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Monatelang, wenn nicht sogar jahrelang, hatte sich Deutschland auf seine nächste sechsmonatige EU-Ratspräsidentschaft in Brüssel vorbereitet. Spätestens im März dieses Jahres war klar: Diese Präsidentschaft wird anders als geplant, aber nicht weniger ambitioniert – im Gegenteil. Die Covid-19-Pandemie stellt die Europäische Union vor nie dagewesene Herausforderungen. Hauptaufgabe des deutschen Ratsvorsitzes muss es nun sein, gemeinsam mit den anderen Mitgliedstaaten Lösungen zu finden, wie die EU rasch ihre wirtschaftliche Stärke und Wettbewerbsfähigkeit zurückgewinnen kann.

Prioritäten der deutschen Ratspräsidentschaft

Das Motto der deutschen Ratspräsidentschaft ist treffend formuliert: „Gemeinsam. Europa wieder stark machen.“ Zuallererst wird sich Deutschland dafür einsetzen, dass die Einschränkungen im Schengen-Raum koordiniert aufgehoben werden und wir zügig zu Normalität im Binnenmarkt zurückkehren können.

Diese Voraussetzung muss gegeben sein, damit sich die EU auf den Weg der wirtschaftlichen Erholung machen kann. Oberste Priorität der Deutschen wird auf der Bewältigung der wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Covid-19-Pandemie liegen. Dabei wird der Europäische Grüne Deal weiterhin die Grundlage einer nachhaltigen Wachstumsstrategie bilden. Außerdem spielt die digitale Transformation eine zentrale Rolle.

750 Milliarden Euro Aufbauprogramm

Die deutsche Ratspräsidentschaft steht vor der Herausforderung, im Rat einen Kompromiss zum Aufbauinstrument zu finden, das in den nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen 2021-2027 integriert und mit dem Europäischen Semester umgesetzt werden soll. 750 Milliarden Euro hatte die EU-Kommission für das Aufbauinstrument „Next Generation EU“ vorgeschlagen. Diese sollen in Form von Zuschüssen und Krediten an die Mitgliedstaaten fließen und sind zusätzlich zu den 1,1 Billionen Euro des vorgeschlagenen EU-Haushalts 2021-2027 zu verstehen.

Deutschland und Frankreich hatten sich im Vorfeld auf 500 Milliarden für das Aufbauinstrument geeinigt. Die EU-Kommission geht noch einmal deutlich darüber hinaus. Die Mittel des Aufbauinstruments sollen mobilisiert werden, indem die Eigenmittelobergrenze vorübergehend auf 2 Prozent des Bruttonationaleinkommens der EU angehoben wird, sodass die Kommission das Geld an den Finanzmärkten aufnehmen kann. Die Mittel würden frühestens 2028 und spätestens 2058 aus künftigen EU-Haushalten zurückgezahlt werden.

Wir unterstützen ausdrücklich dieses Instrument der Solidarität, das mit der Kopplung an den Mehrjährigen Finanzrahmen intelligent gelöst wurde. Angesichts des Neulandes, das die EU mit dieser schuldenfinanzierten Unterstützung betritt, ist es jedoch zwingend erforderlich, das Aufbauinstrument zweckgebunden und zeitlich begrenzt einzusetzen.

Sozialpolitik – Business as usual

Hinsichtlich der arbeitgeberrelevanten Gesetzesinitiativen haben sich im Zeitplan für dieses Jahr nur geringe Verschiebungen ergeben. Die deutsche Ratspräsidentschaft orientiert sich in ihrer Priorisierung in weiten Teilen am Arbeitsprogramm der EU-Kommission für 2020. Letzteres war zwar bedingt durch Corona im Mai überarbeitet worden, bringt aber kein Belastungsmoratorium für Unternehmen mit sich, das angesichts der aktuellen Lage angebracht wäre. Unter deutscher Ratspräsidentschaft ist weiterhin ein EU-Entgelttransparenzgesetz für Ende des Jahres geplant.

Auch ist die Debatte um einen europäischen Rahmen für Mindestlöhne weiterhin im Gange. Im Zuge der aktuell laufenden zweiten Konsultation müssen sich die europäischen Sozialpartner entscheiden, ob sie selbst über einen solchen Mindestlohnrahmen verhandeln wollen. Entscheiden sie sich dagegen, wird Beschäftigungskommissar Schmit Ende 2020 die Initiative ergreifen.

Belastungsmoratorium nötig

Ferner wird das BMAS im Rat die Diskussion um künftige Initiativen zu einer EU-Mindesteinkommenssicherung anregen. Hinzu kommen Pläne für eine EU-Arbeitslosenrückversicherung. Letztere soll aus dem Kurzarbeits-Instrument SURE entwickelt werden. Es bleibt zu befürchten, dass ein solches Instrument die falschen Signale sendet und den Mitgliedstaaten wenig Anreize setzt, um notwendige Reformen im Land voranzutreiben. Auch in der Sozialpolitik muss sich die EU-Kommission auf das von Ursula von der Leyen geplante „One in, one out“-Prinzip besinnen. Neue Belastungen für die Unternehmen sind zumindest durch den Abbau von Belastungen an anderer Stelle auszugleichen.

Digitale Kompetenzen wichtiger denn je

Die Krise hat gezeigt, welche Möglichkeiten für digitales Lernen und Arbeiten bestehen. Wer hierfür bereits gut gerüstet war, hatte einen klaren Vorteil. Wir müssen jetzt in (digitale) Kompetenzen investieren, selbstorganisiertes Lernen und Arbeiten fördern und lebenslanges Lernen zur Norm werden lassen.

Nur so kann die europäische Wirtschaft auf den Fachkräftemangel und die sich wandelnde Arbeitswelt reagieren. Hier müssen die EU-Kompetenzagenda, die Ratsempfehlung zur Zukunft der beruflichen Bildung sowie der Aktionsplan für digitale Bildung ansetzen.

Lieferkette – Flickenteppich vermeiden

Einen weiteren Schwerpunkt wird die deutsche Ratspräsidentschaft auf die Entwicklung eines EU-Aktionsplans für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln legen. Justizkommissar Reynders hat bereits einen Vorschlag für ein Lieferkettengesetz auf EU-Ebene für 2021 angekündigt. Zusätzliche nationale Lösungen, wie von Deutschland geplant, sehen wir kritisch.

Unterschiedliche nationale Regelungen fördern das gemeinsame Ziel einer globalen Beachtung der Menschenrechte in der Lieferkette nicht. Vielmehr führen sie zu Rechtsunsicherheit. Wir setzen uns dafür ein, dass bestehende Brancheninitiativen von der Politik unterstützt und als eigene Regelungsrahmen für unternehmerische Sorgfalt in Erwägung gezogen werden.

 

Das neue Trio: Alle sechs Monate hat ein anderer Mitgliedstaat den Vorsitz im Ministerrat der EU inne. Der Vorsitz ist dafür verantwortlich, die Sitzungen des Rates zu planen und zu leiten sowie den Rat gegenüber den anderen EU-Organen zu vertreten. Als Vermittler nimmt er dabei eine neutrale Rolle ein. Je nach Ausgestaltung des Sitzungsprogrammes kann der Vorsitz jedoch Einfluss darauf nehmen, mit welcher Priorität einzelne Themen behandelt werden. Um langfristigere Ziele verfolgen zu können, bilden immer drei aufeinanderfolgende Vorsitze ein Team – die sog. Trio-Ratspräsidentschaft. Deutschland beginnt die nächste Trio-Ratspräsidentschaft, gefolgt von Portugal und Slowenien.

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