Kontakt
BAVC Kontakt

+49 (0) 611 77881 0

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

Pressekontakt

Sebastian Kautzky

+49 (0) 611 77881 61

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Ihre Ansprechpartnerin

Elisa Hensel

Leiterin Europabüro

+32 2 290 89 82

E-Mail Kontakt

Die Verhandlungen über eine europäische Lohntransparenzrichtlinie gehen in die finale Phase. Rat, EU-Parlament und EU-Kommission werden in den kommenden Wochen im Trilog über einen Kompromiss verhandeln. Fest steht jedoch schon jetzt: Ausnahmen für tarifgebundene Unternehmen sind nicht vorgesehen. Zuletzt hat das EU-Parlament über sein Verhandlungsmandat abgestimmt, das den Kommissionsvorschlag in weiten Teilen verschärft.

EU-Parlament verschärft Kommissionsvorschlag

Die Position des EU-Parlaments nimmt ausnahmslos alle Arbeitgeber in den Geltungsbereich auf. Beschäftigte und ihre Vertretungen sollen das Recht haben, vom Arbeitgeber Auskunft über die durchschnittlichen Einkommen zu verlangen. Diese müssen nach Geschlecht und für Gruppen von Arbeitnehmern, die gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten, aufgeschlüsselt werden. Das Auskunftsrecht ist weder auf die gleichzeitig beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer noch auf denselben Arbeitgeber beschränkt. Arbeitgeber mit mindestens 50 Beschäftigten oder auch weniger Beschäftigten, falls dies auf nationaler Ebene entsprechend festgelegt wird, müssen umfangreiche Informationen über das Lohngefälle zwischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in ihrer Organisation veröffentlichen. Der Rat hat bereits im Dezember 2021 eine „Allgemeine Ausrichtung“ erzielt und damit ein Mandat für Trilog-Verhandlungen mit den EU-Institutionen erteilt. Die Rats-Position sieht zwar höhere Grenzwerte bei Auskunftsrecht und Berichtspflicht vor, enthält aber insgesamt keine signifikanten Erleichterungen für die Unternehmen.

BAVC fordert Privilegierung für tarifgebundene Betriebe

Der Bericht des EU-Parlaments zielt ebenso wie der Kommissionsvorschlag und die „Allgemeine Ausrichtung“ des Rates an den eigentlichen Ursachen von Entgeltunterschieden vorbei. Hierzu zählen das sehr unterschiedliche Berufswahl- und Erwerbsverhalten. Die Chemie-Arbeitgeber machen sich weiterhin dafür stark, Erleichterungen für tarifgebundene Unternehmen zu erreichen. Tarifverträge legen die Vergütung anhand der Tätigkeit fest und unterscheiden nicht nach Geschlecht. Bei Auskunftsrecht und Berichterstattung muss es daher ausreichen, auf den angewendeten Tarifvertrag zu verweisen. Entgeltvergleiche über Betriebs- oder gar Branchengrenzen hinweg sind nicht zielführend, schaffen Rechtsunsicherheit und untergraben die Tarifautonomie.

 

Linktipp: Einen OnePager des BAVC zu diesem Top-Thema sowie eine gemeinsame Stellungnahme der Chemie-Sozialpartner IGBCE und BAVC zur EU-Lohntransparenz-Richtlinie finden Sie hier.

Zum Impuls Archiv

Zu allen Themen auf dem Laufenden bleiben

BAVC Newsletter

Abonnieren Sie unseren Newsletter und erhalten Sie Infodienste und Pressemitteilungen bequem per E-Mail

Jetzt Anmelden

 

Push Notifcations Abonnieren