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Flexibles Arbeiten, lebenslanges Lernen und zusätzliche Mitarbeiter-Benefits wie ein Langzeitkonto für Sabbatic als oder die Absicherung im Alter: Die moderne Arbeitswelt befindet sich im Wandel, so dass sich die Anforderungen an Arbeitnehmer als auch an Arbeitgeber zunehmend ändern.

Um diesen Ansprüchen gerecht zu werden, haben die Chemie-Sozialpartner Ende letzten Jahres ein umfangreiches Tarifpaket mit mehreren innovativen Elementen auf den Weg gebracht. Der Titel des Tarifvertrages „Moderne Arbeitswelt“ verrät es bereits: In diesem haben BAVC und IG BCE einen Zukunftsbetrag, mehr Flexibilität bei der Arbeitszeit für beide Seiten sowie Rahmenbedingungen für mobiles Arbeiten vereinbart. Um der wachsenden Herausforderung Pflege zu begegnen, betreten die Chemie-Sozialpartner tarifpolitisches Neuland: Erstmals vereinbaren Tarifpartner in Deutschland für eine gesamte Branche eine zusätzliche tarifliche Absicherung für den Pflegefall. Zudem investieren die Sozialpartner mit einer Qualifizierungsoffensive in die Kompetenzen ihrer Mitarbeiter in Zeiten des digitalen Wandels.

Auf dem Weg in die moderne Arbeitswelt

Ab diesem Jahr wird jedem Tarifbeschäftigten ein Zukunftsbetrag in Höhe von 9,2 Prozent eines monatlichen Tarifentgelts gewährt. Bis 2022 steigt der Betrag auf 23 Prozent eines monatlichen Tarifentgelts. IG BCE und BAVC haben insgesamt acht Verwendungsmöglichkeiten für den Zukunftsbetrag festgelegt, um unterschiedliche Bedarfe abzudecken und damit auch die Attraktivität des Arbeitgebers in Zeiten des Fachkräftemangels zu erhöhen. Dieses neue Instrument wird durch das Bekenntnis der Tarifparteien zur mobilen Arbeit ergänzt.

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STANDPUNKT BAVC-Präsident Kai Beckmann

„Die Gestaltung des Zukunftsbetrags ermöglicht einen Ausgleich zwischen den Wünschen der Beschäftigten und den betrieblichen Anforderungen der Arbeitgeber. Jetzt sind die Betriebsparteien am Zug. Sie sollten den tariflichen Spielraum nutzen, um die beste Wahl für ihr Unternehmen zu treffen. Zusätzliche freie Tage sind dabei eine Option von acht - nicht mehr und nicht weniger.“

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Mobiles Arbeiten eröffnet neue Möglichkeiten, die sowohl im Interesse der Unternehmen als auch der Arbeitnehmer genutzt werden können. Dabei begründen die Regelungen weder Ansprüche noch Zwänge, sondern setzen einen zeitgemäßen Rahmen. Da die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes mit den Besonderheiten des mobilen Arbeitens nicht mehr in Einklang stehen, haben wir von der Öffnungsklausel zur Verkürzung der Ruhezeit Gebrauch gemacht. So kann ein Mitarbeiter zum Beispiel nachmittags Zeit mit seinen Kindern verbringen oder privaten Interessen nachgehen, abends aber noch eine E-Mail lesen und am nächsten Morgen wieder früh arbeiten.

Zukunftsbetrag kann vielfältig eingesetzt werden

Die große Vielfalt an möglichen Verwendungszwecken für den Zukunftsbetrag bietet jedem Unternehmen die Chance, eine auf die jeweiligen Bedürfnisse angepasste, maßgeschneiderte Lösung zu finden.

Ein erfolgreiches Unternehmen benötigt qualifizierte, motivierte und gesunde Arbeitnehmer. Um diese stets weiter zu bilden und langfristig fit zu halten, kann der Zukunftsbetrag in Qualifizierungs- sowie Gesundheitsmaßnahmen investiert werden. Darüber hinaus ermöglicht er ein lebensphasenorientiertes Arbeiten. Hierzu kann der Verwendungszweck der Freistellung oder der Nutzung eines Langzeitkontos gewählt werden. Ebenso kann er als Absicherung im Alter, bei Berufsunfähigkeit oder im Pflegefall genutzt werden. Zuletzt kann er auch den Arbeitnehmern zur freien Verfügung ausgezahlt werden.

Zukunftsbetrag

Kein Anspruch auf freie Tage 

Durch die Einführung des Zukunftsbetrags konnte die bereits im Rahmen der letzten Tarifrunde aufgestellte Forderung der IG BCE nach „Zeit statt Geld“ aufgefangen werden. Im Gegensatz zu anderen Branchen besteht nicht per se ein Anspruch auf freie Tage. Vielmehr handelt es sich um einen Geldbetrag, über dessen Verwendung die Betriebsparteien entscheiden.

Diese wählen bis Ende September 2020 aus den acht Optionen mindestens zwei aus. Aus dieser Vorgabe sucht sich der einzelne Arbeitnehmer bis Ende Oktober 2020 seine individuelle Verwendung des Zukunftsbetrags aus. Fazit: Freie Tage gibt es nur mit Zustimmung des Arbeitgebers.

Die potenzielle Freistellungsdauer beträgt im Jahr 2020 zunächst zwei Tage, erhöht sich im Jahr 2021 auf drei Tage und beträgt ab dem Jahr 2022 schließlich fünf Tage. Die Betriebsparteien können allerdings auch das Volumen einer möglichen Freistellung begrenzen und den verbliebenen Teil des Zukunftsbetrags beispielsweise auszahlen. Beide Seiten haben nun ausreichend Zeit und Optionen, eine passende Lösung zu finden. Für die Betriebe, die sich nicht auf eine Lösung einigen können, legen die Tarifparteien Ende des Jahres eine Auffangregelung fest.

Individuelle Arbeitszeit für mehr Arbeitsvolumen 

Als Kompensationsmöglichkeit für fehlendes Arbeitszeitvolumen wurde eine individuelle Arbeitszeit eingeführt. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können künftig auf Grundlage einer freiwilligen Betriebsvereinbarung für einen befristeten Zeitraum die wöchentliche Arbeitszeit bis zur Grenze des Arbeitszeitgesetzes erhöhen.

Dem Arbeitgeber steht mehr Arbeitszeitvolumen zur Verfügung und für den Arbeitnehmer bietet dies Flexibilität in Bezug auf sein Gehalt. So kann er beispielsweise für einige Zeit mehr arbeiten, um sein Haus oder eine Weltreise zu finanzieren.

 

Neue Serie
Was der Tarifabschluss 2019 im Einzelnen regelt, zeigen wir mit einer neuen Serie im BAVC-Impuls. In der nächsten Ausgabe: das Thema „Pflegezusatzversicherung Chemie“.

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