Eine ergänzende Absicherung für die Zeit nach dem Erwerbsleben wird für die Arbeitnehmer immer wichtiger. Schließlich wird die gesetzliche Rente alleine im Alter nicht mehr ausreichen, um den gewohnten Lebensstandard zu sichern. Die Tarifvertragsparteien haben diese Entwicklung frühzeitig erkannt und mit der Schaffung der tariflich geförderten Chemie-Altersvorsorge reagiert. Bereits 1998 wurde ein auf Entgeltumwandlung basierender Tarifvertrag vereinbart. Mit dem Tarifabschluss aus dem Jahre 2001 haben BAVC und IG BCE den gesetzlichen Entgeltumwandlungsanspruch tariflich ausgestaltet und mit dem ChemiePensionsfonds neben dem Chemie-Konsortialvertrag ein weiteres Branchenangebot zur betrieblichen Altersvorsorge geschaffen.
Mit dem Tarifabschluss im Jahre 2005 und der Schaffung des Entgeltumwandlungsgrundbetrages (ehemalige vermögenswirksame Leistung) wurde ein weiterer wichtiger Schritt zum Ausbau der tariflichen Altersvorsorge gemacht.
Die Arbeitnehmer profitieren mit dem Modell der Chemie-Altersvorsorge sowohl von der Förderung durch den Gesetzgeber als auch durch den Arbeitgeber. Die Chemie-Altersvorsorge ist eine kostengünstige und attraktive Möglichkeit, eine notwendige Zusatzversorgung aufzubauen.








