Kontakt
BAVC Kontakt

+49 (0) 611 77881 0

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

Pressekontakt

Sebastian Kautzky

+49 (0) 611 77881 61

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Ihr Ansprechpartner

Lutz Mühl

Geschäftsführer
Wirtschaft
Sozialpolitik

+49 611 77881 50

E-Mail Kontakt

Ende 2019 bestanden für insgesamt gut 18 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte aktive Anwartschaften auf eine betriebliche Altersversorgung (bAV) in Deutschland. Das ist eines der von der Bundesregierung veröffentlichten Ergebnisse ihrer Befragung von Trägereinrichtungen und Arbeitgebern. Der Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, die durch Beiträge aus einem aktiven Arbeitsverhältnis Anwartschaften auf eine betriebliche Altersversorgung erwerben, ist dabei gegenüber 2017 leicht auf rund 54 Prozent zurückgegangen.

Die Anwartschaften bei Pensionskassen und -fonds sowie Direktversicherungen beruhen dabei zu großen Teilen auf Entgeltumwandlungen. Bei Pensionskassen betrug der Anteil der aktiv Versicherten mit Entgeltumwandlung 44 Prozent, bei Pensionsfonds 58 Prozent und bei Direktversicherungen 61 Prozent. Die Ergebnisse der Arbeitgeberbefragung aus der Studie der Bundesregierung zeigen ergänzend, dass in den meisten Betrieben eine Kombination aus arbeitgeber- und arbeitnehmerfinanzierter bAV (68 Prozent) realisiert ist. Dagegen hat die ausschließlich durch den Arbeitgeber finanzierte betriebliche Altersversorgung nur einen Anteil von 24 Prozent und ausschließlich arbeitnehmerfinanzierte Formen einen Anteil von 20 Prozent.

Für die chemisch-pharmazeutische Industrie hatte der BAVC zuletzt für 2016 ausführliche Daten erhoben. Damals beteiligten sich 82 Prozent der Tarifbeschäftigten an der tariflichen Altersvorsorge über Entgeltumwandlung; gleichzeitig verfügten 73 Prozent aller Tarifbeschäftigten über eine Zusage auf eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung. Aktuellere Daten werden in den kommenden Wochen erhoben.

Niedrigzinsphase fordert System heraus

Die zentrale Herausforderung für die Gestaltung und Durchführung einer attraktiven betrieblichen Altersversorgung ist dabei seit Jahren die sich immer weiter verstetigende Niedrigzinsphase. Die weitere Entwicklung und der Umgang damit werden darüber entscheiden, ob Arbeitgeber überhaupt noch und wenn ja, in welchem Umfang Leistungen aus betrieblichen Versorgungssystemen für die nächsten Generationen von Beschäftigten anbieten können.

Lange Zeit konnten Kapitalanleger wie Pensionskassen, -fonds oder Versicherer hohe Garantiezinsen für ihre Kunden an den Märkten erwirtschaften. Sichere und hochverzinsliche Staatsanleihen waren die Basis hierfür. Heute liegt die Rendite von Bundesanleihen mit 30-jähriger Laufzeit aber unter 0,5 Prozent; bei kürzeren Zeiträumen ist sie negativ. Um aber garantierte Leistungen versprechen zu können, muss ein großer Teil der Kapitalanlagen in solche Papiere erfolgen, bei denen der Ertrag von vornherein feststeht.

In Folge der Zinsentwicklung an den Märkten hat das Bundesfinanzministerium auch den sogenannten Höchstrechnungszins immer weiter abgesenkt. Ab 2022 tritt nun eine weitere Reduzierung auf dann noch 0,25 Prozent in Kraft. Es handelt sich hierbei um den Zinssatz, den Anbieter auch in der betrieblichen Altersversorgung ihren Kunden bei Vertragsbeginn maximal auf den Sparanteil im Beitrag zusagen, also garantieren dürfen. Damit ist der Höchstrechnungszins zukünftig so niedrig, dass schon ein bloßer Beitragserhalt durch Versicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds kaum noch mehr garantiert werden kann. Damit wird eine Zusage auf betriebliche Altersversorgung zum Beispiel auf Basis einer Beitragszusage mit Mindestleistung, die den Beitragserhalt als Garantie beinhaltet, wohl unmöglich. Denn das Arbeitsrecht bürdet dem Arbeitgeber sonst Garantien auf, die ein Versorgungsträger nicht mehr übernehmen kann.

