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Arbeitsrecht/Soziales

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Arbeits- und Gesundheitsschutz

Aufgabe des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in den Unternehmen ist die Vermeidung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren.

Durch die effiziente Präventionsarbeit in den Unternehmen der chemischen Industrie können diese aufgrund stetig zurückgehender Unfallzahlen Erfolge im Bereich der Arbeitssicherheit vorweisen.

In Deutschland wird der Arbeitsschutz in einem dualen System überwacht:

1. Durch die Arbeitsschutzbehörden des Bundes und der Länder

2. Durch die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, insbesondere die gewerblichen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen

Kernelement des Arbeits- und Gesundheitsschutzes ist dabei eine zielorientierte Präventionsarbeit.

Wahrgenommen wird diese Aufgabe insbesondere durch die Berufsgenossenschaften aufgrund von gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Normen.

Die Berufsgenossenschaft der chemischen Industrie (BG Chemie) ist der gesetzliche Unfallversicherungsträger für Betriebe der chemischen Industrie und verwandter Industriezweige. In der paritätisch besetzten Vertreterversammlung sowie im Vorstand sind sowohl die Arbeitgeber als auch die Arbeitnehmer der chemischen Industrie vertreten.

 



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