Kontakt
BAVC Kontakt

+49 (0) 611 77881 0

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

Pressekontakt

Sebastian Kautzky

+49 (0) 611 77881 61

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Ihr Ansprechpartner

Christopher A. Knieling

Bildung und Innovation
Programmleiter Nachwuchsmarketing / Elementare Vielfalt (ElVi)

+49 611 77881 38

E-Mail Kontakt

In der Tarifrunde 2022 haben BAVC und IGBCE das Förderprogramm „AusbildungPlus“ vereinbart. Ziel ist, die Ausbildung in kleinen und mittleren Unternehmen der Branche zu stärken. Auszubildende mit begründetem Förderbedarf können eine zusätzliche Lernunterstützung bis zu 1.000 Euro beim Unterstützungsverein der Chemischen Industrie (UCI) beantragen, um Nachteile und erschwerte Start-Chancen infolge der Corona-Pandemie auszuglei-chen. Das Programm ist mit 3 Millionen Euro dotiert und auf die Ausbildungs- und Prüfungsjahrgänge 2022 / 2023 beschränkt.

Wer wird unterstützt?

Auszubildende mit begründetem Förderbedarf, die in Chemie-Unternehmen mit in der Regel bis zu 750 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beschäftigt sind und im Jahr 2022 oder 2023 ihre Abschlussprüfung absolvieren. Sie erhalten Unterstützung bei der Prüfungsvorbereitung. Ebenfalls gefördert werden Auszubildende in KMU, die zum 1. September 2022 oder 2023 eingestellt werden. Sie können eine lernbegleitende Unterstützung im ersten Ausbildungsjahr erhalten. Je Unternehmen können maximal zehn Auszubildende gefördert werden.

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Maßnahmen, die schwerpunktmäßig Lerninhalte vermitteln, welche dem Ausbildungsrahmenplan des jeweiligen Berufes zugeordnet werden können. Die Vermittlung soll durch qualifiziertes Personal in Präsenz oder in einem interaktiven, virtuellen Format erfolgen. Lern- und Lehrmittel, Prüfungsgebühren oder vergleichbare Aufwände sind nicht förderfähig. Die Maßnahme muss durch einen externen Bildungsdienstleister, eine Kammer oder eine vergleichbare Institution gegen Rechnungsnachweis durchgeführt werden.

Wie gestaltet sich die Abwicklung?

Die Förderung muss schriftlich beim UCI beantragt werden. Nach Prüfung und Bewilligung erhalten der Antragsteller und das Ausbildungsunternehmen einen Förderbescheid mit der Zusage der Fördermittel. Ab diesem Zeitpunkt kann das Unternehmen die Maßnahme auf eigene Rechnung beauftragen. Diese muss innerhalb von sechs Monaten nach Ausstellung des Förderbescheids zum Abschluss gebracht und in Vorleistung durch das Unternehmen beglichen werden. Nach erfolgreicher Durchführung reicht das Unternehmen entsprechende Belege inklusive Rechnungs- und Zahlungsnachweis beim UCI ein. Dieser erstattet nach Prüfung der Dokumente die Kosten bis zur Förderhöchstgrenze an das Ausbildungsunternehmen.

 

Service: Der Unterstützungsverein der Chemischen Industrie (UCI) besteht seit 1975 als gemeinsame Einrichtung der Chemie-Sozialpartner BAVC und IGBCE. Sein satzungsmäßiger Hauptzweck ist das Erbringen von Leistungen für Betriebsangehörige in Notlagen. Den Förderantrag sowie weitere Informationen zum Programm „AusbildungPlus“ erhalten Sie direkt beim UCI über: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Zum Impuls Archiv

Zu allen Themen auf dem Laufenden bleiben

BAVC Newsletter

Abonnieren Sie unseren Newsletter und erhalten Sie Infodienste und Pressemitteilungen bequem per E-Mail

Jetzt Anmelden

 

Push Notifcations Abonnieren