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Zur Eindämmung der Corona-Pandemie sind auch Beschäftigte und Unternehmen gefordert. Die Maßnahmen des Arbeitsschutzes reichen vom mobilen Arbeiten bis zu Corona-Tests – und mit dem Start der Impfungen durch die Betriebsärzte kann hoffentlich bald der entscheidende Schritt gelingen, um die Pandemie in den Griff zu bekommen.

Exponentiell wachsende Regelungsdichte

Eine Vielzahl von Regelungen im Arbeitsschutz soll dabei unterstützen, das Infektionsgeschehen einzudämmen. Den Anfang machte der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard im April 2020, der in der Arbeitsschutzregel konkretisiert wurde. Weitere Regelungen haben die Berufsgenossenschaften erstellt. Zum Umgang mit besonders schutzbedürftigen Beschäftigten wurde eine Arbeitsmedizinische Empfehlung erarbeitet. Zuletzt wurden das Arbeitsschutzkontrollgesetz, die Arbeitsschutzverordnung sowie Ergänzungen im Infektionsschutzgesetz hinzugefügt. Dazu kommen zum Teil sehr unterschiedliche Anforderungen in den Landesverordnungen zu Kontakt- und Betriebsbeschränkungen. Anstatt zu Erleichterung, Klarheit und Akzeptanz der Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie, führt die exponentiell wachsende Regelungsdichte inzwischen eher zu Verwirrung und Frustration. Die Umsetzung erweist sich zum Teil als problematisch, da die Regelungen einer ständigen Überarbeitung unterliegen, unklar gefasst sind und widersprüchliche Inhalte haben.

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STANDPUNKT BAVC-Präsident Kai Beckmann

„Die Wirtschaft testet seit Monaten, wenn es für den Schutz unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die Abläufe in der Produktion nötig ist - und zwar ohne jeden gesetzlichen Zwang. Den Kampf gegen die Pandemie gewinnen wir nur, wenn wir dauerhaft schneller impfen. Wir gewinnen ihn nicht mit neuer Bürokratie für die Betriebe.“

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Testpflicht kommt Misstrauenserklärung gleich

Basierend auf einem Appell der Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft haben 90 Prozent der Betriebe angegeben, ihren Beschäftigten in Präsenz regelmäßige Corona-Tests anbieten zu wollen; 70 Prozent der Betriebe hatten dies nach wenigen Wochen trotz schwieriger Verfügbarkeit der Tests bereits umgesetzt. Die Unternehmen nicht nur in unserer Branche haben zudem bereits seit Monaten Beschäftigte getestet, wann immer es für deren Schutz und die Arbeitsabläufe nötig war. Dennoch verordnete die Bundesregierung ein verpflichtendes Angebot von einem und für bestimmte, umfangreich beschriebene Fälle zwei Tests pro Woche. Nur einen Tag nach Inkrafttreten wurde diese Verordnung geändert, um nun allen Betrieben zwei Tests pro Woche für Präsenz-Beschäftigte als Angebot vorzuschreiben. Das ist nicht nur eine Misstrauenserklärung der Regierung gegenüber Betrieben und Beschäftigten, es ist ein Paradebeispiel für Planungsunsicherheit und regulatives Chaos.

Trotz der großen Herausforderungen und der oft wenig hilfreichen Regelungswut setzen Unternehmen und Beschäftigte gemeinsam die notwendigen Maßnahmen umfassend um.

Dies zeigen die Ergebnisse einer Befragung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Danach wurden die wesentlichen Anforderungen aus Arbeitsschutzstandard und -regel in 90 Prozent der Betriebe umgesetzt. Diese hohen Werte bestätigt auch eine aktuelle Befragung der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI).

