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Die Europäische Kommission hat ihren lange angekündigten Richtlinienvorschlag zur “Stärkung der Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durch Lohntransparenz und Durchsetzungsmechanismen” nunmehr vorgelegt.

Laut Kommission gebe es trotz Fortschritten noch immer Probleme bei der Umsetzung des Grundrechts auf gleiches Entgelt für Frauen und Männer bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit. Zur verbesserten Um- und Durchsetzung dieses Grundrechts schlägt die EU-Kommission in ihrem Legislativvorschlag Maßnahmen zur Gewährleistung von Entgelttransparenz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie einen erweiterten Zugang zur Justiz vor.

Ursachen für Entgeltunterschiede bleiben bestehen

Die Richtlinie soll für sämtliche Arbeitgeber jeder Größe gelten; es sind keine Ausnahmen für tarifgebundene Unternehmen vorgesehen. Dies betrifft den individuellen Auskunftsanspruch über die durchschnittlichen Einkommen. Darüber hinaus soll ein Vergleich des Wertes der Arbeit auch dann möglich sein, wenn Arbeitnehmer der Vergleichsgruppe weder zur gleichen Zeit noch bei demselben Arbeitgeber beschäftigt sind. Wenn Entgeltbedingungen durch Tarifverträge geregelt werden, könnte somit ein Vergleich innerhalb eines gesamten Sektors über Regionen hinweg angefragt werden.

Zudem sollen Arbeitgeber Bewerber in der Stellenausschreibung oder vor dem Vorstellungsgespräch über das Einstiegseinkommen oder dessen Spanne informieren. Für Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten sollen jährliche Berichtspflichten über das Lohngefälle zwischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in ihrer Organisation gelten. Des Weiteren schlägt die EU-Kommission Entschädigungsrechte, eine Beweislastumkehr sowie Sanktionen einschließlich Geldstrafen vor.

Ausnahmen für tarifgebundene Unternehmen notwendig

Eine europäische gesetzliche Regelung zur Entgelttransparenz ist aus unserer Sicht weder notwendig noch zielführend. Frauen und Männer werden beim gleichen Arbeitgeber für die gleiche Arbeit gleich bezahlt. Die von der EU-Kommission als Grundlage herangezogene unbereinigte Entgeltlücke ist der falsche Indikator für die Beschreibung von Entgeltunterschieden. Die bereinigte Entgeltlücke beträgt in Deutschland etwa 6 Prozent (Stand 2018). Diese Differenz ist durch ein unterschiedliches Berufswahlverhalten, fehlende Betreuungsmöglichkeiten und längere, insbesondere familienbedingte Abwesenheiten von Frauen zu erklären.

Die europäischen Chemie-Arbeitgeber fordern einen umfassenderen Ansatz, der darauf abzielt, die Geschlechtersegregation und Stereotype auf dem Arbeitsmarkt und im Bildungswesen zu bekämpfen. Nationale, sektorale und sektorübergreifende Sozialpartner sollten sich bei der Behandlung von Gleichstellungsfragen im Rahmen des sozialen Dialogs proaktiv über bewährte Praktiken austauschen. Bei der Ausgestaltung des Gesetzes sollten Rat und EU-Parlament dringend berücksichtigen, dass die Vergütung in Tarifverträgen tätigkeitsbezogen und damit geschlechtsneutral erfolgt. Tarifgebundene Unternehmen sollten daher wie auch im deutschen Entgelttransparenzgesetz privilegiert werden.

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