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Tarifliche Altersvorsorge

Die tariflichen Ansprüche der Mitarbeiter der chemischen Industrie sind im Tarifvertrag über Einmalzahlungen und Altersvorsorge in der chemischen Industrie (TEA) geregelt. Grundsätzlich haben die Tarif-Arbeitnehmer einen Anspruch darauf, im Wege der Entgeltumwandlung eine zusätzliche Altersvorsorge aufzubauen.

Entgeltumwandlung ist eine besondere Finanzierungsform der betrieblichen Altersversorgung, bei der das Entgelt nicht ausgezahlt wird, sondern direkt in die betriebliche Altersversorgung fließt. Der Arbeitnehmer verzichtet auf einen Teil seines Entgeltanspruchs und erhält im Gegenzug eine Anwartschaft auf eine Altersvorsorgeleistung. Für die Entgeltumwandlung gelten spezielle Regelungen. Während eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung i.d.R. erst nach 5 Jahren unverfallbar wird, ist dies bei der Entgeltumwandlung sofort der Fall. Der Arbeitnehmer erhält also mit dem ersten Beitrag einen Anspruch auf Zahlung der späteren Leistung. Auch sind die Beiträge entweder durch die staatliche Aufsicht oder den Pensions-Sicherungs-Verein sofort insolvenzgeschützt.

Im Gegensatz zu einer privaten Kapitalanlage erfolgt die Entgeltumwandlung in der betrieblichen Altersversorgung im Wege des sogenannten „Brutto - Sparens“. Der Anlagebetrag wird also nicht dem Netto-, sondern dem Brutto - Einkommen entnommen. Wandeln Sie in dieser Form bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze / Rentenversicherung (West) um, bleibt dieser Betrag auf jeden Fall steuerfrei. Ein weiterer Vorteil: Auch die an sich für den Umwandlungsbetrag fälligen Sozialversicherungsbeiträge müssen nicht gezahlt werden. Diese Form der gesetzlichen Förderung gibt es nur bei der betrieblichen Altersversorgung.

Das Chemie-Modell

  • Seit dem 1. Januar 2006 erhalten die Mitarbeiter nach dem Tarifvertrag für die Alterversorgung den Entgeltumwandlungsgrundbetrag von 478,57 Euro (ehemalige vermögenswirksame Leistung) sowie die Chemietarifförderung von 134,98 Euro, so dass 613,55 Euro* jährlich in die Altersvorsorge investiert werden können, ohne netto einen Cent weniger zu haben. Laufende vwL-Verträge können noch zu Ende geführt werden (längstens bis 31. Dezember 2011). Eine vorzeitige Umstellung ist jedoch möglich.

    *Diese Beträge gelten bei Vollzeitbeschäftigung und in den Tarifgebieten Ost und Berlin (Ost) seit 01. Januar 2007.

     
  • Wenn darüber hinaus noch weiteres Entgelt in den Aufbau einer zusätzlichen Altersversorgung eingebracht werden, wird pro 100 Euro noch eine Zusatzförderung von 13 Euro gezahlt. Das bedeutet eine weitere Förderung von 13 Prozent.

Förderrechner

Um einen Eindruck von der Höhe der individuellen Förderquote zu erhalten, steht der Förderrechner Chemie zur Verfügung.

Er dient der Berechnung der Förderquote der tariflichen Altersvorsorge durch Bruttoentgeltumwandlung und ermöglicht dabei einen Vergleich mit der zulagengeförderten Altersvorsorge ('Riester-Förderung'). Das Rechenprogramm soll die individuelle Vorsorgeentscheidung der Chemie-Beschäftigten unterstützen. Es können Beispielrechnungen sowohl für alleinstehende als auch für verheiratete Beschäftigte durchgeführt werden können.



Link zum Thema

Tarifliche Altersvorsorge

Förderrechner Betriebliche Altersversorgung und Riester-Rente

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