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Mit der Bekämpfung der Pandemie steht die neue Bundesregierung gleich zu Beginn ihrer Amtszeit vor einer großen Bewährungsprobe. Im Mittelpunkt des Koalitionsvertrags steht aber die Transformation: Angesichts der dramatischen Veränderungen durch klimaneutrale Produktion, Digitalisierung und demografischen Wandel braucht es in den nächsten Jahren entschlossenes Handeln auf allen Politikfeldern. Der vorgestellte Koalitionsvertrag greift einige notwendige Reformen auf. In Teilen bleibt er aber auch hinter den Erwartungen zurück.

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STANDPUNKT BAVC-Präsident Kai Beckmann

„Eine Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP eröffnet die Chance für einen Aufbruch in Deutschland, der ökonomische, ökologische und soziale Interessen verbindet. Damit dieser Aufbruch gelingt, muss die neue Bundesregierung betriebliche Flexibilität erhalten und die Sozialsysteme generationengerecht reformieren. Außerdem müssen wir mehr in Bildung investieren und das Arbeitszeitrecht fit machen fürs 21. Jahrhundert. Wenn die Ampel in Betrieb geht, muss eines klar sein: Ampeln regeln den Verkehr, aber sie dürfen ihn nicht behindern.“

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Gemischte Signale an die Arbeitgeber

Damit die Unternehmen im Strukturwandel bestehen können, brauchen sie mehr Geschwindigkeit und Spielraum für erfolgreiches Handeln. Es ist daher richtig, dass die neue Regierung einige der rot-grünen Wunschvorstellungen wie z.B. die Einschränkung der sachgrundlosen Befristung sowie von Zeitarbeit und Werkverträgen verworfen hat. Die Einschränkung der Befristung aus sachlichem Grund ist jedoch nicht zielführend. Positiv sind dagegen die geplanten Möglichkeiten zur Arbeitszeitflexibilisierung per Tarifvertrag sowie die von Arbeitgebern ebenfalls seit Langem geforderte erleichterte Fachkräftezuwanderung mittels Punktesystems.

Zur Rentenreform fehlt wieder der Mut

Das fehlende Bekenntnis zur Begrenzung der Sozialversicherungsbeiträge auf unter 40 Prozent ist enttäuschend. Statt die sozialen Sicherungssysteme nachhaltig zu reformieren und die finanziellen Lasten zu begrenzen, duckt sich auch die neue Bundesregierung weg. Daran werden auch die wünschenswerte Wiedereinführung des Nachholfaktors und eine Aktienrente wenig ändern. Mit Blick auf die betriebliche Altersversorgung konnte jedoch erreicht werden, dass die Anlagevorschriften verbessert werden sollen. Und auch die von der Bundesregierung eingeforderte Umsetzung des Sozialpartnermodells begrüßen wir.

Bildung zukunftsfest gestalten

Aus- und Weiterbildung müssen sich am Bedarf des Unternehmens orientieren. Die geplante Ausbildungsgarantie und die neue Bildungsteilzeit gehen aber sehr wahrscheinlich am Bedarf vorbei und helfen weder Beschäftigten noch Unternehmen. Der noch vorhandene Gestaltungspielraum sollte nicht gesetzlich eingeschränkt werden. Dagegen kann ein stärkerer Fokus der Bundesagentur für Arbeit auf Qualifizierungsmaßnahmen hilfreich sein. Hier wünschen sich die Chemie-Arbeitgeber weiter einen engen Austausch mit der Bundesagentur und begrüßen die mögliche Weiterentwicklung bestehender Instrumente.

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