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Seit 2018 können Sozialpartner den Unternehmen und Beschäftigten einer Branche per Tarifvertrag eine betriebliche Altersversorgung in Form einer Zielrente ermöglichen. In dieser Zusageform werden eingezahlte Beiträge der Arbeitgeber oder der Beschäftigten freier angelegt, was gerade in der andauernden Niedrigzinsphase eine sinnvolle Option sein kann. 

Seit 2018 können Sozialpartner den Unternehmen und Beschäftigten einer Branche per Tarifvertrag eine betriebliche Altersversorgung in Form einer Zielrente ermöglichen („Sozialpartnermodell“ oder „reine Beitragszusage“). In dieser Zusageform werden eingezahlte Beiträge der Arbeitgeber oder der Beschäftigten freier angelegt. Gerade in der andauernden Niedrigzinsphase kann die Zielrente eine sinnvolle Option sein, um attraktive Renditen zu erzielen. Der für die chancenorientiertere Anlage notwendige Verzicht auf feste Garantien von Mindestleistungen - und damit auch auf die Haftung des Arbeitgebers - kann durch kollektive Sicherungsmechanismen und Puffer bei einer Umsetzung des Modells für ganze Belegschaften oder Branchen sehr gut ausgeglichen werden. Auch deswegen dürfen Unternehmen eine Zielrente nur anbieten, wenn es dazu in ihrer Branche einen Tarifvertrag gibt und Gewerkschaften sowie Betriebsräte die konkrete Ausgestaltung mit steuern und überwachen. So will der Gesetzgeber die Zielrente gegen Spekulation und unsolide Anlagepolitik sichern.

Chancen auf höhere Renten

Sowohl die angestrebten Zielrenten wie auch die tatsächlichen Startrenten beim Übergang in die Rente fallen nach bisher vorgelegten Modellrechnungen in der neuen Zusageform klar höher aus, als das bei klassischen Varianten von Betriebsrenten möglich ist. Diese Untersuchungen zeigen auch, dass die Rentenhöhen während des Bezugs modellbedingt zwar schwanken können, bei einer cleveren und vorsichtigen Ausgestaltung bleiben sie aber mit sehr wenigen Ausnahmen durchgehend höher als in den bekannten Systemen.

Gerade Altersvorsorge ist nur dann nachhaltig, wenn sie auf Veränderungen des Umfeldes passend reagiert. Bei der umlagefinanzierten gesetzlichen Rente sind Antworten auf die demografische Entwicklung gefunden worden; die Rentenkommission arbeitet an weiteren notwendigen Schritten. Auch bei kapitalgedeckten Systemen der betrieblichen und privaten Altersvorsorge müssen Antworten auf neue Realitäten gegeben werden. Wenn festverzinsliche Anlagen kaum noch Renditen erbringen, dann ist eine attraktive Betriebsrente mit hohen Garantien immer schwieriger zu erwirtschaften. Hier kann das Sozialpartnermodell mit seiner Zielrente eine zukunftsfähige neue Option sein.

Sozialpartner sind gefordert

Bisher ist es in keiner Branche gelungen, einen Tarifvertrag zur Zielrente zu schließen. Einerseits liegt dies an Detailproblemen der gesetzlichen Regelungen. Andererseits konnten sich Arbeitgeber und Gewerkschaften noch nicht darauf verständigen, zusätzliches Geld für Altersversorgung zu verwenden oder bestehende Mittel umzuwidmen. Angesichts des systembedingten Verzichts auf Garantien und Arbeitgeberhaftung bestehen zudem Berührungsängste mit Blick auf die neue Zusageform. Dadurch gehen den Beschäftigten aber Renditechancen verloren. Mit neuen, branchenspezifischen Modellrechnungen werden die Chemie-Arbeitgeber in den kommenden Monaten noch einmal die Vorteile des neuen Modells darstellen und für eine Umsetzung werben.

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