BAVC

 

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Mitgliederrat

Der Mitgliederrat des BAVC ist für alle Angelegenheiten zuständig, die nicht in den Aufgabenbereich der Mitgliederversammlung fallen. Er wählt den Präsidenten, die stellvertretenden Vorsitzenden und die weiteren Vorstandsmitglieder.

Gebildet wird der Mitgliederrat aus Vertretern der Mitgliedsverbände. Sitzungen des Mitgliederrates leitet der Präsident des BAVC.