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Eine über die Rente mit 67 Jahren hinausgehende da­­u­erhafte Kopplung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung nach 2029 kann langfristig entscheidend zur Schließung der demografiebedingten Unterfinanzierung der öffentlichen Haushalte beitragen. Die Rente mit 69 Jahren im Jahr 2060 ist daher angemessen.

Eine über die Rente mit 67 Jahren hinausgehende dauerhafte Kopplung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung nach 2029 kann langfristig entscheidend zur Schließung der demografiebedingten Unterfinanzierung der öffentlichen Haushalte beitragen. Die Rente mit 69 Jahren im Jahr 2060 ist daher angemessen. Dies ist eine der zentralen Aussagen der vom Sachverständigenrat im Auftrag der Bundesregierung erstellten Expertise „Herausforderungen des demografischen Wandels”. Öffentliche Haushalte konsolidieren Der Sachverständigenrat benennt die Konsolidierung öffentlicher Haushalte und die Schaffung von Bedingungen für ein höheres Wirtschaftswachstum als die wesentlichen Herausforderungen zur Bewältigung der ökonomischen Konsequenzen des demografischen Wandels. Renteneintrittsalter stetig erhöhen Der Umfang dieser Herausforderungen wird durch verschiedene Szenarien ermittelt, die Aufschluss über die Art der notwendigen Maßnahmen geben. Dazu zählen Anpassungen beim Renteneintrittsalter, bei der Zuwanderungspolitik, im Bereich Bildung sowie Anstrengungen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Zur Entlastung der öffentlichen Haushalte empfiehlt der Sachverständigenrat die Heraufsetzung des Renteneintrittsalters auf zunächst 67 Jahre ab 2029 und auf 69 Jahre bis zum Jahr 2060. „Ohne weitere Anpassungen würde die relative Rentenbezugsdauer ab dem Jahr 2029 voraussichtlich wieder kontinuierlich steigen und zu finanziellen Schwierigkeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung führen. Um dies zu vermeiden und die relative Rentenbezugsdauer über das Jahr 2030 hinaus konstant zu halten, wäre ein weiterer Anstieg des gesetzlichen Renteneintrittsalters notwendig.“ Altersproduktivität sichern Die konkreten Auswirkungen einer Anpassung des Renteneintrittsalters auf den Arbeitsmarkt sollten nicht unterschätzt werden. Die Rente mit 69 Jahren würde das Arbeitsangebot bis 2060 um 4 Prozentpunkte gegenüber dem Basisszenario, der heutigen Be­schlusslage, erhöhen. In diesem Zusam­menhang unterstreichen die Autoren, dass wissenschaftliche Erkenntnisse zur Altersproduktivität nicht eindeutig eine Abnahme der Leistungsfähigkeit belegen. Vor diesem Hintergrund sollten Maßnahmen in den Bereichen Ge­sundheitsprävention und lebenslan­ges Lernen unabhängig von der Entscheidung über das langfristige Renteneintrittsalter vorangetrieben werden. Mehr Zuwanderung gewünscht Dem infolge des demografischen Wandels absehbaren Arbeitskräftemangel sollte laut Sachverständigenrat durch eine erhöhte Nettozuwanderung entgegen­gesteuert werden. Es wird angenommen, dass sich die jährliche Nettozuwanderung im Jahr 2060 im Vergleich zu heute vervierfachen müsste, um das gleiche Arbeitsangebotsniveau zu halten. Die Effekte für die Wachstumsrate des Produktionspotenzials könnten ebenfalls beachtlich sein, sofern sich die Zuwanderungspolitik künftig wie in Australien, Kanada oder Neuseeland an Humankapitalkriterien orientieren würde: „Da die Arbeitslosigkeitsrisiken von Migranten mit steigender Qualifikation abnehmen […] und eine bessere Qualifikation mit einem höheren Produktivi­tätsprofil einhergeht, dürften sich die […] Wachstums­potenziale einer höheren Nettozuwanderung nur rea­li­sieren lassen, wenn es gelänge, das durchschnittliche Qualifikationsprofil der Zuwanderer aus Nicht-EU-Staaten zu steigern.“ Hier habe sich ein Punkte­system bewährt, nach dem hohe Qualifikatio­nen und Poten­ziale bei der Erteilung von Einreisevisa bevorzugt werden. Bessere Vereinbarkeit von Beruf und ­Familie angemahnt Ein Anstieg der Geburtenziffer darf als Faktor langfristig nicht vernachlässigt werden. Eine Zunahme der Geburtenziffer von 1,4 auf 1,6 Kinder pro Frau ab 2010 würde die Produktionspotenzialrate immerhin um 0,2 Prozentpunkte gegenüber dem Status Quo im Jahre 2060 stärken. Auch auf dem Arbeitsmarkt hätte dieser Anstieg ein um 5 Prozentpunkte erhöhtes Arbeitsangebot im Jahr 2060 zur Folge. Deshalb rät der Sachverständigenrat, sich an familienpolitisch fortgeschrittenen Ländern wie Frankreich zu orientieren. Relativ wenig Effekt hat in den Simulationen eine erhöhte Erwerbsquote bei Frauen, da ihr Anteil an der erwerbstätigen Bevölkerung bereits im Basisszenario als langfristig steigend veranschlagt wird. Worst Case: Stillstand Der Sachverständigenrat mahnt, dass die erforderlichen wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Anpassungen umso härter ausfallen müssen, je länger die Umsetzung entsprechender Maßnahmen aufgeschoben wird. Daran, dass etwas getan werden muss, lässt die Expertise keinen Zweifel: „Stellt sich die Politik diesen Herausforderungen nicht, wird sich das Wirtschaftswachstum verlangsamen. So dürfte sich mit den bereits beschlossenen wirtschaftspolitischen Maßnahmen eine langfristige Wachstumsrate des Pro-Kopf-Einkommens von 0,7 bis 1,3 Prozent ergeben, die in etwa auf dem historisch niedrigen Niveau der vergangenen Dekade liegt. Außerdem würden die öffentlichen Haushalte vor erhebliche Probleme gestellt. Diese ergäben sich vor allem aus der Ausgabenentwicklung in der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung. So liegt derzeit die Tragfähigkeitslücke bei 3,1 Prozent in Relation zum Bruttoinlandsprodukt. Ohne ein Gegensteuern würde der Schuldenstand bis zum Jahr 2060 auf 270 Prozent des Bruttoinlandsprodukts steigen.“

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