Menschenrechte in der Lieferkette: Fortschrittliche Initiativen in der Chemie
Ein sperriger Titel, der es in sich hat: Der „Forschungsbericht 543: Die Achtung von Menschenrechten entlang globaler Wertschöpfungsketten. Risiken und Chancen für Branchen der Wirtschaft“ liegt vor. Die Studie, die im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) durchgeführt wurde, ermittelt, welche menschenrechtlichen Risiken entlang der Wertschöpfungsketten der deutschen Wirtschaft vorliegen.
Die Chemie fängt nicht bei null an
Die Forscher haben dabei elf „Fokusbranchen“ im Blick - darunter die Chemie. Akribisch listet der Bericht auf, wodurch sich die „zentralen Brancheninitiativen“ Chemie³, Responsible Care (RC) und TogetherforSustainability (TfS) auszeichnen: Chemie³ als breit angelegte Nachhaltigkeitsinitiative von BAVC, VCI und IG BCE mit den zwölf Branchenleitlinien und den 40 Nachhaltigkeitsindikatoren; die internationale Initiative RC mit ihrem Fokus auf Umwelt- und Gesundheitsschutz, Produktverantwortung sowie Arbeits- und Anwohnersicherheit; TfS als Zusammenschluss von mittlerweile 26 Chemie-Unternehmen, deren Ziel die weltweite Vereinheitlichung von Bewertungen und Audits von Lieferanten ist.
Gut gerüstet für die anstehenden politischen Debatten
Laut BMAS-Studie „liegen die Risiken der Chemie-Branche sowohl in der Arbeitssicherheit und dem Gesundheitsschutz ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und lokalen Gemeinschaften als auch in rohstoffspezifischen Risiken“. Doch für deren immer bessere Bewältigung ist die Chemie gut gerüstet: Sie weise bereits „zahlreiche relevante Initiativen“ auf, die den Kernelementen des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) der Bundesregierung zugeordnet werden könnten. Das Element „Grundsatzerklärung“ etwa sei durch die zwölf Chemie³-Leitlinien bereits abgedeckt, das Element „Maßnahmen und Wirksamkeitskontrolle“ könne auf den Chemie³-Indikatoren ebenso aufbauen wie auf dem Assessment- und Audit-System von TfS. Beim Element „Berichterstattung“ gebe es Vorarbeit in Form der genannten Indikatoren, aber auch des Chemie³-Leitfadens zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Das BMAS sieht die Chemie „in Bezug auf branchenweite Aktivitäten zur Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht“ als „vergleichsweise fortgeschritten“. Nun muss es, wenn es an die Formulierung eines Lieferkettengesetzes geht, seine eigene Studie ernst nehmen und die Vorarbeit und das Entwicklungspotenzial von Chemie³ in Rechnung stellen.
Service: Nähere Infos zum Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) der Bundesregierung und den kürzlich vorgestellten Ergebnissen finden Sie hier.