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Die Arbeitskosten in der deutschen chemisch-pharmazeutischen Industrie sind durch den Konjunktureinbruch in der Industrie 2019 und die Corona-Pandemie in 2020 erstmals seit langer Zeit im Vorjahresvergleich leicht zurückgegangen: Die Unternehmen der Branche mussten je vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer Arbeitskosten von insgesamt 89.517 Euro schultern. Das sind 1,0 Prozent weniger als im Jahr zuvor. Dies geht aus aktuellen Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW Köln) für den Bundesarbeitgeberverband Chemie (BAVC) hervor.

Chemie-Arbeitsstunde kostete knapp 56 Euro

Je geleisteter Beschäftigtenstunde betrugen die Arbeitskosten der chemisch-pharmazeutischen Industrie im Jahr 2020 in Deutschland 55,85 Euro. Damit fiel der Kostenrückgang je Stunde mit 0,3 Prozent deutlich niedriger aus als bei der Betrachtung auf Jahresbasis. Die geringere Entlastung auf Stundenbasis ist vor allem auf die in 2020 erneut rückläufige Zahl der geleisteten Arbeitsstunden je Beschäftigten zurückzuführen. Im vergangenen Jahr leisteten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Branche mit 1.600 Stunden im Schnitt 0,7 Prozent weniger an Arbeitszeit als im Jahr zuvor. Die Arbeitskosten in Höhe von 89.517 Euro für einen Vollzeitbeschäftigten setzten sich dabei aus den folgenden Komponenten zusammen:

Grafik Juli 21


Der Bruttojahresverdienst der Beschäftigten (69.201 Euro, -1,1 Prozent) bestand vor allem aus dem Entgelt für tatsächlich geleistete Arbeit (47.251 Euro, unverändert), der Vergütung für arbeitsfreie Tage wie Urlaub, Feiertage und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (11.528 Euro, unverändert) sowie den fest vereinbarten Sonderzahlungen wie zum Beispiel Jahresleistung oder Urlaubsgeld (5.381 Euro, -6,0 Prozent). Hinzu kamen leistungs- und erfolgsabhängige Zusatzzahlungen (durchschnittlich 5.041 Euro, -7,6 Prozent). Die Daten zeigen vor allem, dass zunächst in Folge des Einbruchs der Industriekonjunktur in 2019 und der daraus resultierenden rückläufigen Unternehmensergebnisse im darauf folgenden Jahr deutlich geringere erfolgsabhängige Zahlungen an die Beschäftigten flossen.

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STANDPUNKT BAVC-Präsident Kai Beckmann

“Auch wenn die Arbeitskosten pandemiebedingt nicht weiter gestiegen sind, wächst der Kostendruck in den Unternehmen. Eine überdurchschnittlich hohe Steuerlast, maximale Regulierungsdichte und teure Energiepreise – all das drückt auf die Wettbewerbsfähigkeit. In den Worten des ehemaligen Bundespräsidenten Horst Köhler: ‚Wir müssen um so viel besser sein, wie wir teurer sind.‘ Diese Aussage hat auch heute nichts an Gültigkeit und Aktualität eingebüßt.”

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Die für viele Unternehmen schwierige Lage während der Corona-Pandemie im Jahr 2020 führte dann dazu, dass auch bei den tariflich festgelegten Sonderzahlungen wie der Jahresleistung auf betrieblicher Ebene deutlich stärker von Kürzungsmöglichkeiten Gebrauch gemacht wurde.

Für die Unternehmen ist jedoch nicht allein der zu zahlende Bruttojahresverdienst entscheidend, sondern die gesamten durch die Beschäftigung verursachten Kosten. Hier kommen zunächst die Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers (10.585 Euro, -0,9 Prozent) hinzu. Weiterhin gilt es, die durchschnittlichen Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung (5.202 Euro, -0,2 Prozent) zu berücksichtigen sowie die sonstigen Personalzusatzkosten (4.529 Euro, -1,2 Prozent). Diese enthalten zum Beispiel Aufwendungen für Aus- und Weiterbildung, Abfindungen oder auch Kantinenzuschüsse. Mit Ausnahme der auch im schwierigen Jahr 2020 beinahe unverändert gebliebenen Ausgaben für die betriebliche Altersversorgung sind die Zusatzkosten damit weitgehend parallel zu den Gesamtkosten zurückgegangen.

