Sozialversicherung: Wenn die Renteninfo digital wird
Stellen Sie sich vor, Sie sitzen an Ihrem Rechner, authentifizieren sich und bekommen in Sekundenschnelle eine Übersicht über Ihre Altersvorsorge - über die gesetzliche, die private und natürlich die betriebliche. Damit dieses Bild keine Vision bleibt, sondern Wirklichkeit wird, gibt es den Entwurf für ein Gesetz zur Verbesserung der Transparenz in der Alterssicherung und der Rehabilitation sowie zur Modernisierung der Sozialversicherungswahlen. Dieses TrioGesetz soll neben der digitalen Rentenübersicht auch noch für Änderungen in der sozialen Selbstverwaltung und dem Rehabilitationsrecht sorgen. Aber schon die geplanten Regelungen zur digitalen Renteninformation sorgen dafür, dass der Gesetzesentwurf wohl in den wenigsten Unternehmen ohne Falten auf der Stirn gelesen wurde.
Kritik aus der Wirtschaft
Zunächst fällt auf, dass der Gesetzentwurf vieles nicht selbst regelt, sondern eine Verordnungsermächtigung enthält, die die Exekutive ermächtigt, zahlreiche Dinge nach dem eigentlichen Gesetzgebungsverfahren zu regeln. Im Detail wissen Arbeitgeber aktuell also gar nicht, was auf sie zukommt, insbesondere wie der Datenaustausch mit der zentralen Stelle aussehen wird. Dass das Vorhaben die Wirtschaft einmalig 60 Millionen sowie jährlich rund 3,75 Millionen Euro kosten wird, scheint hingegen festzustehen. Trotz Forderung der Arbeitgeber ist bisher auch nicht in Sicht, dass bestehende Auskunftspflichten durch die neuen Pflichten abgelöst werden.
Chemie-Betriebe besonders betroffen
Durch die Einbeziehung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) in den Anwendungsbereich sind Unternehmen der Chemie-Industrie naturgemäß besonders betroffen. Umso ärgerlicher ist, dass Unternehmen, die bAV anbieten, bei dem Gesetzentwurf bisher nicht ausreichend mitbedacht wurden. Dies fällt schon bei der Terminologie auf, erschöpft sich darin aber leider nicht. Vielmehr sind Arbeitgeber auch im Steuerungsgremium der Zentralen Stelle bisher nicht explizit vorgesehen. Irritierend ist auch, dass der Gesetzentwurf „möglichst vergleichbare“ Informationen über die jeweilige Altersvorsorge zum Ziel hat. Wie man verschiedene Durchführungswege, Zusageformen und die Absicherung verschiedener Risiken vergleichbar machen soll, ohne dass dies zu Lasten der Richtigkeit und Vollständigkeit der Renteninformation geht, erschließt sich jedoch nicht. Es bleibt abzuwarten, an welcher Stelle am Ende Abstriche gemacht werden. Wir werden uns weiterhin für eine möglichst unternehmensfreundliche Lösung der offenen Punkte einsetzen.
Linktipp: Weitere Infos zum Vorhaben des BMAS finden Sie auf der Website des Ministeriums bmas.de