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Die Bundesregierung will die berufliche Bildung stärken: Der Entwurf des Berufsbildungsmodernisierungsgesetzes (BBiMoG) verspricht eine Mindestausbildungsvergütung, neue Fortbildungsbezeichnungen, die Ausweitung von Freistellungen für Azubis sowie weitere Maßnahmen, die wieder mehr junge Menschen für die duale Ausbildung begeistern sollen.

Viele Vorgaben - wenig Fortschritt

Mit anderen Worten: Zusätzliche Ansprüche für Auszubildende sollen Bewerber anlocken und die Trendwende bringen. Gleichzeitig hofft die Politik, dass akademisch klingende Titel ein wenig Glanz der Hochschulen auf die berufliche Bildung übertragen. Getreu dem Motto: Fortbildung ist eigentlich wie Studieren, nur anders. Die neuen Abschlussbezeichnungen „Bachelor und Master Professional“ bringen jedoch weder bessere Anerkennung noch mehr Durchlässigkeit. Stattdessen stiften sie Verwirrung und offenbaren einen mangelnden Enthusiasmus der Politik für die Marke „Berufliche Bildung“. Dabei haben Techniker, Meister und Fachwirt viel zu bieten, genau wie die duale Ausbildung: Welches Vollzeitstudium ermöglicht Theorie- und Praxisausbildung zugleich und wartet mit einer Vergütung, bezahltem Urlaub, guten Erfolgsquoten und Übernahmeperspektiven auf? Zusätzlich werden je nach Branche noch weitere tarifliche Leistungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Altersvorsorge und vieles mehr geboten.

Nachbesserungen erforderlich

Starke Argumente, die deutlich machen: Die berufliche Bildung beruht ganz wesentlich auf dem Engagement und der Akzeptanz der Ausbildungsbetriebe. Schon heute investieren viele von ihnen verstärkt in die Nachwuchssicherung und gleichen wachsende schulische wie auch soziale Defizite der Bewerber mit aufwendigen Unterstützungsmaßnahmen aus. Hinzu kommen mit der Digitalisierung neue Aufgaben, die bewältigt werden müssen.

Kann das BBiMoG vor diesem Hintergrund mit Entlastungen für Ausbildungsbetriebe punkten? Leider ist hiervon wenig zu sehen. Stattdessen könnten sich immer neue Vorgaben als Bumerang für die Attraktivität der beruflichen Bildung erweisen. Deshalb fordern die Arbeitgeberverbände im weiteren Gesetzgebungsverfahren dringend Nachbesserungen, insbesondere bei der Abnahme und Bewertung von Prüfungsleistungen, beim Thema Freistellungspflichten und den Abschlussbezeichnungen für Fortbildungen.

 

Service

Informationen zum Berufsbildungsmodernisierungsgesetz sind beim Bundesbildungsministerium verfügbarInformationen zum Berufsbildungsmodernisierungsgesetz sind beim Bundesbildungsministerium verfügbar: www.bmbf.de

 

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