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Bundesarbeitsminister Hubertus Heil ist dem immer lauter werdenden Ruf nach einem Rechtsanspruch auf mobiles Arbeiten gefolgt. Er wähnt sich im Rahmen des Koalitionsvertrags, nach dem mobile Arbeit erleichtert werden soll. Nach dem nun formulierten Rechtsanspruch sucht man im Koalitionsvertrag allerdings vergeblich. Dennoch hat das BMAS im Alleingang einen Referentenentwurf zum Recht auf mobiles Arbeiten vorgelegt: An bis zu 24 Tagen im Jahr soll mobiles Arbeiten verlangt werden können. Dies kann der Arbeitgeber zwar ablehnen, benötigt jedoch eine Begründung. Die Antwort des Koalitionspartners CDU/CSU kam prompt: Das Kanzleramt stoppte die Initiative.

Bürokratisches Regelwerk

Auch wenn ein Stoppschild aufgestellt wurde: Es ist damit zu rechnen, dass der Entwurf nachgebessert wird. Ein Bedarf bleibt schwerlich erkennbar, denn moderne Arbeitgeber wissen längst um den Wert mobiler Arbeit beim Gewinnen sowie der Bindung der Arbeitnehmer. Mobiles Arbeiten, dort wo es geht, ist schon heute tägliche Praxis in den Betrieben. Ein Regelwerk mit Fristen, Dokumentationspflichten der mobilen Arbeitszeit und vielen Rechtsunsicherheiten (welcher betriebliche Grund erlaubt die Ablehnung?), ist das genaue Gegenteil zu der seit 2015 geltenden Bürokratiebremse. Ganz zu schweigen von der Störung des Betriebsfriedens, denn ein Arbeitnehmer der Produktion kann nicht in der heimischen Garage Chemie-Erzeugnisse herstellen.

Modernes Arbeitsrecht ist überfällig

Statt in der Praxis gut funktionierende Prozesse bürokratisch zu regeln, wäre das BMAS besser beraten, endlich das Arbeitsrecht zu modernisieren. Trotz des nun forcierten Rechts, möglichst selbstbestimmt arbeiten zu können, bleibt das starre Korsett des Arbeitszeitrechts unangetastet. Um zukunftsfähig zu bleiben, benötigen Unternehmen die Möglichkeit, vom 8-Stunden-Tag abweichen zu können zugunsten einer Verteilung der Arbeitszeit auf die Woche. Auch die Ruhezeiten scheinen noch immer in Stein gemeißelt zu sein, obwohl eine Flexibilisierung sowohl die Interessen der Arbeitnehmer als auch die der Arbeitgeber widerspiegelt.

Die Tarifparteien der chemischen Industrie haben in der Tarifrunde 2019 mobiles Arbeiten geregelt und damit erneut Handlungsfähigkeit bewiesen. Ein staatlicher Eingriff in funktionierende Systeme ist nicht nur überflüssig, sondern beschädigt einmal mehr die grundgesetzlich garantierte Tarifautonomie. Da helfen auch Bekenntnisse im Koalitionsvertrag nicht, die Tarifbindung stärken zu wollen.

 

Linktipp: Die Position der Chemie-Arbeitgeber und weitere One-Pager zu den wichtigsten politischen Themen aus Arbeitgebersicht finden Sie auf der BAVC-Website bavc.de/themen/top-themen

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