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Nach der Bundestagswahl laufen nun die Koalitionsverhandlungen für eine Ampel-Koalition aus SPD, FDP und Grünen. In den Wahlprogrammen der Koalitionäre findet sich unter anderem zur Abschaffung der sachgrundlosen Befristung eine Schnittmenge bei SPD und Grünen.

Das von der SPD geführte Arbeitsministerium hat in der vergangenen Legislaturperiode zur Einschränkung der Befristung ohne Sachgrund mehr als einen Referentenentwurf präsentiert. Der bisherige Koalitionspartner CDU/CSU widersetzte sich aus guten Gründen. Dennoch bleibt die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung ein emotionales Lieblingsthema der SPD.

Dauerbrenner linker Politik

Die immer wieder genannten Gründe gegen die sachgrundlose Befristung überzeugen aber auch nach Wiederholung nicht. Der Wunsch eines Arbeitnehmers nach Sicherheit der Existenz, so das Wahlprogramm der SPD, ist grundsätzlich nachvollziehbar. Allerdings setzt eine solche Sicherheit nicht im ersten Schritt ein unbefristetes Arbeitsverhältnis voraus. Jedes Arbeitsverhältnis, ob befristet oder unbefristet, sichert die Existenz. Zudem ist befristete Beschäftigung in vielen Fällen ein Sprungbrett in ein dauerhaftes Beschäftigungsverhältnis.

Unternehmen haben Gründe für sachgrundlose Befristungen. Diese können etwa in einer unsicheren Produktionserwartung aufgrund der Corona-Pandemie liegen. Schwankende Auftragslagen sind für die Industrie, anders als im öffentlichen Sektor, nach geltendem Recht jedoch keine ausreichende Begründung, ein befristetes Arbeitsverhältnis zu schließen. Vor die Wahl gestellt, in dieser unsicheren Situation ein unbefristetes Arbeitsverhältnis abzuschließen oder auf eine Einstellung zu verzichten, werden Unternehmen oftmals die sichere Variante wählen und keinen Arbeitsplatz schaffen.

BAVC fordert mehr Spielraum für die Sozialpartner

Statt immer wieder die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung zu fordern, sollte die Politik mehr Flexibilität im Arbeitsrecht ermöglichen. Tariföffnungsklauseln, mit denen das Recht der befristeten Arbeit weiter ausgestaltet wird, würden Flexibilität bieten und zugleich die Tarifautonomie stärken. Das gilt sowohl für die tarifliche Gestaltung von Sachgründen in einer Branche als auch für den Erhalt der Möglichkeit, sachgrundlose Befristungen länger als zwei Jahre zu nutzen.

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