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Fast zwei Jahre, nachdem die große Koalition die Rentenkommission „Verlässlicher Generationenvertrag“ eingesetzt hat, legt diese nun ihren Abschlussbericht vor. Er enthält Empfehlungen für die Alterssicherung ab dem Jahr 2026.

Die von der Bundesregierung eingesetzte Rentenkommission besteht aus Vertretern der Regierungskoalition, der Wissenschaft und der Sozialpartner. Während sich in der breiten Öffentlichkeit alles um Covid-19 drehte, wurde der Abschlussbericht der Rentenkommission an Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und den Chef des Bundeskanzleramtes, Helge Braun, übergeben. Was haben viele Deutsche da verpasst?

Verlässlichkeit der Rente: Haltelinien und Bezugsgrößen

Für die Rentenkommission zählen Haltelinien zur „Verlässlichkeit der Rente“ und dem Schutz vor finanzieller Überforderung, jedoch nicht allein: Es solle einen Dreiklang aus verbindlichen Haltelinien, perspektivischen Haltelinien sowie neuen sozialstaatlichen Bezugsgrößen im Rentenversicherungsbericht geben.

Die Haltelinie für das Rentenniveau (Sicherungsniveau vor Steuern) soll sich in einem Korridor zwischen 44 und 49 Prozent bewegen, diejenige für den Beitragssatz zwischen 20 und 24 Prozent. Beide Haltelinien sollen jeweils für sieben Jahre exakt festgelegt werden; erstmals für den Zeitraum ab 2026 bis 2032, dann für einen zweiten Zeitraum ab 2033 bis 2039 usw.

Neben diese verbindlichen Haltelinien soll ein System aus perspektivischen Begrenzungen treten, das zeitgleich mit der Bestimmung der verbindlichen Haltelinien für einen längeren Zeitraum von insgesamt 15 Jahren das voraussichtliche Niveau von Beitragssatz und Rentenniveau definiert: bei der ersten Festlegung also von 2026 bis 2040, dann von 2033 bis 2047 usw. Die längerfristigen Linien sind dabei nicht rechtlich verbindlich, sollen aber Orientierung für die weitere Entwicklung geben. Dieses System soll bis 2060 fortgeführt werden.

Für die Festlegung der perspektivischen Haltelinien empfiehlt die Kommission dieselben Korridore wie für die verbindlichen Haltelinien. Bei drohender Über- oder Unterschreitung der perspektivischen Haltelinien soll die Bundesregierung verpflichtet sein, dem Gesetzgeber Vorschläge zur Vermeidung vorzulegen.

Als dritte Maßnahme schlägt die Rentenkommission zwei weitere Bezugsgrößen vor, über deren voraussichtliche mittel- und langfristige Entwicklung die Bundesregierung im Rahmen ihres jährlichen Rentenversicherungsberichts informieren soll. Die eine Bezugsgröße knüpft an den Gesamtsozialversicherungsbeitrag und zusätzliche gesetzlich vorgeschriebene Vorsorgeaufwendungen an und soll dem Schutz der Beitragszahler vor Überforderung dienen. Die zweite Bezugsgröße dient dem Schutz der Rentnerinnen und Rentner. Sie bemisst sich an einem Abstand der verfügbaren Standardrente zum durchschnittlichen Bedarf der Grundsicherung im Alter.

Keine Anhebung der Regelaltersgrenze

Die Kommission hat sich darauf verständigt, dass zum jetzigen Zeitpunkt nicht über eine weitere Anhebung der Regelaltersgrenze nach 2030 entschieden werden soll (bis 2031 wird die Erhöhung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre abgeschlossen sein). Die Kommission empfiehlt aber, dass der Alterssicherungsbeirat 2026 den gesetzlichen Körperschaften eine Einschätzung geben soll, ob über 2030 hinaus eine Anhebung der Altersgrenzen erforderlich und vertretbar ist.

Weitere Maßnahmen

Die Kommission spricht sich zudem für die Einführung einer gründerfreundlich ausgestalteten Altersvorsorgepflicht für alle Selbstständigen aus, die nicht bereits anderweitig obligatorisch abgesichert sind. Darüber hinaus empfiehlt sie, die Besonderheiten plattformbasierter Arbeit zu beobachten und ihnen bei Bedarf durch spezifische Regelungen Rechnung zu tragen.

Die Kommission schlägt darüber hinaus vor, den heute nur für die gesetzliche Rentenversicherung zuständigen Sozialbeirat zu einem Alterssicherungsbeirat weiterzuentwickeln. Der Alterssicherungsbeirat solle alle Säulen der Altersvorsorge in den Blick nehmen. Er solle zudem in seinen Gutachten und Stellungnahmen die wirtschaftliche Lage älterer Menschen sowie die voraussichtliche Entwicklung der Demografie und der gesamtwirtschaftlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen der Alterssicherung berücksichtigen. Die Rentenkommission hat zudem Maßnahmen empfohlen, um Liquiditätsschwankungen nach unten besser auffangen zu können.

Bewertung der Chemie-Arbeitgeber

Die von der Rentenkommission empfohlenen Maßnahmen sind insgesamt deutlich hinter den Erwartungen zurückgeblieben. Keine der Empfehlungen der Kommission würde zu einer nennenswerten Verbesserung der Finanzierbarkeit des Alterssicherungssystems führen. Es ist bedauerlich, dass wichtige Entscheidungen für die Zukunft vertagt wurden.

Zwei kleinere gute Neuigkeiten enthält der Abschlussbericht allerdings: Zum einen sieht er keine Festlegungen vor, die den notwendigen Veränderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung entgegenstehen – somit kann der drohende Beitragssatzanstieg zu einem späteren Zeitpunkt immerhin noch begrenzt und damit die Rentenversicherung langfristig finanzierbar gestaltet werden. Insbesondere wurde trotz Forderungen der Politik und einem Teil der Mitglieder der Rentenkommission nicht empfohlen, das Rentenniveau festzuschreiben oder eine Anhebung der Regelaltersgrenze auszuschließen. Letztere soll vielmehr ab 2026 diskutiert – und dann im Sinne einer gerechten Lastenverteilung auch beschlossen – werden.

Zum anderen ist der Blick auf die gesamte Beitragsbelastung vor dem drohenden Anstieg von derzeit knapp 40 auf 50 Prozent im Jahr 2040 sehr zu begrüßen. Hier reicht jedoch der Blick nicht aus; es müssen vielmehr Maßnahmen getroffen werden, die Sozialversicherungsbeiträge langfristig unter 40 Prozent zu halten.

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