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Unternehmen, die bereits menschenrechtliche Risikoanalysen durchgeführt haben, beklagen häufig die großen Herausforderungen und die hohe Komplexität eines solchen Vorhabens. Hier setzt das zweite Modul unseres Chemie³-Branchenstandards für nachhaltige Wertschöpfung an. Es unterstützt Unternehmen aller Größenklassen bei der Durchführung von übergeordneten sowie detaillierteren Risikoanalysen. Mit dem Branchenstandard bieten BAVC, IGBCE und VCI Unternehmen konkrete Hilfestellungen für die fünf Kernelemente der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht. Das Modul II ist in Kürze verfügbar.

Das neue Modul im Detail

Das Modul „Risikoidentifizierung und -priorisierung“ bietet zunächst einen Überblick über Ziele, Anforderungen, Nutzen, Prinzipien und Erfolgsfaktoren des Risikomanagements. Um die Umsetzung in die betriebliche Praxis möglichst einfach zu gestalten, sind auch Tipps zur Integration in bestehende Risikomanagementsysteme enthalten.

Im zweiten Block des Moduls wird detaillierter auf die Risikoanalyse eingegangen. Die menschenrechtliche Risikoanalyse umfasst die Identifizierung, Bewertung und Priorisierung (potenziell) negativer Auswirkungen eines Unternehmens auf die Menschenrechte. Da alle weiteren Sorgfaltsprozesse auf der Risikoanalyse basieren, ist eine strukturierte Durchführung der Analyse und eine sinnvolle Priorisierung der Risiken besonders wichtig. Die Handlungshilfe enthält Informationen zu den Zielen, dem Nutzen und den Anforderungen der Risikoanalyse. Ein Schwerpunkt liegt bei der Risikoanalyse in der Praxis, angefangen bei der Vorbereitung bis zur konkreten Durchführung im Unternehmen.

Spotlight: Risikoanalyse im Einkauf

In diesem Abschnitt findet sich auch ein „Spotlight“ für die Verankerung der Risikoanalyse im Einkauf. Die Risikoanalyse in der Einkaufsabteilung durchzuführen, hilft dabei, Einkaufskategorien und/oder Lieferanten hinsichtlich ihres menschenrechtlichen Risikos zu bewerten, die Risiken zu priorisieren und geeignete Maßnahmen abzuleiten, um Menschenrechtsverletzungen in der Lieferkette vorzubeugen oder diese zu mildern.

Den Abschluss der Dokumente rund um die Risikoanalyse bilden die beiden Anhänge „Leitfragen zur Einschätzung von menschenrechtlichen Risiken“, die Unternehmen dabei unterstützen sollen, zielführende Fragen für die Ermittlung der menschenrechtlichen Risiken zu stellen, sowie „Öffentliche Quellen für die Risikoidentifizierung“, der über 30 verschiedene Indizes, Plattformen, Berichte und Tools listet und bei der Frage weiterhilft, wo Unternehmen Hilfestellungen zu unterschiedlichen Risiken finden können.

Praktische Tools geben Orientierung

Doch das neue Modul des Chemie³-Branchenstandards bietet nicht nur Handlungsempfehlungen und Erläuterungen. Besonders nützlich sind auch die beiden Praxistools „Praxishilfe Risikoprofile“ und „Risikoüberblick“. Der „Risikoüberblick“ bietet qualitative Informationen über die relevantesten Menschenrechtsrisiken, die in der – insbesondere vorgelagerten – Lieferkette von Unternehmen der chemischen und pharmazeutischen Industrie zu finden sind.

Mit dem Tool „Praxishilfe Risikoprofile“ können Unternehmen zum einen schnell ermitteln, welche menschenrechtlichen Risikofelder bei bestimmten Rohstoffen oder Produkten typischerweise vorliegen. Wenn Unternehmen beispielsweise mit erdölbasierten Rohstoffen oder Produkten arbeiten, müssen sie ihr Augenmerk auf andere Risiken legen als bei Produkten auf Basis von Sojaöl. Das Tool hilft damit insbesondere – aber nicht nur – Unternehmen, die sich erstmals der menschenrechtlichen Risikoanalyse zuwenden.

Darüber hinaus enthält das Tool eine Klassifizierung der Länderrisiken. Jedem der 189 gelisteten Länder wird auf Basis von menschenrechtlichen Risiken ein gewichtetes Gesamtrisiko von „niedrig“ bis „sehr hoch“ zugewiesen. Die Bewertung der einzelnen Themen basiert dabei auf über 20 international anerkannten Indizes.

In der Praxishilfe finden sich auch die bis zu fünf typischen Herkunftsländer für die verschiedenen Rohstoffe oder Produkte sowie eine kombinierte Klassifizierung für den jeweiligen Stoff aus dem jeweiligen Herkunftsland. Wenn die zugrunde liegenden Informationen von dem einzelnen Unternehmen entsprechend seiner Ware angepasst wurden, ergibt die Analyse so auf einen Blick, welchen Produkten aus welchen Herkunftsländern das Unternehmen umgehend besondere Aufmerksamkeit zukommen lassen sollte und welche es zunächst zurückstellen kann.

Ausblick auf die weiteren Module

Die unternehmensspezifische Risikomatrix ist dann die Basis für die Präventions- und Abhilfemaßnahmen. Diese sind Gegenstand des dritten Moduls unseres Chemie³-Branchenstandards. Das Modul ist bereits in Arbeit und wird Unternehmen dabei unterstützen, geeignete Maßnahmen zur Prävention von Risiken oder Abhilfe von Menschenrechtsverletzungen zu finden und diese Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen.

Die letzten beiden Module werden sich den Themen Berichterstattung und Beschwerdemechanismen widmen, sodass insgesamt alle fünf Kernelemente der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht durch den Branchenstandard abgedeckt werden.

Über den Chemie³-Branchenstandard

Mit dem „Chemie³-Branchenstandard - Ziele, Maßnahmen, Tools für Sorgfalt in Lieferketten“ entwickeln die Allianzpartner BAVC, IGBCE und VCI praktische Unterstützung für Unternehmen, die es ihnen erleichtern sollen, menschenrechtliche Sorgfaltsprozesse schrittweise einzurichten oder zu verbessern. Die Entwicklung findet in einem Multi-Stakeholder-Prozess statt. Der Anspruch des Branchenstandards ist nicht, dass Unternehmen alle Prozesse in gleicher Weise umsetzen. Vielmehr bieten wir Unterstützung für passgenaue Lösungen im Einzelfall.

Überzeugen Sie sich selbst: Die bereits veröffentlichten Module können Sie bei Ihrem regionalen Chemie-Arbeitgeberverband oder über die Chemie³-Website anfordern.

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