Kontakt
BAVC Kontakt

+49 (0) 611 77881 0

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

Pressekontakt

Sebastian Kautzky

+49 (0) 611 77881 61

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Ihre Ansprechpartnerin

Elisa Hensel

Leiterin Europabüro

+32 2 290 89 82

E-Mail Kontakt

Seit 2018 überprüft die Bundesregierung, inwieweit in Deutschland ansässige Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern einen Prozess zur Gewährleistung menschenrechtlicher Sorgfalt gemäß dem Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) eingeführt haben. Sollte weniger als die Hälfte der Unternehmen die Anforderungen erfüllen, würde die Bundesregierung laut Koalitionsvertrag gesetzliche Maßnahmen ergreifen und sich im Rahmen ihrer EU-Ratspräsidentschaft für eine EU-weite Regelung einsetzen. Das könnte nun der Fall sein: Denn die Erwartungen der Regierung an die Unternehmen sind laut der abschließenden Erhebung nicht erfüllt worden. 

Ergebnisse der zweiten Erhebungsphase  

An der zweiten und letzten Erhebung beteiligten sich trotz Corona-Krise 597 von 2200 angefragten Unternehmen. Von 455 gültigen Antworten wurden 91 als „Erfüller“ eingestuft. Damit liegt die Erfüllerquote bei 22 Prozent im Vergleich zu 18 Prozent bei der ersten Erhebung im Herbst 2019. Um die Anforderungen des Fragebogens zufriedenstellend zu erfüllen, mussten alle Fragen richtig beantwortet sein. Außerdem galt bei Abweichung von materiellen Anforderungen kein echtes „comply-or-explain“, sondern es mussten äquivalente Maßnahmen beschrieben werden. An diesem Studiendesign haben Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände zuletzt deutliche Kritik geübt.

Eckpunkte für Gesetz noch im Sommer  

Die vorliegenden Ergebnisse haben Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und Entwicklungsminister Gerd Müller nun dazu veranlasst, die Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen. Die beiden Minister planen, Eckpunkte für ihr „Sorgfaltspflichtengesetz“ schon im August im Kabinett abzustimmen. Das finale Gesetz soll Anfang nächsten Jahres verabschiedet werden. Die Chemie-Arbeitgeber setzen darauf, dass die Ergebnisse des Monitorings transparent ausgewertet werden und die Politik gemeinsam mit der Wirtschaft darüber berät, wie Fortschritte bei der Beachtung der Menschenrechte in der Lieferkette erreicht werden können. Nationale Alleingänge widersprechen dem gemeinsamen Ziel einer globalen Achtung der Menschenrechte in der Lieferkette. Vielmehr führen sie zu einem Flickenteppich und mindern die notwendige Rechtssicherheit. Stattdessen sollten jetzt einheitliche globale oder zumindest europaweite Regelungen geschaffen werden. Bestehende Brancheninitiativen sollten von der Politik unterstützt und als eigene Regelungsrahmen für unternehmerische Sorgfalt in Erwägung gezogen werden.

Zum Impuls Archiv

Zu allen Themen auf dem Laufenden bleiben

BAVC Newsletter

Abonnieren Sie unseren Newsletter und erhalten Sie Infodienste und Pressemitteilungen bequem per E-Mail

Jetzt Anmelden

 

Push Notifcations Abonnieren