Kontakt
BAVC Kontakt

+49 (0) 611 77881 0

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

Pressekontakt

Sebastian Kautzky

+49 (0) 611 77881 61

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Ihre Ansprechpartnerin

Mechthild Bachmann

Nachhaltigkeit
Innovation

+49 611 77881 52

E-Mail Kontakt

Das erste Modul des Chemie³-Branchenstandards ist fertig. Während die Anforderungen an die Unternehmen der chemisch-pharmazeutischen Industrie von rechtlicher Seite, aber auch von Kunden, Zulieferern oder Investoren, massiv zunehmen, bieten BAVC, IGBCE und VCI konkrete Hilfestellungen.

Mit dem „Chemie³-Branchenstandard - Ziele, Maßnahmen, Tools für Sorgfalt in Lieferketten“ entwickeln die Allianzpartner praktische Unterstützung für Unternehmen, die es ihnen erleichtern sollen, menschenrechtliche Sorgfaltsprozesse schrittweise einzurichten oder zu verbessern. Die Entwicklung findet in einem Multi-Stakeholder-Prozess statt. Neben zahlreichen aktiven Mitgliedern der Allianzpartner sind auch Politik, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (das für das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz zuständig ist), Nichtregierungsorganisationen sowie Vertreterinnen und Vertreter anderer Branchen beteiligt. Eine wichtige Aufgabe kommt auch der Menschenrechtsberatung „Löning – Human Rights and Responsible Business“ zu, die den Branchenstandard zusammen mit Chemie³ entwickelt.

Das Chemie-Angebot für menschenrechtliche Sorgfalt

In fünf Modulen erarbeiten die Chemie-Sozialpartner mit dem Wirtschaftsverband unter dem Dach von Chemie³ den Branchenstandard für die chemisch-pharmazeutische Industrie. Mit dem ersten Modul wird Unternehmen erläutert, wie sie ihre menschenrechtliche Grundsatzerklärung gut verfassen können und was sie beim Aufsetzen ihrer Governance-Struktur beachten sollten. Neben der Anleitung zum Verfassen der Grundsatzerklärung erhalten Unternehmen auch Textbausteine und eine Muster-Grundsatzerklärung, die ihnen die Erstellung ihrer eigenen Grundsatzerklärung erleichtern.

Unterstützung statt Anforderungen

Nach den Kapiteln „Ziele“ und „Nutzen“ der Grundsatzerklärung geht das Modul umfassend auf die „Anforderungen“ an die menschenrechtliche Grundsatzerklärung ein. Diese sind je nach Größe des Unternehmens unterschiedlich: Während größere Unternehmen ab zunächst 3.000 Beschäftigten ab Januar 2023 (ein Jahr später ab 1.000 Beschäftigten) dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz unterliegen, haben kleine Unternehmen keine rechtlichen Anforderungen zu erfüllen. Insbesondere schafft der Branchenstandard keine eigenen Anforderungen, die es zu erfüllen gälte.

Trenner

STANDPUNKT: BAVC-Präsident Kai Beckmann

„Die Wahrung der menschenrechtlichen Sorgfalt in Lieferketten stellt Unternehmen vor Herausforderungen. Mit dem Chemie³-Branchenstandard für nachhaltige Wertschöpfung unterstützen BAVC, IGBCE und VCI die Unternehmen der Branche dabei, die bestehenden Anforderungen zu erfüllen. Es handelt sich um ein maßgeschneidertes Angebot aus der Chemie für die Chemie. Ganz wichtig: Die Anwendung des Branchenstandards birgt keinerlei Risiko für die Unternehmen. Ihn nicht anzuwenden, wäre ein Risiko.“

Trenner

Gleichwohl sind auch kleinere Unternehmen dem faktischen Druck ausgesetzt, sich möglichst bald des Themas Menschenrechte in der Lieferkette anzunehmen: Als Zulieferer oder Kunde eines großen Unternehmens werden sie zusehends stärker gefordert; der Druck kommt aber auch von Investoren.

Die Imagerisiken für den Fall, dass Unternehmen sich des Themas nicht annehmen, sind ebenfalls nicht zu vernachlässigen.

