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Das Europäische Parlament hat abgestimmt: Künftig sollen alle Frauen in der EU ein Recht auf 20 Wochen voll bezahlten Mutterschutz haben. In ihrer Plenarsitzung am 20. Oktober 2010 beschlossen die Abgeordneten außerdem die Einführung eines zweiwöchigen, ebenfalls bezahlten und nicht übertragbaren Vaterschaftsurlaubs.

Das Europäische Parlament hat abgestimmt: Künftig sollen alle Frauen in der EU ein Recht auf 20 Wochen voll bezahlten Mutterschutz haben. In ihrer Plenarsitzung am 20. Oktober 2010 beschlossen die Abgeordneten außerdem die Einführung eines zweiwöchigen, ebenfalls bezahlten und nicht übertragbaren Vaterschaftsurlaubs. Damit geht die europäische Volksvertretung weit über das hinaus, was die EU-Kommission, die über das alleinige Initiativrecht für Richtlinien und Verordnungen in Brüssel verfügt, im Oktober 2008 vorgeschlagen hat. Statt einer Ausweitung der derzeit geltenden 14-Wochen-Mindestfrist auf 18 Wochen (wie von der Kommission gefordert) wollen die Parlamentarier noch eins drauf legen. Von Vaterschaftsurlaub war in dem Kommissionsvorschlag über eine Revision der Mutterschutzrichtlinie schon gar nicht die Rede.

Mutterschutz ist Gesundheitsschutz

Warum auch? Die Mutterschutzrichtlinie – das haben die deutschen Chemie-Arbeitgeber gegenüber den Entscheidungsträgern in Brüssel immer wieder betont – ist vor allem ein Gesetz, das dem Gesundheitsschutz von werdenden und gewordenen Müttern in Europa dient. Dieses Ziel teilen die Arbeitgeber uneingeschränkt; Mutterschutz ist eine der großen sozialpolitischen Errungenschaften des 20. Jahrhunderts und steht so wenig zur Disposition wie die staatliche Absicherung im Alter oder bei Arbeitslosigkeit. Unter dem Aspekt Gesundheitsschutz ist eine Ausweitung auf mehr als 14 Wochen aber nicht notwendig. Noch viel weniger vonnöten erscheint die Regelung von Vaterschaftsurlaub in einer Richtlinie, die sich ausdrücklich an Arbeitnehmerinnen richtet. So legitim das Ziel, so grob verstoßen die Verfechter der Väterwochen gegen die Logik der bestehenden Gesetzgebung.

Kostenbewusstsein schärfen

Gegen diese gut gemeinte Überfrachtung der Mutterschutzrichtlinie mit sachfremden Anliegen argumentieren die Arbeitgeber der deutschen Chemie. Schließlich sind es in Deutschland, anders als in den meisten anderen Mitgliedstaaten der EU, die Arbeitgeber, die beinahe ausschließlich für die Kosten des Mutterschutzes aufkommen. Nach einer Berechnung des Fraunhofer-Instituts im Auftrag des Familienministeriums belaufen sich die Mehrkosten, die Unternehmen und Haushalten durch den Parlamentsbeschluss entstehen, auf jährlich 1,7 Milliarden Euro – in Zeiten der Rekordverschuldung eine nur schwer zu rechtfertigende Zahl. Doch noch ist nicht aller Tage Abend. Die Mitgliedstaaten haben bei der Überarbeitung der Mutterschutzrichtlinie ein gewichtiges Wort mitzureden. Die Maximalforderungen des Europäischen Parlaments dürften im Ministerrat, wo das Kostenbewusstsein in der Regel stärker ausgeprägt ist als in der Volksvertretung, auf wenig Gegenliebe stoßen. Eine Ausweitung auf 20 Wochen erscheint da wenig wahrscheinlich, und auch 18 Wochen sind noch keine beschlossene Sache. Doch der Druck auf die bestehende 14-Wochen-Regel ist groß.

Sachthemen trennen

Die bisherige Debatte um die Mutterschutzrichtlinie ist davon geprägt, dass Fragen des Gesundheitsschutzes mit solchen einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie in einen Topf geworfen werden. So konnte es dazu kommen, dass Argumente pro Vereinbarkeit von Beruf und Familie als Begründung für die Ausweitung eines originär gesundheitsschutzbasierten Urlaubsanspruchs herangezogen wurden. Die „Väter“ waren damit schon rein begrifflich bei der Debatte um diese (Mutterschutz-)Richtlinie fehl am Platz. Die deutschen Chemie-Arbeitgeber sind so entschieden für (gesundheitsbezogenen) Mutterschutz wie für (eine auf bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie angelegte) Elternzeit. Nur trennen sollte man die beiden Themen, sonst reden Gesundheitsschützer und Vereinbarkeitspolitiker zwar miteinander – aber aneinander vorbei.

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