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EU/International

Für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation

Der BAVC vertritt die Interessen der deutschen Chemie-Arbeitgeber auch auf europäischer und internationaler Ebene.

Auf europäischer Ebene geschieht dies insbesondere durch Kontakte mit den EU-Institutionen und anderen Entscheidungsträgern in Europa. Hierzu ist der BAVC mit einem eigenen Büro in Brüssel präsent. Dafür sammeln und analysieren wir Informationen zu aktuellen Entwicklungen in der europäischen Beschäftigungs-, Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik. Diese stellen wir unseren Mitgliedern zur Verfügung und formulieren unsere Positionen. Darüber hinaus arbeitet der BAVC intensiv in der European Chemical Employers Group (ECEG) in Brüssel mit, dem Zusammenschluss von derzeit 18 nationalen Chemie-Arbeitgeberverbänden in Europa.

Auf internationaler Ebene gestaltet der BAVC aktiv die Arbeit des International Chemical Employers Labour Relations Committee (LRC) mit. Das LRC ist das informelle globale Arbeitgebernetzwerk der chemischen Industrie. Es begleitet aus Sicht der Chemie die Aktivitäten der Internationalen Arbeitgeberorganisation (IOE) und der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) in Genf und koordiniert das Vorgehen der Arbeitgebergruppe bei den von der ILO ausgerichteten Sektorkonferenzen zur chemischen Industrie.

ECEG

Die Grundlagen des Sozialen Dialogs, der zu einem wichtigen Bestandteil des europäischen Sozialmodells geworden ist, sind seit 1992 im EG-Vertrag bzw. im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) definiert (Artikel 138, 139 bzw. Artikel 154, 155). Der Soziale Dialog umfasst Gespräche, Konsultationen, Verhandlungen und gemeinsame Maßnahmen der europäischen Sozialpartner (Arbeitgeber und Gewerkschaften). Durch dieses Instrument wirken die Sozialpartner auch an der Festlegung europäischer Sozialnormen mit und üben so Einfluss auf das Handeln der EU aus. Damit ist der europäische Soziale Dialog neben der Gesetzgebung, der offenen Methode der Koordinierung und den Finanzierungsinstrumenten eines der zentralen Werkzeuge der Sozialpolitik auf EU-Ebene. Der Soziale Dialog existiert in Europa auf zwei Ebenen: Auf sektoraler Ebene gibt es den Sozialen Dialog für einzelne Wirtschaftszweige. In der chemischen Industrie hat ECEG, der Zusammenschluss der nationalen Chemie-Arbeitgeberverbände in Europa, im Dezember 2004 einen von der Europäischen Kommission formal anerkannten Sozialen Dialog mit dem Europäischen Industriegewerkschaftsverband IndustriAll Europe aufgenommen. Der branchenübergreifende Dialog betrifft alle Wirtschaftszweige und beschäftigt sich mit Themen, die nicht spezifisch für einzelne Sektoren sind.

Der Soziale Dialog in Europa hat eine Vielzahl verschiedener Ergebnisse hervorgebracht: von gemeinsamen Stellungnahmen über Leitlinien und Verhaltensregeln bis zu Vereinbarungen. Diese Instrumente betreffen unterschiedliche sozialpolitische Themen (Arbeitsbedingungen, Chancengleichheit, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer etc.).

 

Weiterführende Links

Projekte der europäischen Chemie-Sozialpartner:

Im Zuge der Bestrebungen, den europäischen Binnenmarkt um eine „soziale Komponente“ zu erweitern und die Sozialpolitik stärker in Europa zu verankern, wurden die sozialpolitischen Kompetenzen der EU mit den Änderungen des EG-Vertrags mehrfach ausgeweitet. Kompetenzen zur Rechtsetzung besitzt die EU heute beispielsweise im Bereich von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, bei der Bekämpfung von Diskriminierungen und im Bereich des Arbeitsrechts. Der Handlungsrahmen auf europäischer Ebene reicht dabei von Rechtsakten (Richtlinien und Verordnungen) über den Europäischen Sozialfonds und verschiedene Aktionsprogramme bis hin zu unverbindlichem Informations- und Erfahrungsaustausch und der sogenannten Offenen Methode der Koordinierung (OMK).

Inzwischen hat die EU im Bereich des Arbeitsrechts und der Arbeitsorganisation eine Vielzahl von Richtlinien und Verordnungen erlassen, die als Mindestvorschriften auf die Sozialordnungen der EU-Mitgliedstaaten einwirken. Diese Vorschriften betreffen unter anderem Arbeits- und Gesundheitsschutz, Massenentlassungen, Zahlungsunfähigkeit und Unternehmensübergang, Anhörung und Information der Arbeitnehmer, Arbeitszeit, Gleichbehandlung und gleiche Entlohnung sowie entsandte Arbeitnehmer. Ergänzt werden die Vorschriften durch Rahmenabkommen zwischen den europäischen Sozialpartnern, z. B. zu Teilzeitbeschäftigung und befristeten Arbeitsverträgen.

Auch die Aktivitäten internationaler Organisationen betreffen zunehmend den sozialpolitischen Bereich und richten sich teilweise sogar spezifisch an die chemische Industrie. So haben sich die Chemie-Arbeitgeber im International Chemical Employers Labour Relations Committee (LRC) zusammengeschlossen, in dem der BAVC aktiv mitarbeitet. Beim LRC handelt es sich um ein informelles globales Arbeitgebernetzwerk der chemischen Industrie, das eng mit der Internationalen Arbeitgeberorganisation (IOE) kooperiert. Die Chemie-Arbeitgeber sind dabei derzeit die einzige Branche, die sich in dieser Form innerhalb der IOE auf globaler Ebene zu einer Kooperation zusammengeschlossen hat.

Das LRC dient der Pflege der globalen Kontakte der Chemie-Arbeitgeberverbände und begleitet die Aktivitäten der IOE und der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Ferner pflegt es den Kontakt zu IndustriALL Global Union und koordiniert das Vorgehen der Arbeitgebergruppe bei den Sektorkonferenzen Chemie, die von der ILO in Genf ausgerichtet werden. Die intensive Mitarbeit des BAVC im LRC ermöglicht es, die Interessen der deutschen Chemie-Arbeitgeber auch auf internationaler Ebene wirkungsvoll einzubringen. Daneben gestaltet der BAVC auch die internationale Arbeit der Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA) aktiv mit.

 

Weiterführende Links

Ordentliches Gesetzgebungsverfahren der EU:

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