Daneben wird in den „Leitprinzipien Wirtschaft und Menschenrechte“ der Vereinten Nationen (VN-Leitprinzipien) seit nunmehr elf Jahren die Erwartung geäußert, dass – und auch wie – Unternehmen sich um ihre menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten kümmern sollen. Der Branchenstandard stellt die Anforderungen aus Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und die Empfehlungen nach den VN-Leitprinzipien gleichermaßen dar, sodass der Branchenstandard für Unternehmen aller Größenklassen eine Hilfestellung bietet.

Individuelle Governance-Lösungen

Das zweite Kapitel befasst sich mit Governance-Strukturen. Hier geht es im Kern darum, Aufgaben, Zuständigkeiten und Kontrollfunktionen im Unternehmen zu verankern. Die Individualität von Unternehmen – etwa mit Blick auf unterschiedliche Größen, Sparten, Organisationsstrukturen und -kulturen – erfordert individuelle Governance-Strukturen. Das Modul des Branchenstandards bietet den Unternehmen Hintergrundwissen, Leitfragen und eine Darstellung verschiedener typischer Governance-Modelle sowie eine Erläuterung ihrer Vor- und Nachteile.

Der Anspruch des Chemie³-Branchenstandards ist nicht, dass Unternehmen möglichst alle Prozesse in gleicher Weise umsetzen. Vielmehr bietet er eine Unterstützung für passgenaue Lösungen im Einzelfall. Über allgemeine Leitfragen (z.B. welche Strategien und Prozesse bestehen bereits und wo können wir anknüpfen?) werden Unternehmen unterstützt, die optimale Governance-Struktur aufzusetzen oder bei Bedarf Anpassungen vorzunehmen. Neben der grundsätzlichen Verankerung im Unternehmen enthält das Kapitel auch Ausführungen zu Menschenrechtsbeauftragten. Überzeugen Sie sich selbst: Das Modul können Sie bei den Chemie-Arbeitgeberverbänden oder über die Chemie³-Website anfordern.

Blick in die Werkstatt

Mittlerweile läuft die Entwicklung des zweiten Moduls auf Hochtouren. Es wird Hilfestellungen zum Risikomanagement bieten, dem Herzstück der menschenrechtlichen Sorgfalt. Die rechtlichen und tatsächlichen Anforderungen an das Risikomanagement sind anspruchsvoller und komplexer als bei der Grundsatzerklärung und der Governance-Struktur. Konsequenterweise wird auch die Unterstützung durch das entsprechende Modul des Branchenstandards umfangreicher und vielschichtiger sein.

Neben einem Gesamtüberblick über das Risikomanagement wird es detailliertere Hilfestellungen für die menschenrechtliche Risikoanalyse geben. Die praxisorientierte Handlungsanleitung wird ergänzt durch einen Risikoüberblick für Unternehmen, der eine Aufstellung der typischen menschenrechtlichen Risiken für Unternehmen der chemisch-pharmazeutischen Industrie enthält.

Ein Highlight des Branchenstandards wird im „Spotlight: Risikoanalyse im Einkauf“ liegen. Neben einer praktischen Anleitung zur Durchführung der Risikoanalyse beim Einkauf enthält dieser Teil auch ein Beispiel für den Aufbau einer unternehmensspezifischen Risikomatrix. Risikobewertungen für die relevantesten Ursprungsrohstoffe sowie die relevantesten Güter und Dienstleistungen werden ebenfalls enthalten sein. Auch eine Verknüpfung mit Länderrisiken sowie Produkten und Sparten wird das neue Modul bieten.

Etwas Zeit wird die Entwicklung noch beanspruchen. Ab Herbst sollen die Unternehmen der chemisch-pharmazeutischen Industrie damit wirkungsvoll unterstützt werden.

Zum Impuls Archiv

Zu allen Themen auf dem Laufenden bleiben

BAVC Newsletter

Abonnieren Sie unseren Newsletter und erhalten Sie Infodienste und Pressemitteilungen bequem per E-Mail

Jetzt Anmelden

 

Push Notifcations Abonnieren