Digitales Zugangsrecht: Sozialpartner-Vereinbarung unterzeichnet
Wie können Gewerkschaften in Zeiten digitaler Arbeitswelten auch künftig die Beschäftigten in den Betrieben erreichen? Gemeint ist das formale „Zugangsrecht“ von Gewerkschaften in Betrieben. In intensiven Gesprächen haben BAVC und IGBCE darüber diskutiert, wie die gewerkschaftliche Ansprache und Kommunikation zeitgemäß aufgestellt werden kann und nun eine gemeinsame Empfehlung für die Chemie-Branche erarbeitet.
Rechtlich anerkannt ist das Zugangsrecht von Gewerkschaften in Betriebe zur Wahrnehmung gesetzlich verankerter Aufgaben in Präsenz. Dazu gehört die Unterstützung der Betriebsratsarbeit ebenso wie das Verteilen gewerkschaftlicher Informationen im Betrieb. Aber auch Gespräche rund um die vereinbarten Tarifverträge und deren Einhaltung gehören zum Aufgabenspektrum der IGBCE. In Zeiten zunehmender Digitalisierung ändert sich die Arbeitswelt: Die analogen Kommunikationswege werden durch digitale ergänzt oder komplett abgelöst. Beschäftigte arbeiten häufiger mobil und sind für Gewerkschaften damit weniger gut im Betrieb erreichbar.
Gemeinsames Interesse der Chemie-Sozialpartner
Eine solche Entwicklung liegt nicht im Interesse der Gewerkschaft und auch nicht der Arbeitgeber. Denn Aufgabe von Gewerkschaften ist auch die Vermittlung gemeinsamer Tarifabschlüsse und anderer tariflicher Vereinbarungen in den Betrieben. Wird die Kommunikation mit den Beschäftigten erschwert, können Informationsdefizite das Konfliktpotenzial in den Betrieben unnötig erhöhen. Um die gute Sozialpartnerschaft in der Chemie auch weiterhin zukunftsfähig zu halten, ist eine zeitgemäße und damit auch digitale Kommunikation zwischen Gewerkschaften und Beschäftigten eine Voraussetzung.
Spielraum für individuelle Lösungen statt starrer Vorgaben
Mit der neuen Sozialpartner-Vereinbarung wird die Nutzung vorhandener betrieblicher Kommunikationswege für gewerkschaftliche Aufgaben empfohlen. Beispielhaft sind folgende Möglichkeiten genannt: Optionen zur Veröffentlichung gewerkschaftlicher Informationen über betriebliche digitale Informationssysteme, wie z.B. einem digitalen „schwarzen Brett“ im Intranet, die Einbettung von Links zu gewerkschaftlichen Informationen im Intranet oder die Nutzung betrieblich eingerichteter Videokonferenzsysteme für gewerkschaftliche Zusammenkünfte. Entscheiden kann und muss jedoch jeder Betrieb individuell, ob und ggf. wie ein digitaler Zugang umgesetzt wird.