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Anhebung der Regelaltersgrenze

Stufenweise Anhebung (Regelaltersgrenze nach § 35 SGB VI)
ab dem 1. Januar 2012 bis 2029

Auch die anderen Rentenarten werden stufenweise angepasst, allerdings teilweise abweichend von der Regelaltersrente:

  • Altersgrenze für schwerbehinderte Menschen
    Altersgrenze für abschlagsfreie Rente wird ab Jahrgang 1952 von 63 auf 65 Jahre schrittweise angehoben, vorzeitige Inanspruchnahme ab 62 statt 60 Jahren.


  • Altersrente für langjährig Versicherte
    Altersgrenze für abschlagsfreie Rente wird ab Jahrgang 1949 von 65 auf 67 Jahre schrittweise angehoben, vorzeitige Inanspruchnahme ab 63 Jahre.
    Ursprünglich ab 2010 vorgesehene Absenkung auf 62 Jahre unterbleibt!


  • Neu: Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit 45 Pflichtbeitragsjahren
    Einführung neuer Altersrente ab 1. Januar 2012, abschlagsfreier Renteneintritt ab 65


  • Altersrente für Frauen; Altersrente für Arbeitslose und nach Altersteilzeit
    Keine Änderung gegenüber geltendem Recht, da auslaufende Rentenarten!
    Für die Jahrgänge ab 1952 besteht keine Möglichkeit des vorgezogenen Rentenzugangs ab 60.
Anhebung der Regelaltersgrenze
Stufenweise Anhebung (Regelaltersgrenze nach § 35 SGB VI)
ab dem 1. Januar 2012 bis 2029

Versicherte Geburtsjahr
Anhebung um ... Monate
auf das Alter Jahr
Monat
1947
1
65
1
1948
2
65
2
1949
3
65
3
1950
4
65
4
1951
5
65
5
1952
6
65
6
1953
7
65
7
1954
8
65
8
1955
9
65
9
1956
10
65
10
1957
11
65
11
1958
12
66
0
1959
13
66
2
1960
14
66
4
1961
15
66
6
1962
16
66
8
1963
17
66
10
1964
18
67
0

Vertrauensschutz:
Wenn Sie vor dem 1. Januar 1955 geboren sind und vor dem 1. Januar 2007 mit
Ihrem Arbeitgeber Altersteilzeit vereinbart haben, können Sie aus
Vertrauensschutzgründen weiterhin mit 65 Jahren in die Regelaltersrente gehen.Auch die anderen Rentenarten werden stufenweise angepasst, allerdings teilweise
abweichend von der Regelaltersrente:

Altersgrenze für schwerbehinderte Menschen
Altersgrenze für abschlagsfreie Rente wird ab Jahrgang 1952 von 63 auf 65 Jahre
schrittweise angehoben, vorzeitige Inanspruchnahme ab 62 statt 60 Jahren.
Versicherte Geburtsmonat/Geburtsjahr
Verlängerung der Lebensarbeitszeit um ... Monate
Künftiger normaler Rentenbeginn




JahrMonat
Frühester vorzeitiger Rentenbeginn mit Abschlag von 10,8 Prozent


JahrMonat
Januar 1952
1
631
601
Februar 1952
2
632
602
März 1952
3
633
603
April 1952
4
634
604
Mai 1952
5
635
605
Juni bis Dezember
6
636
606
1953
7
637
607
1954
8
638
608
1955
9
639
609
1956
10
6310
6010
1957
11
6311
6011
1958
12
640
610
1959
14
642
612
1960
16
644
614
1961
18
646
616
1962
20
648
618
1963
22
6410
6110
ab 1964
24
650
620

Vertrauensschutz:
Wenn Sie vor dem 1. Januar 1955 geboren sind, vor dem 1. Januar 2007 mit Ihrem Arbeitgeber Altersteilzeit vereinbart haben und am 1. Januar 2007 schwerbehindert waren, können Sie aus Vertrauensschutzgründen weiterhin mit 63 Jahren ohne Abschlag in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen gehen.
Mit einem Abschlag von 10,8 Prozent können Sie die Rente dann vorzeitig bereits mit 60 in Anspruch nehmen.


Altersrente für langjährig Versicherte
Altersgrenze für abschlagsfreie Rente wird ab Jahrgang 1949 von 65 auf 67 Jahre schrittweise angehoben, vorzeitige Inanspruchnahme ab 63 Jahre. Ursprünglich ab 2010 vorgesehene Absenkung auf 62 Jahre unterbleibt!
Versicherte Geburtsmonat/Geburtsjahr
Verlängerung der Lebensarbeitszeit
um ... Monate
Künftiger normaler Rentenbeginn


JahrMonat
Abschlag bei Rentenbeginn mit 63 in Prozent
Januar 1949
1
651
7,5
Februar 1949
2
652
7,8
März bis Dezember
3
653
8,1
1950
4
654
8,4
1951
5
655
8,7
1952
6
656
9,0
1953
7
657
9,3
1954
8
658
9,6
1955
9
659
9,9
1956
10
6510
10,2
1957
11
6511
10,5
1958
12
660
10,8
1959
14
662
11,4
1960
16
664
12,0
1961
18
666
12,6
1962
20
668
13,2
1963
22
6610
13,8
ab 1964
24
670
14,4

Vertrauensschutz:
Wenn Sie vor dem 1. Januar 1955 geboren sind und vor dem 1. Januar 2007 mit Ihrem Arbeitgeber Altersteilzeit vereinbart haben, können Sie aus Vertrauensschutzgründen weiterhin mit 65 Jahren ohne Abschlag in die Altersrente für langjährig Versicherte gehen. Nehmen Sie die Altersrente vorzeitig ab 63 in Anspruch, müssen Sie einen Abschlag in Höhe von 7,2 Prozent in Kauf nehmen.
Neu: Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit 45 Pflichtbeitragsjahren
Einführung neuer Altersrente ab 1. Januar 2012, abschlagsfreier Renteneintritt ab 65


Altersrente für Frauen; Altersrente für Arbeitslose und nach Altersteilzeit
Keine Änderung gegenüber geltendem Recht, da auslaufende Rentenarten!
Für die Jahrgänge ab 1952 besteht keine Möglichkeit des vorgezogenen Rentenzugangs
ab 60.