Sozialversicherungsbeiträge 2020 rückläufig

Erstmals gebrochen werden konnte damit auch der seit einigen Jahren anhaltende Trend stetig steigender absoluter Beiträge zu den staatlichen Sozialversicherungssystemen. Während die Beitragszahlungen der Arbeitgeber je Vollzeitbeschäftigten in die Rentenversicherung im Gleichklang mit den gesamten Kosten um 1 Prozent sanken, mussten die Betriebe in die Arbeitslosenversicherung 5 Prozent weniger einzahlen. Auch die Aufwendungen für die gesetzliche Unfallversicherung, die alleine durch die Arbeitgeber aufzubringenden Beiträge an die Berufsgenossenschaft, fielen um durchschnittlich 1,4 Prozent je Beschäftigten und somit leicht überdurchschnittlich. Lediglich die Kranken- und Pflegeversicherungen verlangten mit einem Plus von 0,1 Prozent etwas höhere Zahlungen. Insgesamt mussten die Arbeitgeber bezogen auf die Bruttolöhne und -gehälter und über den Durchschnitt aller Beschäftigten in Vollzeit - wie im Vorjahr - 15,3 Prozent an die Sozialversicherungen zahlen.

Die Sozialversicherungen profitierten auch im Pandemiejahr 2020 weiterhin von der über weite Strecken guten Konjunktur in den 2010er Jahren. Dadurch war es möglich, Kostensteigerungen hier zu begrenzen. Angesichts der vielfältigen Leistungsausweitungen der letzten Jahre besteht aber die Gefahr, dass es in den kommenden Jahren in diesem Bereich zu deutlich steigenden Beitragssätzen kommt. Dem muss politisch schnell begegnet werden.

Personalzusatzkosten weiter klar über 70 Prozent

Die Personalzusatzkosten, also die Aufwendungen der Arbeitgeber für die Vergütung arbeitsfreier Tage, Sonderzahlungen, Sozialversicherungsbeiträge, Altersversorgung und sonstige Kosten, summierten sich 2020 auf durchschnittlich 37.225 Euro. Das sind 1,3 Prozent weniger als 2019. Bezogen auf die Summe aus Direktentgelt für geleistete Arbeit sowie leistungs- und erfolgsabhängigen Zusatzzahlungen lagen sie damit bei 71,2 Prozent. Auf jeden für die tatsächliche Arbeit gezahlten Euro kommen somit weitere gut 71 Cent für gesetzliche, tarifliche oder betriebliche Zusatzkosten, die die Arbeitgeber ebenfalls aus den Erlösen für die produzierten Waren aufbringen mussten.

Mittelfristige Entwicklung der Arbeitskosten

Auch wenn sich 2020 damit erstmalig seit Langem im direkten Vorjahresvergleich ein Rückgang bei vielen Kennziffern der Arbeitskosten in der deutschen chemisch-pharmazeutischen Industrie ergeben hat, ist der mittel- und längerfristige deutliche Aufwärtstrend damit noch nicht umgekehrt. Gegenüber 2017 lagen die Kosten je Arbeitsstunde in 2020 um 4 Prozent höher.

 

Methode: Grundlage der Arbeitskostenberechnung sind die alle vier Jahre durchgeführten Arbeitskostenerhebungen des Statistischen Bundesamtes. Die jetzt vorliegenden Daten zu den Arbeitskosten 2020 beruhen auch auf der Fortschreibung der amtlichen Ergebnisse aus Vorjahren. Zur Fortschreibung werden entsprechende Hilfsstatistiken herangezogen, zum Beispiel laufende Verdiensterhebungen, Beitragssätze und Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung. Zu den Arbeitskosten zählen neben den gezahlten Löhnen auch die vom Arbeitgeber getragenen Sozialversicherungsbeiträge, der bezahlte Urlaub, Sonderzahlungen und betriebliche Leistungen für die Altersvorsorge. Mit den alle vier Jahre stattfindenden amtlichen Erhebungen ergeben sich jeweils auch Umstellungen und nachträgliche Korrekturen in den entsprechenden amtlichen Daten; mit früheren Berechnungen und Veröffentlichungen sind die aktuellen Ergebnisse dadurch immer nur eingeschränkt vergleichbar. Die Berechnung erfolgt durch das Institut der deutschen Wirtschaft (IW Köln) für den BAVC.

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