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Anfang April haben die Tarifparteien der chemisch-pharmazeutischen Industrie, Bundesarbeitgeberverband Chemie (BAVC) und Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IGBCE), ein Zwischenergebnis für die Tarifrunde 2022 erzielt. Hierzu gehört auch die gemeinsame Verabredung zur Schaffung der tariflichen Voraussetzung für Sozialpartnermodelle in der Branche bis Ende Juni. Wenn alles klappt, soll als erste Versorgungseinrichtung der von BAVC und IGBCE gemeinsam mit der R+V Versicherung betriebene Chemie-Pensionsfonds noch 2022 reine Beitragszusagen anbieten. Andere Einrichtungen könnten später folgen. 

Die Chemie-Sozialpartner hatten sich bereits im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens und dann während der Beschlussfassung zum Betriebsrentenstärkungsgesetz intensiv für die Schaffung der Option „Sozialpartnermodell“ eingesetzt. Seitdem ist der Gesprächsfaden zwischen BAVC und IGBCE zur Umsetzung einer reinen Beitragszusage immer weiter gesponnen worden.

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STANDPUNKT: BAVC-Präsident Kai Beckmann

„Deutlich bessere Renditechancen für die Beschäftigten und weniger Risiken für die Unternehmen - das sind die wichtigsten Argumente für das Sozialpartnermodell. Der Abschied von garantierten Renten ist ein Paradigmenwechsel in der deutschen Altersversorgung, den die Chemie nun als erste Branche in Deutschland ermöglicht. Dieser Schritt ist wichtig, um die zweite Säule des Rentensystems zu stabilisieren und für Arbeitnehmer wie für Arbeitgeber auch künftig attraktiv zu halten.“

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Rahmenbedingungen zwingen zum Handeln 

Die erneute Absenkung des Höchstrechnungszins zum Jahresbeginn 2022 stellt die von den Tarifparteien organisierte zusätzliche soziale Absicherung im Bereich der Altersvorsorge vor neue Herausforderungen. Wie kann finanzielle Sicherheit geschaffen werden, wenn das eingezahlte Kapital kaum noch gewinnbringend angelegt werden kann? Strenge Vorgaben zur Anlage im Rahmen der bestehenden externen Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung erschweren die Erzielung attraktiver Leistungen für die Beschäftigten und zwingen die Arbeitgeber zugleich in eine bedrohlicher werdende Haftungsrolle, die insgesamt die Motivation zur betrieblichen Absicherung der Beschäftigten senkt. Es droht eine „Lose-Lose-Situation“ für Arbeitgeber wie auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Einzelne Betriebe können dabei für sich nach einer sorgfältigen Abwägung durchaus zu dem Schluss kommen, das immer realistischere Haftungsrisiko aus den klassischen Zusageformen auf sich zu nehmen. Dies gilt vor allem für eine beitragsorientierte Leistungszusage mit einer “Garantiehöhe” unterhalb der eingezahlten Beiträge. Ein Arbeitgeberverband als Tarifvertragspartei kann diese Entscheidung für eine ganze Branche mit einer Vielzahl unterschiedlicher Betriebe aber deutlich schwieriger treffen. Schon deshalb konnte es für den Chemie-Pensionsfonds kein einfaches „weiter so“ geben.

Zusätzlich drängt die Politik mit Recht dazu, das in der vorletzten Legislaturperiode auf den Weg gebrachte Sozialpartnermodell nun umzusetzen. Die betriebliche Altersversorgung muss, neben der gesetzlichen Absicherung, als verlässliche, zukunftsträchtige Säule erhalten und ausgebaut werden.

Das Prinzip des „Chemie-Sozialpartnermodells“ 

In der für den Chemie-Pensionsfonds geplanten Umsetzung des Sozialpartnermodells wird es möglich sein, die eingebrachten Beiträge deutlich chancenorientierter anzulegen als bisher. So besteht die sehr realistische Aussicht auf höhere Renditen, wobei innerhalb des Modells für die Erfüllung weder Arbeitgeber noch die Versorgungseinrichtung einstehen werden. Die Ausgestaltung ohne Garantie und Haftung bedeutet dabei aber nicht den Verzicht auf Sicherheit. Die Anlage wird unter Beteiligung der Sozialpartner in einem ausgefeilten Wertsicherungskonzept erfolgen, das Chancen und Risiken austariert.

Dem Modell ist es dabei immanent, dass Schwankungen an den Kapitalmärkten auf den Anlageerfolg in der Anwartschaftsphase, aber auch auf die Rentenhöhe in der Auszahlungsphase durchschlagen. Solche Senkungen – aber auch Anhebungen! - sind Charakteristika, mit denen alle Beteiligten beim Wechsel in eine reine Beitragszusage lernen müssen umzugehen. Um das Risiko in der Auszahlungsphase zu begrenzen, haben sich BAVC und IGBCE darauf verständigt, dass im Sozialpartnermodell des Chemie-Pensionsfonds eine Anpassung nach unten abgemildert werden soll, wenn diese einen festgelegten Rahmen verlässt. Es wird hierfür tarifvertraglich vereinbart, dass Arbeitgeber einen zusätzlichen Sicherungsbeitrag von 5 Prozent auf die eingezahlten Beiträge leisten, um einen kollektiven Puffer in der Einrichtung aufzubauen.

„Pay and forget“? 

Das Sozialpartnermodell Chemie wird damit das Schlagwort vom „pay and forget“ auf Seiten des Arbeitgebers aus betrieblicher Sicht umsetzen. Das „pay“ erfüllt der Arbeitgeber durch die Zahlung des festgesetzten Beitrags sowie weiterer gesetzlich bzw. tariflich vorgegebener Aufstockungszahlungen bei der Entgeltumwandlung. Ist der Beitrag gezahlt, besteht keine Haftung mehr für den Arbeitgeber. Ein „forget“ ist es auf Branchenebene gesehen dennoch nicht – das würde dem sozialpolitischen Anspruch der Chemie-Arbeitgeber widersprechen.

Steuerung durch die Sozialpartner 

Die Tarifparteien werden sich an der Durchführung und Steuerung innerhalb des Modells intensiv beteiligen. Sie sehen sich, entsprechend der gesetzlichen Vorgaben, in der Verantwortung, während der Erarbeitung wie auch in dem später umzusetzenden Modell maßgeblich mitzuwirken. Ein Steuerungsausschuss, der sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Versorgungseinrichtung, der Arbeitgeber (BAVC) und der Beschäftigten (IGBCE) zusammensetzt, wird entsprechend Einfluss nehmen. Die Festlegung der Kapitalanlage, des Kapitaldeckungsgrades oder der Einsatz der Pufferungsmöglichkeiten obliegen somit nicht allein der Versorgungseinrichtung. Die Sozialpartner setzen ihre Verantwortung in Form dieser Beteiligung um und können so bei Änderungen der Rahmenbedingungen schnellstmöglich und interessengerecht gegenüber ihren Mitgliedern agieren.

Der weitere Fahrplan 

Ende März 2022 wurden die Entwürfe der notwendigen Dokumente zur Vorab-Abstimmung bei der Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin – mit der die Tarifparteien zusammen mit der R+V seit Ende 2021 im Gespräch sind – vorgelegt. Bis Ende Juni 2022 finden nun in engem zeitlichen Abstand weitere Treffen statt, um bereits erteilte Auskünfte der BaFin in den Dokumenten aufzunehmen, letzte Abstimmungen untereinander vorzunehmen und eine zeitnahe Genehmigung bis zum angestrebten Start des ersten branchenweiten Sozialpartnermodells zu erreichen.

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