Arbeitswelt trotzt der Regelungswut

Wenig hilfreich ist dabei, dass immer wieder bewährte Maßnahmen durch politisch motivierten Aktionismus konterkariert werden. Ein Beispiel ist der Vorstoß, im Gleichklang mit Gaststätten auch Betriebskantinen für den Verzehr vor Ort zu schließen. In Betrieben der Prozessindustrie – häufig im vollkontinuierlichen Schichtbetrieb und aktuell zur Kontaktreduzierung sogar in Form von 12-Stunden-Schichten – gibt es für Beschäftigte in Produktion, Labor, Instandhaltung oder Logistik aber oft keine anderen Möglichkeiten zum Essen. Oder die Platz- und Lüftungsverhältnisse sind in Kantinen deutlich besser als in kleinen Pausenräumen. Zudem bestehen teilweise Hygieneanforderungen, die Essen und Trinken am Arbeitsplatz schlicht untersagen. Die wiederholten Diskussionen nicht nur hierzu vermitteln den Eindruck, dass die Arbeitswelt in der Vorstellung einiger handelnder Akteure ausschließlich aus ministeriellen Einzelbüros besteht.

Betriebsärzte endlich in Impfungen einbinden

Den einzig nachhaltigen Weg aus der Pandemie versprechen Impfungen. Schon zu Jahresbeginn hatte die chemisch-pharmazeutische Industrie – und andere Branchen ebenso – Unterstützung durch die betriebsärztlichen Strukturen angeboten. Nun scheint dies endlich in greifbare Nähe zu rücken. Auch außerhalb von bestehenden Modellprojekten werden Betriebsärzte im ersten Schritt (Phase 1) voraussichtlich noch im Mai Beschäftigte in besonders relevanten Funktionen in denjenigen Unternehmen impfen können, die zur kritischen Infrastruktur (Prioritätsgruppe 3) zählen. Dies betrifft unter anderem Bereiche der Pharmawirtschaft. Diese Impfungen werden Betriebsärzte im Auftrag der regionalen Impfzentren durchführen.

Nach der Erstimpfung der Prioritätsgruppen soll es, hoffentlich beginnend im Juni, in der Phase 2 Betriebsärzten möglich sein, Schritt für Schritt allen Beschäftigten ein Impfangebot zu machen. Die Versorgung mit Impfstoff wird dann wie für die Hausärzte direkt über die bewährten Wege des Pharmahandels erfolgen. Die notwendigen Ergänzungen in der Impfverordnung sind weitgehend verabschiedet oder vorbereitet. Viele Unternehmen stehen seit Monaten für die Impfungen bereit und wären – ausreichend Impfstoff vorausgesetzt – in der Lage, ihre Belegschaften in wenigen Wochen zu impfen und so Hausärzte und Impfzentren zu entlasten.

Verantwortung nicht auf Unternehmen abwälzen

Solange dies aber nicht möglich ist, ist es entscheidend, dass alle gemeinsam die Schutzmaßnahmen in den Betrieben befolgen. Auch negative Testergebnisse befreien nicht vom Einhalten zum Beispiel der Abstands- und Hygieneregeln. Verantwortung bleibt zudem auch im Privatleben sowie der vertrauensvollen Kommunikation mit dem Arbeitgeber im Infektions- oder Verdachtsfall notwendig.

Der Staat darf derweil seine Verantwortung in der Zeit bis zur flächendeckenden Immunisierung nicht immer weiter auf Unternehmen abwälzen und so versuchen, von eigenen Fehlern abzulenken. Die Vermischung von allgemeinem Infektionsschutz als staatlicher Aufgabe und Arbeitsschutz als Arbeitgeber-Aufgabe bleibt problematisch. Alle Maßnahmen zum Arbeits- und Infektionsschutz zur Bekämpfung von Corona müssen zudem für den Zeitraum der Pandemie eindeutig zeitlich befristet sein.

  

Aktuell: Erste Impfungen in Chemie und Pharma

Seit 14. April bietet die BASF im Rahmen eines Pilotprojekts in Rheinland-Pfalz ihren Beschäftigten in den freigegebenen Prioritätsgruppen Impfungen durch Betriebsärzte vor Ort in einem speziell errichteten Impfzentrum auf dem Werksgelände in Ludwigshafen an. Unter anderem auch in Hessen starten Anfang Mai weitere Pilotprojekte für Impfungen durch Betriebsärzte. Dort sind es die vier Unternehmen Merck, B. Braun, Sanofi und Pharmaserv bei denen Beschäftigte als Teil der kritischen Infrastruktur zur Prioritätsgruppe 3 zählen. Schnellstmöglich können dann hoffentlich weitere Unternehmen folgen. Viele Werksärzte stehen bereit! 

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