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Längst sind Gehalt und Wochenarbeitszeit nicht mehr die alleinigen Gründe, sich für einen Arbeitgeber zu entscheiden. Die Flexibilisierung der Arbeitszeit steht mehr und mehr im Fokus.

Neben einem gleitenden Übergang in die Rente wollen viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine auf ihre Lebensplanung angepasste Gestaltung der Arbeitszeit. Starre Erwerbsbiografien und die fehlende Akzeptanz von Auszeiten sind Erscheinungen der „alten“ Arbeitswelt.

Wunsch nach mehr Flexibilität

Bei jüngeren Beschäftigten steht die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in der Priorität ganz oben. Um diesem Wunsch entgegenzukommen, bieten wir im Rahmen unserer Tarifverträge für Arbeitgeber und Beschäftigte die Einführung eines Langzeitkontos an. Werden Langzeitkonten genutzt, können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf ihrem Konto ein Wertguthaben ansparen, das für per Betriebsvereinbarung festgelegte Freistellungen eingesetzt werden kann.

Neben dem klassischen gleitenden Übergang in die Rente bilden hier Freistellungszwecke wie die Verringerung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit für einen bestimmten Zeitraum sowie Pflege- und Elternzeit einen Schwerpunkt. Zudem können den Beschäftigten auch „Sabbaticals“ ermöglicht werden.

Vorteile für Arbeitgeber und Beschäftigte

Der Vorteil der Langzeitkonten liegt auf der Hand: Für den Arbeitgeber werden längere Freistellungen besser planbar, da die zugrunde liegenden Betriebsvereinbarungen beispielsweise Fristen für die Freistellungen vorgeben, an die sich der Arbeitnehmer bei einer Inanspruchnahme halten muss. Dem Beschäftigten wiederum wird bereits bei Abschluss des Kontos die gewünschte Flexibilität in Form der Freistellung in Aussicht gestellt. Zugleich erhält der Arbeitnehmer über die gesamte Auszeit ein monatliches Entgelt, das aus dem eigens angesparten Wertguthaben finanziert wird. Dies stärkt zusätzlich die Bindung des Mitarbeiters an das Unternehmen.

Wie sieht es mit dem Aufwand aus?

Um die Attraktivität des eigenen Unternehmens zu steigern, stehen gerade kleine und mittlere Unternehmen vor der Herausforderung, Arbeitszeit flexibler zu gestalten. Häufig mangelt es jedoch an Kapazitäten für die Führung von Langzeitkonten. Neben der Einführung müssen diese verwaltet und gegen Insolvenz abgesichert werden.

Um den Aufwand insbesondere für KMU zu begrenzen, offerieren externe Anbieter von Langzeitkonten, neben der vollständigen Verwaltung, auch einzelne fertige „Bausteine“, die schon bei einer geringen Zahl von Nutzern einsetzbar sind. Diese können auf das jeweilige Unternehmen angepasst werden und helfen dabei, Kosten und Aufwand gering zu halten. So besteht zum Beispiel die Möglichkeit, vom Anbieter zur Verfügung gestellte Software zu nutzen oder die Führung und Insolvenzsicherung vollständig auf den Anbieter zu übertragen.

Gerade für kleinere und mittlere Unternehmen kann so die Attraktivität von Langzeitkonten gesteigert werden, indem in Abstimmung mit dem jeweiligen Anbieter das passende Baukastensystem gewählt wird. Dabei werden die Kosten meist mit einem Pauschalbetrag pro geführtem Langzeitkonto abgerechnet. Eine individuelle Vereinbarung mit dem ausgewählten Anbieter steht dem nicht entgegen. Die Chemie-Sozialpartner können mehrere Anbieter empfehlen: Dies sind die Höchster Pensions Benefits Services GmbH, Fidelity sowie Pension Consult (siehe Kasten).

Neue tarifliche Regelungen für die Freistellungsphase

Einführung und Umsetzung von Langzeitkonten erfolgen nach den Vorgaben des Tarifvertrags Lebensarbeitszeit und Demografie. BAVC und IGBCE haben die geltenden Regelungen hinsichtlich der Freistellungsphase kürzlich aktualisiert, um vorhandene Unsicherheiten zu beseitigen.

Im Wesentlichen gilt nun Folgendes:

  • Bereits bestehende Betriebsvereinbarungen gelten fort.
  • Künftig wird zwischen einer Unterbrechungsfreistellung (mit Rückkehr in das laufende Arbeitsverhältnis) und
  • der Freistellung vor Rente (ohne Rückkehr in das laufende Arbeitsverhältnis) unterschieden.
  • Bei einer Unterbrechungsfreistellung sind die tariflichen Einmalzahlungen (Jahresleistung, Urlaubsgeld und Entgeltumwandlungsgrundbetrag) unabhängig von der Dauer der Freistellung zu zahlen.
  • Bei einer Freistellung vor Eintritt in die Rente werden unabhängig von der Dauer der Freistellung die tariflichen Einmalzahlungen (Jahresleistung, Urlaubsgeld und Entgeltumwandlungsgrundbetrag) nicht gewährt. Wenn die Beschäftigten im Jahr des Eintritts in die Freistellung dem Betrieb länger als drei Monate angehören, erhalten sie jedoch die ungekürzte Jahresleistung. In den Folgejahren besteht kein weiterer Anspruch auf die Jahresleistung.
  • Entscheidend für den Anspruch auf den Zukunftsbetrag und für die Berücksichtigung bei der Bemessung des Demografiefonds ist der Anspruch auf Entgelt oder Entgeltfortzahlung am jeweiligen Stichtag.
  • Der Urlaub wird während der Freistellung als Rechengröße berücksichtigt.
  • Durch freiwillige Betriebsvereinbarung kann von den tariflichen Regelungen abgewichen werden.
  • Die Regelungen gelten bei einer Teilfreistellung entsprechend für den Teil der Freistellung.
  • Die Zusatzvereinbarungen der Sozialpartner vom 2. Oktober 2009 und darauf beruhende Absprachen finden künftig keine Anwendung mehr.

Ist das Konzept für mich interessant?

Ob Langzeitkonten für Ihr Unternehmen interessant sind, hängt von vielen unterschiedlichen Faktoren ab. Eine erste Orientierung bietet das Chemie-Rechtsportal, das wir mit unseren Mitgliedsverbänden entwickelt haben. Darin können Mitgliedsunternehmen anhand eines Entscheidungsdialogs prüfen, ob Langzeitkonten einen Mehrwert für das Unternehmen bieten.

 

Empfohlene Ansprechpartner:

HPBS – Höchster Pensions Benefits Services GmbH
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Fidelity
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Pension Consult
Beratungsgesellschaft für Altersvorsorge mbH
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