr 2007 auch auf eine stabile gesetzliche Grundlage gestellt. Die zunächst bis Ende 2008 befristete Beitragsfreiheit wird unbefristet weitergeführt.
Die Chemie-Sozialpartner haben sich lange für diese Entscheidung eingesetzt und begrüßen sie daher sehr. Die Chemie-Altersvorsorge wird weiterhin einen entscheidenden Beitrag für die Eigenvorsorge der Chemie-Arbeitnehmer leisten.
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