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Der Schutz von Menschenrechten und die Durchsetzung menschenwürdiger Arbeitsbedingungen entlang globaler Lieferketten ist ein Schwerpunkt der deutschen EU-Ratspräsidentschaft. Auf der virtuellen Konferenz „Globale Lieferketten - Globale Verantwortung: Menschenrechte und gute Arbeit in globalen Lieferketten“ diskutierte Arbeitsminister Hubertus Heil dazu Anfang Oktober mit hochrangigen Gästen der europäischen Politik, Zivilgesellschaft und den Sozialpartnern. Als Vertreter der Brancheninitiative Chemie³ erläuterte BAVC-Geschäftsführer Andreas Ogrinz die Sicht der chemischen Industrie.

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STANDPUNKT BAVC-Präsident Kai Beckmann

„Ein nationales Gesetz ist das falsche Instrument für globale Lieferketten. Besser wäre eine europäische Lösung, sonst drohen neue Probleme, vor allem Rechtsunsicherheit. Um die zu vermeiden, muss die zivilrechtliche Haftung beim Lieferkettengesetz außen vor bleiben. Wer die Komplexität globaler Lieferketten ausblendet, hilft weniger der Sache als findigen Anwälten.“

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BMAS plant nationales Lieferkettengesetz

Trotz der in Brüssel angekündigten europäischen Richtlinie feilt die Bundesregierung parallel weiter an Eckpunkten für ein nationales Lieferkettengesetz, das bis Sommer 2021 verabschiedet werden soll. Unterschiedliche nationale Regelungen fördern aber nicht das gemeinsame Ziel einer globalen Beachtung der Menschenrechte. Vielmehr führen sie zu Rechtsunsicherheit. Mögliche Widersprüche mit bestehenden europäischen Regelungen in anderen Bereichen (z. B. kartellrechtliche Vorgaben) erfordern jedoch einheitliche globale, zumindest europäische Lösungen. Hieran müssen Politik, Unternehmen und Gewerkschaften gemeinsam arbeiten. Nach Auffassung der Chemie-Arbeitgeber sollte die Ankündigung der EU-Kommission, einen Legislativvorschlag vorzulegen, nicht durch nationale Alleingänge unterlaufen werden.

Freiwilliges Engagement der Chemie überzeugt

Die Unternehmen der chemischen Industrie sind sich ihrer Verantwortung bewusst und arbeiten intensiv daran, ihr Lieferkettenmanagement weiter zu verbessern. Gesellschaftliche Verantwortung und Haftung müssen aber in einem ausgewogenen Verhältnis stehen. Von Unternehmen darf nur das verlangt werden, was mit Blick auf ihren Unternehmenszuschnitt und ihre Möglichkeiten der Einflussnahme angemessen ist. Sorgfaltspflichten zur Beachtung von Menschenrechten durch Zulieferbetriebe müssen deshalb auf solche der ersten Ebene beschränkt sein. Unternehmerisches Engagement sollte dabei ein freiwilliger Beitrag bleiben und darf nicht vom Gesetzgeber vorgeschrieben werden.

Die Nachhaltigkeitsinitiativen Chemie³ und Together for Sustainability bieten den Unternehmen der chemischen Industrie bereits Unterstützung. Diese und vergleichbare Brancheninitiativen sollten von der Politik unterstützt und als eigene Regelungsrahmen für unternehmerische Sorgfalt anerkannt werden.

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