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Europa erlebt zurzeit die größte Flüchtlingskrise seit dem Zweiten Weltkrieg. Dabei geht es zuallererst um eine gute Versorgung, Unterbringung und Betreuung der Menschen aus der Ukraine, die nach Deutschland kommen. Zugleich hat die Bundesregierung bereits erste Schritte zur Integration Geflüchteter in den Arbeitsmarkt unternommen und wichtige Entscheidungen in Berlin und Brüssel getroffen, um den Arbeitgebern ein pragmatisches Vorgehen überhaupt erst zu ermöglichen. Weitere Reformen wären darüber hinaus jedoch sinnvoll. 

Hilfe für Geflüchtete aus der Ukraine  

Laut Angaben des UNHCR sind bislang 4 Millionen Menschen, darunter vorwiegend Frauen, Kinder und Jugendliche sowie nicht mehr wehrfähige Männer über 60 Jahre, aus der Ukraine geflohen. Nach aktuellen Schätzungen könnten bis zu 10 Millionen Menschen in den nächsten Monaten aus ihrer Heimat vertrieben werden. Allein in Deutschland wurden bereits mehr als 600.000 Geflüchtete in den Bundesländern registriert.

Viele von ihnen sind bei Familien oder in anderen privaten Unterkünften untergekommen. In diesem Zusammenhang ist zu begrüßen, dass derzeit lediglich die Menschen, die nicht privat, sondern in Aufnahmeeinrichtungen unterkommen, auf die Bundesländer verteilt werden. Dadurch konzentriert sich die Arbeit der Behörden auf die besonders betroffenen Fälle und ermöglicht es den Geflüchteten, auf den in Deutschland vorhandenen familiären und freundschaftlichen Beziehungen aufzubauen. Für Arbeitgeber und Geflüchtete ist außerdem hilfreich, dass bei einem Beschäftigungsangebot in einer anderen Region die Zuweisung auf ein Bundesland (Wohnsitzauflage) aufgehoben werden kann.

Chemie-Sozialpartner spenden 1 Million Euro 

Die Chemie-Arbeitgeber stehen in den kommenden Wochen und Monaten weiter bereit, ihren Beitrag zur Integration Geflüchteter in den Arbeitsmarkt und in Ausbildung zu leisten. BAVC und IGBCE spenden über den Unterstützungsverein der Chemischen Industrie (UCI) 1 Million Euro, die primär zur Arbeitsmarktintegration eingesetzt werden soll. Darauf haben sich beide Tarifpartner Anfang April im Rahmen der aktuellen Tarifrunde verständigt. Derzeit laufen dazu bereits Gespräche mit möglichen Projektpartnern in den Bundesländern. Hierbei geht es vorrangig um die Vermittlung von freien Arbeitsplätzen an Geflüchtete, sodass die Arbeitsaufnahme unbürokratisch und schnell erfolgen kann. 

Interessierte Unternehmen können sich aktiv im Bündnis Alliance4Ukraine engagieren, für welches die Bundesinnenministerin die Schirmherrschaft übernommen hat. Es handelt sich dabei um einen koordinierten Zusammenschluss aus zivilgesellschaftlichen Organisationen, Stiftungen, staatlichen Institutionen und Unternehmen. Ziel ist es, ein Netzwerk an belastbaren, wachsenden und ineinandergreifenden Lösungen für die Bedarfe von aus der Ukraine Geflüchteten zu schaffen.

Arbeitsmarktintegration weiter erleichtern 

Zur Aufnahme einer Beschäftigung wurden von der Politik bereits wichtige Entscheidungen getroffen: etwa die direkte Erteilung einer Arbeitserlaubnis in Verbindung mit der Antragsstellung des Aufenthaltstitels. Entscheidend ist aber, dass die Ausländerbehörden die Regelungen auch schnell in die Praxis umsetzen. Die Möglichkeit, unmittelbar eine Arbeit in Deutschland aufnehmen zu können, ist für geflüchtete Menschen nicht nur aus ökonomischen Gründen essenziell, sondern auch, um in der Gesellschaft Anschluss zu finden. In den meisten Berufen ist dies ohne formale Anerkennung der jeweiligen Qualifikation möglich. In reglementierten Berufen (z.B. Gesundheit, Pflege, Erziehung) ist jedoch ein Anerkennungsverfahren für die Aufnahme der Tätigkeit notwendig. Und auch einige Hochschulabschlüsse (z.B. Medizin, Rechtswissenschaft) müssen einen solchen Prozess durchlaufen. Beide Verfahren sollten nun durch eine gezielte Kooperation aller beteiligten Stellen auf Bundes- und Länderebene vereinfacht und beschleunigt werden.

Ungeachtet dessen haben Arbeitgeber zugleich grundsätzlich ein Interesse daran, möglichst genau über die vorhandenen Kompetenzen der Beschäftigten informiert zu sein. Um dies zu gewährleisten, sollten praxisnahe Ansätze verfolgt werden und auf die Einschätzung vorhandener Akteure, wie z.B. die Bildungswerke der Wirtschaft, gesetzt werden. Eine erfolgreiche Integration in den Arbeitsmarkt gelingt aber nur, wenn auch die Geflüchteten ausreichend Planungssicherheit haben. Trotz zeitlich befristeter Aufenthaltstitel muss gesichert sein, dass sie ihre Ausbildung, Qualifizierung oder Beschäftigung tatsächlich in Deutschland beenden bzw. fortsetzen können. Der Wechsel in andere Aufenthaltstitel, z.B. der Erwerbsmigration, darf also nicht aufgrund fehlender Voraussetzungen scheitern, etwa wegen der sonst vorgesehenen Vorrangprüfung am Arbeitsmarkt.

Spracherwerb bleibt zentrale Aufgabe 

Zur Arbeitsmarktintegration stehen die Förderinstrumente des SGB III zur Verfügung. Aktuell sehen die Chemie-Arbeitgeber keinen Bedarf, den Instrumentenkasten der Bundesagentur für Arbeit zu erweitern. Stattdessen geht es in erster Linie um dessen Kapazitätsausweitung. Dem flächendeckenden Ausbau von breit gefächerten Angeboten zur Sprachförderung, wie Integrations- und Berufssprachkursen, kommt eine besonders große Bedeutung zu. Hierbei sollten auch die Herausforderungen des ländlichen Raums ausreichend berücksichtigt werden.

Integration gelingt nur mit Kinderbetreuung 

Viele der Geflüchteten sind Mütter mit (Klein-)Kindern, die nur dann in den Arbeitsmarkt integriert werden können, wenn zugleich die Kinderbetreuung sichergestellt ist. Dies gilt sowohl während des Besuchs von Sprachkursen bzw. anderer Qualifizierungsmaßnahmen als auch begleitend zur ausgeübten beruflichen Tätigkeit in den Unternehmen. Die Bundesländer sind daher weiter aufgefordert, zusätzliche Willkommensklassen einzurichten und den Bildungszugang der Kinder möglichst schnell sicherzustellen. Zugleich sollte auch der Ausbau der Kitaplätze vorangetrieben werden. Die bereits existierenden Engpässe dürfen sich nicht weiter verschärfen.

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