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Die Richtlinie über angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union nimmt Form an. EU-Parlament und Rat haben sich positioniert und werden ab Januar gemeinsam mit der EU-Kommission in Verhandlungen treten. Für Deutschland wird unabhängig vom national geplanten 12-Euro-Mindestlohn voraussichtlich weitgehender Umsetzungsbedarf bestehen.

Aktionsplan zur Förderung der Tarifbindung

Das EU-Parlament fordert, dass die Mitgliedstaaten bei einer landesweiten tarifvertraglichen Abdeckung von unter 80 Prozent der Beschäftigten Maßnahmen zur Erhöhung der Tarifbindung und Förderung von Tarifverhandlungen ergreifen und darüber berichten müssen. Der Rat setzt die Schwelle bei 70 Prozent und stellt klar, dass diese als Indikator und nicht als Zielwert zu verstehen ist. Je nach Umsetzung im finalen Richtlinientext ist vorstellbar, dass in Deutschland mit einer Tarifbindung von etwa 43 Prozent künftig Allgemeinverbindlichkeitserklärungen das Mittel der Politik werden, um die Tarifbindung zu erhöhen.

Was sind angemessene Mindestlöhne?

Die EU-Kommission hatte vorgeschlagen, dass Mitgliedstaaten mit gesetzlichem Mindestlohn bei dessen Festsetzung mindestens die Kriterien Kaufkraft, allgemeines Bruttolohnniveau und -verteilung, Lohnwachstumsrate und Arbeitsproduktivität anwenden sollen. Diese Kriterien weichen vom deutschen Mindestlohngesetz ab. Das EU-Parlament übernimmt die verbindlichen Kriterien, streicht aber das Kriterium der Arbeitsproduktivität. Der Rat unterstützt die von der Kommission aufgestellten Kriterien vollumfänglich. Er ergänzt jedoch, dass diese durch die Mitgliedstaaten individuell gewichtet werden können.

Die Frage, wann ein Mindestlohn angemessen ist, hatte die EU-Kommission nicht klar beantwortet, da die EU keine Kompetenz bei Fragen der Lohnfestsetzung innehat. Das EU-Parlament will hier Klarheit schaffen: Ein Mindestlohn soll über 60 Prozent des Bruttomedianlohns und 50 Prozent des Bruttodurchschnittslohns liegen. Auch hier dürfte es längere Debatten mit den Vertretern der Mitgliedstaaten geben, da der Rat verschiedenste mögliche Schwellenwerte beschreibt. Aus unserer Sicht ist essenziell, die Maßnahmen eng mit den Sozialpartnern abzustimmen, um zu gewährleisten, dass Tarifpartnern größtmöglicher Verhandlungsraum bleibt und Beschäftigte und Arbeitgeber den Anreiz erhalten, sich in Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden zu organisieren. Der nationale Aktionsplan sollte sich auf Branchen mit einer geringen

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