Forderungen der Chemie-Arbeitgeber

Ziel der Chemie-Arbeitgeber ist es, trotz dieser Entwicklungen auch künftig attraktive Altersversorgung anzubieten. Dazu fordern wir vom Gesetzgeber:

  • Sofortiges Einfrieren des HGB-Rechnungszinses für Pensionsrückstellungen und grundlegende Überarbeitung seiner Definition. Die Verpflichtungen müssen mit einem sachgerechten Zins bewerten werden, der den allgemeinen handelsrechtlichen Grundsätzen entspricht. Ebenfalls notwendig ist ein umgehendes Absenken des steuerlich vorgeschriebenen Abzinsungssatzes von immer noch 6 Prozent.
  • Erleichterungen bei den Regelungen zur Kapitalanlage und -deckung für Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung. Die Kapitalanlage ist entscheidend: ohne Risiko keine ausreichenden Erträge für bestehende Verpflichtungen. Die jetzigen Regeln limitieren das Risiko zu stark. Ohne ausreichende Erträge aber sind viele Einrichtungen gezwungen, immer weitere Finanzmittel von den Arbeitgebern anzufordern, die diese nicht immer in diesem Umfang erwirtschaften können.
  • Erleichterungen bei der Anpassung für bestehende Zusagen: Wenn Änderungen in Versorgungssystemen notwendig werden, sind heute die Besitzstände Älterer besser geschützt als die Interessen der Jüngeren. Dabei geht es nicht um erworbene Ansprüche aus zurückliegenden Beschäftigungszeiten, sondern um die zukünftig noch zu erarbeitenden Ansprüche. Hier erzwingt die Rechtslage bisher oft massivere Kürzungen als vielleicht nötig bei den Jungen, da an Regelungen für bestehende Beschäftigte zu schwer zu rütteln ist. Generationengerechtigkeit sieht anders aus. Zukünftig noch zu verdienende Teile einer Anwartschaft müssen für alle angepasst werden können.

Versorgungswerke der Chemie-Sozialpartner betroffen

Mit Blick auf unsere Branche stehen sowohl der Chemie-Verbandsrahmenvertrag (Angebot einer Direktversicherung durch ein Konsortium unter Federführung der Allianz) wie auch der Chemie-Pensionsfonds (Angebot durch die R+V) dabei vor denselben Herausforderungen wie alle Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung. Erzwungen vor allem durch die Absenkung des Höchstrechnungszinses müssen ab 2022 neue Tarife für die Aufnahme zukünftiger Beschäftigter angewandt werden. Die Gespräche hierzu laufen. Beide Produkte sind Angebote für die Betriebe der Branche. Die Auswahl erfolgt immer auf betrieblicher Ebene und auch alle übrigen Durchführungswege und Anbieter stehen dabei zur Auswahl. Der Chemie-Pensionsfonds ist allerdings die tarifliche Auffangregelung, falls keine Auswahl durch den Arbeitgeber für die Entgeltumwandlung erfolgt; die Regelungen für ihn sind deshalb gesondert zu bewerten. Sobald für die Systeme neue Konditionen vereinbart wurden, wird eine Information hierzu durch die Chemie-Sozialpartner und die Anbieter erfolgen.

 

Linktipps:

  • Die Arbeitgeber- und Trägerbefragung zur Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung (BAV 2019) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) können Sie hier einsehen.
  • Informationen zur Chemie-Altersvorsorge finden Sie auf der neuen Website chemie-altersvorsorge.de
Zum Impuls Archiv

Zu allen Themen auf dem Laufenden bleiben

BAVC Newsletter

Abonnieren Sie unseren Newsletter und erhalten Sie Infodienste und Pressemitteilungen bequem per E-Mail

Jetzt Anmelden

 

Push Notifcations Abonnieren