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Die Tarifparteien der chemischen Industrie haben gemeinsam eine Reihe von Flexibilisierungen, Öffnungen und Optionen im Flächentarif verankert. Inzwischen verfügen die Unternehmen im Bedarfsfall tariflich über beträchtliche Kosten- und Arbeitszeitspielräume.

Die Tarifparteien der chemischen Industrie haben gemeinsam eine Reihe von Flexibilisierungen, Öffnungen und Optionen im Flächentarif verankert. Inzwischen verfügen die Unternehmen im Bedarfsfall tariflich über beträchtliche Kosten- und Arbeitszeitspielräume. Hier eine Auswahl:

Variabel bei Arbeitszeit und Entgelt

In der Chemie gilt eine tarifliche Wochenarbeitszeit von 37,5 Stunden (Ausnahme Nordostchemie). Zugleich ist es nötig, die Arbeitszeit flexibel an unterschiedliche Auftragslagen anzupassen. Hier hilft der „Arbeitszeitkorridor“. Durch dieses Instrument können Betriebe eine Wochenarbeitszeit zwischen 35 und 40 Stunden festlegen, auch für Betriebsteile. Voraussetzung ist eine Betriebsvereinbarung und die Zustimmung der Tarifparteien.

Die festgelegte Wochenarbeitszeit muss nicht in jeder einzelnen Woche, sondern kann im Rahmen eines „Verteilzeitraums“ von bis zu 12 Monaten durchschnittlich erreicht werden. Der Ausgleich des Stundenkontos kann auch außerhalb des 12-Monatszeitraums erfolgen.

Auf wirtschaftliche Schwierigkeiten müssen die Betriebe flexibel reagieren können. Aus Gründen der Wettbewerbsfähigkeit oder zum Erhalt des Standortes können sie daher den „Entgeltkorridor“ nutzen und die Tarifentgelte um bis zu 10 Prozent absenken. Auch hier ist die Zustimmung der Tarifparteien erforderlich.

Weiter haben Unternehmen die Möglichkeit, die tarifliche „Jahresleistung“ bei tiefgreifenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu kürzen, zu streichen oder die Auszahlung zu verschieben. Darüber hinaus gibt es das „Optionsmodell“. Anstelle der festen Jahresleistung von 95 Prozent des monatlichen Entgelts kann eine Bandbreite von 80 bis 125 Prozent vereinbart werden.

 

Linktipp:
Die komplette Übersicht zu allen Flexi-Instrumenten gibt es auf www.bavc.de

 

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