Die Chemie-Tarifparteien haben seit Beginn der 1990er Jahre ihre Flächentarife durch Öffnungsklauseln und Flexibilisierungen rechtzeitig und schrittweise modernisiert. Die Chemie-Unternehmen verfügen dadurch im Bedarfsfall über erhebliche Spielräume bei Kosten und Arbeitsorganisation. Der Chemie-Flächentarifvertrag ist deshalb voll funktionsfähig. Gerade in Zeiten von Strukturwandel und globalisiertem Wettbewerb sprechen seine Vorteile für sich: Die Schutzfunktion, die Befriedungsfunktion als Kollektivvereinbarung und die Gestaltungsfunktion.
Die Chemie-Tarifparteien haben bei den Flexibilisierungen Teile ihrer Tarifkompetenz an die Betriebsparteien delegiert. Diese müssen sich auf die Anwendung der jeweiligen Öffnungsklausel einigen. Die Vereinbarungen werden den Bundestarifparteien zur Zustimmung vorgelegt und erhalten dadurch ihre Wirksamkeit. Durch diese „kontrollierte Dezentralisierung“ erhalten die Betriebsparteien vor Ort Gestaltungsspielräume, ohne auf die Schutz- und Befriedungsfunktion des Flächentarifvertrages verzichten zu müssen.
Dies zeigt: Flexibilisierungen und Öffnungen sind in den Flächentarifen bereits heute auch ohne gesetzliche Regelungen möglich. Die Tarifparteien müssen es nur wollen.
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| Flächentarifvertrag Anlage 1 Flexi-Instrumente.pdf | 1 MB |








