Kontakt
BAVC Kontakt

+49 (0) 611 77881 0

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

Pressekontakt

Sebastian Kautzky

+49 (0) 611 77881 61

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Ihr Ansprechpartner

Christopher A. Knieling

Bildung und Innovation
Programmleiter Nachwuchsmarketing / Elementare Vielfalt (ElVi)

+49 611 77881 38

E-Mail Kontakt

Seitdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) das Privacy-Shield-Abkommen für ungültig erklärt hat, stehen die Schulen vor ungeklärten Datenschutzfragen, wenn sie Anwendungen US-amerikanischer Anbieter wie Microsoft weiter nutzen wollen. Statt nach pragmatischen Lösungen zu suchen, drohen die Datenschutzbeauftragen der Bundesländer vielerorts mit einem Verbot gängiger Standardsoftware. Dies wäre ein gravierender Rückschritt für die digitale Vernetzung von Betrieben und Berufsschulen sowie für Schülerinnen und Schüler, welche auf die Arbeitswelt vorbereitet werden müssen.

Digitale Kollaboration ausbauen statt beschränken

Die digitale Vernetzung der Lernorte Betrieb und Berufsschule gewinnt nicht erst seit Ausbruch der Corona-Pandemie an Bedeutung. Vielmehr ist die jetzige Ausnahmesituation ein Weckruf, wie dringend wir gut funktionierende digitale Kommunikations- und Lernplattformen für die gemeinsame Zusammenarbeit brauchen. Denn viele duale Ausbildungsberufe wurden in den letzten Jahren hinsichtlich ihrer digitalen Kompetenzen gestärkt, was auch mehr selbstorganisiertes, lernortübergreifendes Lernen erfordert. Die Betriebe haben sich deshalb auf den Weg gemacht, die digitale Zusammenarbeit mit der Berufsschule auf Basis von Soft- und Hardwarelösungen zu organisieren, welche dem gängigen Standard in weiten Teilen der Arbeitswelt entsprechen (z.B. Microsoft Office 365, Google G-Suite, Apple iCloud). Dies gewährleistet nicht nur einen hohen Praxistransfer, von dem die Berufsschülerinnen und Berufsschüler in ihrer Ausbildung profitieren. Es sichert auch einen breiten Funktionsumfang sowie eine einfache Bedienung und Administration, was sowohl für Lehrerinnen und Lehrer als auch für die Betriebe eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche, digitale Kollaboration ist.

Chemie-Arbeitgeber fordern pragmatische Lösungen

Nach dem Urteil des EuGH zum Privacy-Shield-Abkommen müssen die Bundesländer neue Regelungen finden, wie sich Bildungseinrichtungen beim Einsatz von privaten Clouddienste-Anbietern, bei denen möglicherweise Datentransfers in die USA stattfinden können, rechtssicher verhalten. Als Chemie-Arbeitgeber fordern wir die Politik nachdrücklich dazu auf, nach pragmatischen Lösungen zu suchen. Diese müssen einerseits ein angemessenes Datenschutzniveau gewährleisten, anderseits aber auch den Einsatz gängiger Soft- und Hardware in der Zusammenarbeit zwischen Betrieb und Berufsschule ermöglichen. Anderenfalls drohen erhebliche Rückschläge bei der so dringend erforderlichen digitalen Vernetzung der Lernorte und damit ein Attraktivitätsverlust des dualen Ausbildungssystems in Deutschland.

Datenschutz und Bildungsauftrag zusammenbringen

In anderen EU-Ländern, die ebenfalls der Rechtsprechung des EuGH unterliegen, scheint dies verhältnismäßig schnell und unbürokratisch zu gelingen: So strebt beispielsweise die Bundesrepublik Österreich eine datenschutzrechtliche Vereinbarung sowie eine Eigenerklärung der Clouddienste-Anbieter an, um den Einsatz gängiger Software in Schulen weiter zu ermöglichen. In Verbindung mit einer transparenten Aufklärung und der bewussten Einwilligung von Berufsschülerinnen und Berufsschülern sollte dies auch ein pragmatischer Lösungsansatz für die Bundesländer in Deutschland sein, der sowohl dem Datenschutz als auch ihrem Bildungsauftrag gerecht wird.

Zum Impuls Archiv

Zu allen Themen auf dem Laufenden bleiben

BAVC Newsletter

Abonnieren Sie unseren Newsletter und erhalten Sie Infodienste und Pressemitteilungen bequem per E-Mail

Jetzt Anmelden

 

Push Notifcations Abonnieren