Kontakt
BAVC Kontakt

+49 (0) 611 77881 0

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

Pressekontakt

Sebastian Kautzky

+49 (0) 611 77881 61

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Ihr Ansprechpartner

Sebastian Kautzky

Geschäftsführer
Kommunikation
Pressesprecher

+49 (0) 611 77881 61

E-Mail Kontakt

Am 31. Dezember 2011 endet die tarifliche Übergangsregelung für Vermögenswirksame Leistungen (VwL) in der Chemie: Im Gegensatz zu Altersvorsorgebeiträgen müssen Beiträge für laufende VwL-Verträge ab 2012 vollständig aus dem Nettoentgelt des Arbeitnehmers bezahlt werden. Sofern der bestehende VwL-Vertrag nicht automatisch Ende 2011 ausläuft, muss der Mitarbeiter entscheiden, ob er seinen VwL-Vertrag weiterführen möchte.

Am 31. Dezember 2011 endet die tarifliche Übergangsregelung für Vermögenswirksame Leistungen (VwL) in der Chemie: Im Gegensatz zu Altersvorsorgebeiträgen müssen Beiträge für laufende VwL-Verträge ab 2012 vollständig aus dem Nettoentgelt des Arbeitnehmers bezahlt werden. Sofern der bestehende VwL-Vertrag nicht automatisch Ende 2011 ausläuft, muss der Mitarbeiter entscheiden, ob er seinen VwL-Vertrag weiterführen möchte. Bei Beendigung wird die Überweisung der Beiträge eingestellt. Das Vertragsende muss der Arbeitnehmer jedoch selbst gegenüber seinem Anbieter erklären. Eine Fortsetzung des VwL-Vertrags über den Stichtag 31. Dezember 2011 hinaus führt zu einem höheren Nettoaufwand und einer geringeren Entgeltüberweisung. Die Entscheidung des Arbeitnehmers sollte daher schriftlich festgehalten werden.
 
Chemie-Altersvorsorge statt VwL
 
Anstelle des ehemaligen VwL-Beitrags erhalten Arbeitnehmer in der Chemie-Industrie nach dem Tarifvertrag über Einmalzahlungen und Altersvorsorge (TEA) auf Antrag den Entgeltumwandlungsgrundbetrag in Höhe von 478,57 Euro für die Altersvorsorge. Vorteil für den Mitarbeiter: Der Arbeitgeber zahlt zusätzlich eine tarifliche Förderung in Höhe von 134,98 Euro (Chemie-Tarifförderung I). Damit können jährlich insgesamt 613,55 Euro ohne Eigenbeitrag für die Altersvorsorge angelegt werden. Jeden vom Arbeitnehmer zusätzlich umgewandelten Eigenbeitrag belohnt der Arbeitgeber pro 100 Euro mit einer zusätzlichen Förderung von 13 Euro (Chemie-Tarifförderung II). Ein weiterer Vorteil gegenüber den VwL: Die Beiträge zur Entgeltumwandlung sind bis zu einer Höhe von 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (West) steuer- und sozialabgabenfrei.
 
Frist beachten!
 
Der Antrag auf Entgeltumwandlung für 2012 muss laut Tarifvertrag über Einmalzahlungen und Altersvorsorge bis spätestens 30. September 2011 oder aber bis zur betrieblich vereinbarten Frist schriftlich beim Arbeitgeber eingereicht werden.
 
Heute für morgen
 
Unter diesem Motto steht die Chemie-Altersvorsorge. Die Unternehmen der Branche sorgen mit einem eigenen Tarifvertrag dafür, dass die Chemie-Beschäftigten im Alter gut abgesichert sind. Den Mitarbeitern bietet die Chemie-Altersvorsorge viele Vorteile. Sie profitieren
- von staatlichen Förderungen aufgrund von ersparten Steuern und ersparten Sozialabgaben
- von der attraktiven tariflichen Förderung
- von günstigen Vertragskonditionen

Mehr Informationen finden Sie unter www.chemie-altersvorsorge.de

Zu allen Themen auf dem Laufenden bleiben

BAVC Newsletter

Abonnieren Sie unseren Newsletter und erhalten Sie Infodienste und Pressemitteilungen bequem per E-Mail

Jetzt Anmelden

 

Push Notifcations Abonnieren