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Zur Mitte ihrer Amtszeit setzt die Bundesregierung ungeachtet der schlechteren wirtschaftlichen Lage weiter auf milliardenschwere Umverteilung und zusätzliche Regulierung in der digitalen Arbeitswelt. Statt notwendigen Spielraum und Flexibilität zu schaffen, legt sie den Unternehmen zusätzliche Fesseln an.

Dabei verkennt offenbar auch die Union, dass das Maß voll ist und es an der Zeit wäre, zügig umzusteuern. Zu groß ist offensichtlich bei allen Koalitionspartnern die Angst vor einem Scheitern dieser Regierung. In den nächsten Monaten steht einiges auf der Tagesordnung.

Ein neuer Flexibilitäts-Konsens? 

Wenn es wirtschaftlich schwieriger wird, brauchen Unternehmen mehr Spielraum, nicht weniger. Nach Rentenpaket I, Mehrkosten durch die Reform der gesetzlichen Krankenversicherung und neuer Bürokratie durch das Rückkehrrecht in Vollzeit plant Bundesarbeitsminister Hubertus Heil aber nun einen so genannten „Flexibilitäts-Konsens“. Im Klartext: Einschränkungen im Befristungsrecht, die Einführung der individuellen Arbeitszeiterfassung und ein Recht auf Home-Office. Ein kleines Plus würde nur die außerdem angekündigte Arbeitszeitflexibilisierung bringen. Der Rest des Pakets schafft dagegen zusätzliche Einschränkungen. Und das, obwohl die Konjunktur sichtbar auf Talfahrt ist.

Grundrente: systemwidrig und ungerecht 

Hinzu käme eine systemwidrig ausgestaltete Grundrente, die keine Gerechtigkeit schafft, sondern das Äquivalenzprinzip der Rentenversicherung ins Gegenteil verkehrt und die Akzeptanz des gesamten Systems bei den Beitragszahlern in Frage stellt. Entscheidend für die Rentenhöhe müssen auch künftig die gezahlten Beiträge bleiben. Ansonsten wird die Rentenhöhe, egal ob für Gering- oder Gutverdiener, von politischen Mehrheiten abhängen. Die amtierende Bundesregierung wäre auch hier gut beraten, umzusteuern.

 

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STANDPUNKT: BAVC-Präsident Kai Beckmann

„Die Halbzeitbilanz der großen Koalition fällt aus Sicht der Wirtschaft alles andere als positiv aus. Union und SPD setzen bislang vor allem auf neue Sozialausgaben und zusätzliche Ansprüche für Arbeitnehmer. Genannt seien nur das Rentenpaket und das Recht auf Rückkehr von Teilzeit in Vollzeit. Die Bundesregierung muss dringend den Schalter umlegen und die Rahmenbedingungen für die Wirtschaft verbessern. Wir müssen jetzt dafür sorgen, dass Deutschland innovativ und wettbewerbsfähig bleibt - mit Investitionen in die Zukunft und mit mehr Freiheit statt weiterer Regulierung.“

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Befristungen: Spielräume für Unternehmen erhalten 

Die sachgrundlose Befristung bietet Unternehmen betriebliche Flexibilität und schafft Sicherheit für bestehende Arbeitsverhältnisse – in Zeiten des wirtschaftlichen Abschwungs ist sie ein dringend benötigtes Instrument für die Unternehmen. Den umfangreich genutzten Befristungsgrund der unsicheren Haushaltsmittel kennt übrigens nur der öffentliche Dienst. Gerade dieser hat zu dem falschen Eindruck in der Bevölkerung beigetragen, befristete Verträge seien ein Massenphänomen, welches bekämpft werden müsse.

