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Bis Ende September 2020 entscheiden Unternehmensleitung und Betriebsrat über die Verwendung des Zukunftsbetrags, den IG BCE und Chemie-Arbeitgeber im Tarifpaket 2019 vereinbart haben. Hier der Faktencheck zu den wichtigsten Fragen:

Wie viele freie Tage bringt der Zukunftsbetrag? 
Der Zukunftsbetrag schafft keinen individuellen Anspruch des Arbeitnehmers auf zusätzliche freie Tage. Er ist ein Geldbetrag, der für bis zu acht verschiedene Zwecke verwendet werden kann. Was im Unternehmen konkret angeboten wird, entscheiden die Betriebsparteien mit einer Betriebsvereinbarung. Das heißt: Freie Tage gibt es nur mit Zustimmung des Arbeitgebers.

Aber die IG BCE spricht davon, dass „ab dem Jahr 2022 jeder Chemiebeschäftigte dauerhaft fünf freie Tage pro Jahr“ erhält. 
Diese Aussage gibt nicht den Inhalt des Tarifvertrages wieder. Der Zukunftsbetrag wird in Prozent eines monatlichen Tarifentgelts berechnet. Sofern die Betriebsparteien die Freistellung als möglichen Verwendungszweck vereinbart haben und der Arbeitnehmer die Freistellung wählt, erhält er statt des Zukunftsbetrags eine Freistellung. Die Freistellungsdauer beträgt zunächst 2 Tage (2020) und erhöht sich auf 3 Tage (2021) und beträgt schließlich 5 Tage (ab 2022). Die Betriebsparteien können das Volumen einer möglichen Freistellung übrigens auch begrenzen. Einen einseitigen Anspruch auf freie Tage für alle gibt es nicht. 

Wie hoch ist der Zukunftsbetrag? 
Laut Tarifvertrag erhält jeder Tarifbeschäftigte für 2020 einen Zukunftsbetrag von 9,2 Prozent eines monatlichen Tarifentgelts. Bis 2022 steigt der Betrag auf 23 Prozent eines monatlichen Tarifentgelts.

Welche Verwendungsmöglichkeiten gibt es? 
IG BCE und BAVC haben insgesamt acht Verwendungsmöglichkeiten festgelegt:  

  1. Langzeitkonten (Zeit statt Geld)
  2. Freistellung (Zeit statt Geld)
  3. Qualifizierung (Zeit statt Geld)
  4. Aufstockung der tariflichen Pflegezusatzversicherung (Sicherheit und Vorsorge)
  5. Altersvorsorge(Sicherheit und Vorsorge)
  6. Berufsunfähigkeitszusatzversicherung Chemie(Sicherheit und Vorsorge)
  7. Gesundheit(Sicherheit und Vorsorge)
  8. Auszahlung

Aus diesen acht Optionen wählen die Betriebsparteien mindestens zwei aus. Die Option Freistellung kann gewählt werden, sie muss aber nicht angeboten werden.

Bis wann steht fest, welche Optionen im Betrieb angeboten werden? 
Unternehmensleitung und Betriebsrat haben jeweils Zeit bis Ende September, die für den Betrieb passende Lösung für das folgende Kalenderjahr zu vereinbaren. Es kann also auch in einem Jahr die Freistellung als Verwendungszweck vereinbart werden und im nächsten Jahr wieder gestrichen werden, so dass kein Arbeitnehmer eine Freistellung wählen kann.

Hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf freie Tage, wenn die Betriebsparteien die Freistellung als Verwendungszweck wählen? 
Nein. Die Grundvoraussetzung ist in diesem Fall zwar erfüllt: Der Betrieb bietet Freizeit grundsätzlich als Verwendungsmöglichkeit für den Zukunftsbetrag an. Zur Gewährung von freien Tagen muss aber eine weitere Bedingung erfüllt sein: Mehr Freizeit gibt es nur, wenn das notwendige Arbeitsvolumen sichergestellt ist. Ist das nicht der Fall, wird der Betrag ausgezahlt. 

Was passiert, wenn sich die Betriebsparteien nicht einigen? 
Beide Seiten haben nun ausreichend Zeit und ausreichend Optionen, um eine für beide Seiten passende Lösung zu finden. Die regionalen Tarifvertragsparteien unterstützen bei Bedarf. Für die Betriebe, die bis Ende September 2020 dennoch keine Lösung entwickeln, legen BAVC und IG BCE eine Auffangregelung fest.

Schema Zukunftsbetrag

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