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Sozialpartnerschaft

In der chemischen Industrie sind die Kontakte und Verhandlungen der Tarifpartner von pragmatischer Interessenvertretung geprägt. In der kontinuierlichen Zusammenarbeit der Tarifpartner ist ein differenziertes Instrumentarium zur Erfüllung der gemeinsamen Aufgaben entstanden. Dieses „Bauwerk der Chemie-Sozialpartnerschaft“ umfasst:

  • Tarifverträge, in denen bundesweit und regional Entgeltbedingungen und allgemeine Arbeitsbedingungen geregelt werden
  • Außertarifliche Sozialpartner-Vereinbarungen zu besonderen Themen wie z.B. Altersvorsorge, Demografie oder Chancengleichheit
  • Gemeinsame Einrichtungen der Sozialpartner für spezielle Arbeitsgebiete wie z.B. Weiterbildungs-Stiftung, Gesellschaft zur Information von Betriebsräten über Umweltschutz in der chemischen Industrie (GIBUCI), Unterstützungsverein der chemischen Industrie (UCI)
  • Die Flexibilisierung der Chemie-Tarife. Die Tarifvertragsparteien der chemischen Industrie haben in den vergangenen Jahren eine ganze Reihe von Flexibilisierungen und Öffnungen in ihren Tarifverträgen verankert, sie waren damit mehrfach Vorreiter

Die Arbeitsbedingungen werden traditionell von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften durch tarifvertragliche Vereinbarungen geregelt. Doch nicht jedes Thema eignet sich für die Form des Tarifvertrages. Die Sozialpartner-Vereinbarungen in der chemischen Industrie sind der Beleg dafür, dass die Tarifpartner auch außerhalb von Tarifverhandlungen konkrete Ergebnisse erzielen können – zum Vorteil der Unternehmen und der Beschäftigten. Zudem sind die Chemie-Arbeitgeber seit 2002 als erste große Industriebranche anerkannte Partner im sektoralen sozialen Dialog auf EU-Ebene.




Partnernetzwerk

Sozialpartner-Netz

Die gemeinsame Homepage von BAVC und IG BCE mit allen Infos rund um die besondere Chemie-Sozialpartnerschaft


zur Webseite (http://www.chemie-sozialpartner.de)