Für eine funktionsfähige Tarifautonomie
Nach dem Grundsatz der Tarifeinheit gilt in einem Betrieb nur ein einziger Tarifvertrag, der die Arbeitsbedingungen für alle Beschäftigten regelt (Ein Betrieb - ein Tarifvertrag). Dieser Tarifvertrag differenziert, wenn es um Eingruppierung und daran anknüpfendes Entgelt geht, nach den verschiedenen Funktionen und Aufgaben. Da im Betrieb (bisher) nur ein Tarifvertrag Anwendung finden konnte, beschränkten sich zulässige Arbeitskämpfe auf die Aushandlung dieses Tarifvertrages. Diesem funktionsfähigen und friedenssichernden System droht das Ende, denn das BAG hat dem Grundsatz der Tarifeinheit die rechtliche Geltung abgesprochen. Lesen Sie mehr in der aktuellen Arbeitgeber-Position...