In der Industrie sind nicht einmal 6 Prozent der Beschäftigten befristet eingestellt. Zugleich haben sich Jobangebote auf Zeit zu einem wichtigen Zugang zu unbefristeten Stellen entwickelt. Immerhin 45 Prozent der befristeten Verträge in der Privatwirtschaft münden in ein dauerhaftes Beschäftigungsverhältnis. Sollte die Bundesregierung ihren falschen Weg fortsetzen, muss sie zumindest die Tarifbindung eines Unternehmens honorieren: mit einer höheren Quote für tarifgebundene Betriebe (6 Prozent statt maximal 2,5 Prozent sachgrundlos befristete Stellen im Unternehmen) und dem Erhalt der Möglichkeit, die maximale Dauer von Befristungen per Tarifvertrag zu verlängern.

Neuregelung der Arbeitszeiterfassung 

Das EuGH-Urteil zur verpflichtenden Arbeitszeiterfassung hat auch das Bundesarbeitsministerium auf dem falschen Fuß erwischt und ist kein Wunschprojekt der Bundesregierung. Gleichwohl stellt sich Bundesarbeitsminister Hubertus Heil nun doch voll hinter das Urteil und sieht dringenden Handlungsbedarf. Geht es nach seinen Vorstellungen, soll für jeden Arbeitnehmer künftig individuell erfasst werden, wann er seine Arbeit beginnt und wann er sie beendet. Das suggeriert Klarheit und Verlässlichkeit in unseren volatilen Zeiten. Mehr aber auch nicht. Der Arbeitsalltag der meisten Arbeitnehmer hat sich verändert und die Unternehmen kümmern sich heute viel engagierter um die Gesundheit ihrer Beschäftigten. Wer in der digitalen Arbeitswelt statt auf mehr Eigenverantwortung auf mehr Kontrolle setzt, hat die Zeichen der Zeit nicht erkannt.

Recht auf Home-Office – das falsche Versprechen 

In Zeiten des digitalen Wandels wird mobiles Arbeiten für viele Arbeitnehmer immer attraktiver und zahlreiche Unternehmen haben bereits gute Erfahrungen gesammelt. Ein genereller Rechtsanspruch macht jedoch keinen Sinn. Er schafft vor allem unnötige Bürokratie – besonders in den Fällen, bei denen ohnehin klar ist, dass die Tätigkeit vor Ort im Unternehmen ausgeübt werden muss, weil sie Teil der Produktionskette ist oder die Sicherheitsbestimmungen es so vorsehen. Zahlreiche betriebliche Lösungen zeigen bereits, dass in anderen Fällen passgenaue Antworten in Unternehmen möglich sind. Das Versprechen der Politik schürt jedoch falsche Erwartungen bei den Beschäftigten.

Arbeitszeitgesetz endlich reformieren 

Bei all den zusätzlichen Einschränkungen könnte die Bundesregierung den Unternehmen mit der geplanten Arbeitszeitflexibilisierung zumindest ein Stück mehr Spielraum verschaffen. Die bereits für die vergangene Legislaturperiode angekündigte Reform muss nun endlich umgesetzt werden. Dabei sollte der Gesetzgeber den Tarifparteien auch eine Verkürzung der Ruhezeiten auf 9 Stunden unabhängig von der Art der Arbeit ermöglichen. Die im Koalitionsvertrag lediglich vorgesehene Umstellung der Höchstarbeitszeiten auf eine wöchentliche und nicht mehr tägliche Betrachtung wäre dagegen halbherzig. Den Unternehmen würde so europarechtlich gestatteter zusätzlicher Spielraum verwehrt.

Tarifbindung stärken – aber wie?

Das Bekenntnis zur Tarifautonomie und das erklärte Ziel, die Tarifbindung aktiv fördern zu wollen, findet sich nicht erst in diesem Koalitionsvertrag. Wie die Regierungen zuvor hat die derzeitige Bundesregierung ebenfalls noch keinen Vorschlag präsentiert, wie dies erreicht werden kann. Aus Sicht der Tarifpartner ist klar, dass gesetzliche Öffnungsklauseln, die tarifgebundenen Unternehmen zusätzliche Flexibilität ermöglichen, hierzu einen wichtigen Beitrag leisten können. Zentral bleibt dabei eine verantwortungsvolle Tarifpolitik der Sozialpartner, die auch immer wieder neu ausbalanciert werden muss.

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