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In der Tarifpolitik gilt die Regel: Die nächste Tarifrunde wird die schwierigste. In diesem Jahr jedoch standen die Tarifparteien der chemischen Industrie vor einer fast unlösbaren Aufgabe. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen waren bereits vor dem 24. Februar extrem schwierig. Seit Beginn des Krieges gegen die Ukraine ist die Welt auch für Tarifverhandlungen eine andere. Alle Prognosen für die wirtschaftliche Entwicklung der Branche wurden über Nacht zur Makulatur und es galt, eine für beide Seiten tragbare Lösung zu verhandeln.

Doppelte Belastungsprobe

Die größten Herausforderungen unserer Branche waren vor Kriegsbeginn der Umbruch, der durch Klimaneutralität, Digitalisierung, demografischen Wandel, Kreislaufwirtschaft und die EU-Chemikalienpolitik ausgelöst wird. Zur Zukunftssicherung werden Investitionen in dreistelliger Milliardenhöhe benötigt. Die Botschaft an die IGBCE war bis zum 24. Februar: Investieren statt verteilen.

Mit dem russischen Überfall auf die Ukraine traten über Nacht neben diese immensen Herausforderungen neue: die weitere Entwicklung der Rohstoffpreise, die Auswirkungen der Wirtschaftssanktionen gegen Russland und die Lieferengpässe bei Rohmaterialien und Vorprodukten. Eine erhebliche Unsicherheit ist die Folge, die vor allem durch Fragezeichen rund um die Gasversorgung entstand.

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STANDPUNKT: BAVC-Präsident Kai Beckmann

„Die Folgen dieses Krieges werden unsere Branche auf Jahre hinaus vor große Herausforderungen stellen. Umso wichtiger ist, dass die Sozialpartner an einem Strang ziehen. In einer Phase extremer Unsicherheit sorgen wir für etwas mehr Verlässlichkeit auf beiden Seiten. Dieser besondere Kompromiss zeigt, dass wir unserer Verantwortung auch in äußerst schwierigen Zeiten gerecht werden.“

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Sozialpartner bauen Krisen-Brücke

In diesem Umfeld starteten die Tarifparteien im März in die erste bundesweite Verhandlung. Die IGBCE hatte sich lange der Idee einer Brücke verschlossen, mit der eine Zeit großer Unsicherheit überbrückt werden soll. Vielmehr bestand die Forderung nach einer tabellenwirksamen und damit dauerhaften Entgeltsteigerung, begleitet von einer Einmalzahlung. Für den BAVC war stets klar, dass in der derzeitigen Situation eine dauerhafte Steigerung der Entgelttabellen ein Wechsel auf die Zukunft ist, den Unternehmen nicht zeichnen können. Auch konnte die Brücke nicht reich verziert werden. Der Bauplan war damit vorgegeben, denn in einer Zeit, in der Unternehmen nicht wissen, ob sie in drei Monaten genug Gas für die Produktion geliefert bekommen, scheiden dauerhafte Entgeltsteigerungen aus.

In der zweiten Bundesrunde in Wiesbaden gelang schließlich am 5. April der Durchbruch: Mit der nach intensivem Ringen beschlossenen Krisen-Brücke sind BAVC und IGBCE ihrer Verantwortung gerecht geworden. Dauerhafte Belastungen für die Unternehmen wurden begrenzt und andererseits Effekte der Inflation bei den Beschäftigten gedämpft.

Brückenzahlung und Schicht-Zuschläge

Mit der bis Ende Mai fälligen Brückenzahlung in Höhe von 1.400 Euro erhalten die Beschäftigten schnell ein Volumen, mit dem sie erhöhte Kosten ausgleichen können. Zugleich bindet die Einmalzahlung Unternehmen nicht dauerhaft und wirkt sich mangels Tabellenwirksamkeit nicht auf andere tarifliche Entgeltbestandteile aus. Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten zahlen ihren Beschäftigten einmalig 1.000 Euro.

Die Zuschläge für regelmäßige und unregelmäßige Nachtarbeit werden beginnend ab Juli auf 20 Prozent vereinheitlicht. Zum einen wird so die Attraktivität der Schichtarbeit mit Nachtschichten erhöht. Zum anderen beseitigt die Gleichstellung von regelmäßiger und unregelmäßiger Nachtarbeit mit Blick auf die Zuschlagshöhe etwaige Diskriminierungsvorwürfe, die einzelne Gerichte bereits für stark differenzierende Zuschlagshöhen anderer Branchen bejaht haben.

Option für Arbeitsvolumen

Ebenfalls vereinbart wurden drei neue Flexibilisierungsoptionen im Zusammenhang mit den tariflichen Altersfreizeiten, der bezahlten Arbeitszeitreduzierung älterer Beschäftigter. Mit diesen Optionen kann heute benötigtes Arbeitsvolumen, das durch die demografische Entwicklung automatisch entfällt, gesichert werden. Altersfreizeiten können nun durch eine Freistellung vor der Rente ersetzt werden, ohne dass die Einrichtung eines Langzeitkontos vorausgesetzt wird. Daneben können Altersfreizeiten auch abgekauft werden durch Einzahlungen in die gesetzliche oder betriebliche Altersversorgung. So können Rentenabschläge bei vorzeitigem Renteneintritt verringert und ein früherer Rentenbeginn ermöglicht werden. Das Wichtigste für Unternehmen: Die Nutzung dieser Optionen ist freiwillig. Wer keine Erhöhung des Arbeitsvolumen benötigt, bleibt beim tariflichen Grundmodell mit laufender Freistellung.

Mobiles Arbeiten

Nach fast zwei Jahren Pandemie haben Unternehmen wie Beschäftigte Erfahrungen mit mobilem Arbeiten gesammelt. Um diese auch fundiert bewerten zu können, werden die Tarifparteien eine wissenschaftliche Untersuchung beauftragen, auf deren Basis geprüft wird, ob tarifpolitischer Handlungsbedarf besteht. Seit 2019 sind Leitplanken zum mobilen Arbeiten im Tarifvertrag vereinbart. Grundgedanke der Tarifparteien war und ist die doppelte Freiwilligkeit. Die Frage, ob und wie mobil gearbeitet wird, kann am besten im Betrieb unter Abwägung der Interessen beantwortet werden.

Klarstellungen für Langzeitkonten

Um die Langzeitkonten attraktiver zu machen, wurden im Tarifvertrag Klarstellungen für betrieblich ungeregelte Sachverhalte vorgenommen. In den meisten Betrieben regeln Betriebsvereinbarungen die Langzeitkonten. Dieses individuelle betriebliche Regime wird durch die tariflichen Regelungen nicht berührt und kann unverändert weiter angewendet werden. Nur bestehende Regelungslücken werden nun geschlossen.

Pioniere beim Sozialpartner-Modell

Bis zum 30. Juni wird in der Chemie das erste branchenweite SozialpartnerModell für die betriebliche Altersvorsorge vereinbart werden. Mit der neuen Anlage in Form einer reinen Beitragszusage können bessere Renditechancen für die Beschäftigten geschaffen werden, weil flexibler angelegt werden kann. Auf der anderen Seite werden die Haftungsrisiken der Unternehmen begrenzt. Das Sozialpartner-Modell ist damit ein wichtiger Baustein zur Modernisierung der betrieblichen Altersvorsorge und zur Zukunftssicherung dieser Säule in der Absicherung der Beschäftigten.

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