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Corona, Krieg, Inflation – die Herausforderungen für die Wirtschaft sind immens. Gleichzeitig müssen Unternehmen in zusätzliches Personal investieren, um insbesondere neuen bürokratischen Berichtspflichten nachzukommen. Welche Regelungen müssen Unternehmen in den nächsten Jahren umsetzen? Kommen die Rufe nach einem Belastungsmoratorium bei der Politik an?

Das Europäische Parlament befindet sich aktuell in der zweiten Hälfte seiner Legislaturperiode. Bis zur nächsten Europawahl im Mai 2024 bleibt den Ko-Gesetzgebern Rat und Parlament noch etwa ein Jahr Zeit, um laufende Gesetzgebungsverfahren abzuschließen. Anschließend werden die Abgeordneten in den Wahlkampfmodus schalten. Die Liste der noch ausstehenden Vorhaben ist lang: Sorgfaltspflichten in der Lieferkette, EU-Standards für Nachhaltigkeitsberichterstattung, Verbot von Zwangsarbeitsprodukten, Lohntransparenz, Plattformarbeit, künstliche Intelligenz.

Richtige Prioritäten setzen

In den kommenden Monaten und Jahren werden die Unternehmen mit gestörten und volatilen Energiemärkten, hoher Inflation und einer grundsätzlichen Versorgungsunsicherheit zu kämpfen haben. Der bestehende Fachkräftemangel stellt ein zusätzliches Wachstumshindernis dar. In Zeiten hoher Belastungen und großer Unsicherheit ist es wichtig, dass der europäische Gesetzgeber nur dort regulatorisch eingreift, wo es tatsächlich geboten ist. Gleichzeitig ist es erforderlich, bestehende Wachstumshemmnisse durch kluge Regulierung abzubauen, wo immer es möglich ist. In diesem Zusammenhang sind die Arbeiten an einer EU-weit einheitlichen digitalen Entsendemeldung, einem europäischen Sozialversicherungspass sowie Vorhaben zur Linderung des Fachkräftemangels zu begrüßen. Gleichzeitig müssen die Ko-Gesetzgeber unbedingt die Belastungsgrenzen der Unternehmen berücksichtigen. Insbesondere die Lieferkettenrichtlinie hat das Potenzial, zu einem unverhältnismäßigen Bürokratiemonster mit wenig Nutzen zu werden.

Weitere Entlastung nötig

Erste wichtige Schritte hin zu einer Entlastung der Unternehmen sind getan. Sowohl im politischen Berlin als auch in Brüssel werden Entlastungspakete geschnürt. Was bislang jedoch fehlt, ist eine Neubewertung der Gesetzesvorhaben. Die Europäische Kommission hat angekündigt, einen Wettbewerbsfähigkeitscheck für neue Gesetzgebung einzuführen. Dies ist eine wichtige Maßnahme für zukünftige Gesetzesvorhaben; bereits vorgelegte Vorschläge laufen jedoch ungebremst weiter. In der folgenden Übersicht zeigen wir Ihnen ausgewählte Rechtsetzungsvorhaben, deren Regeln Unternehmen und Sozialpartner in den nächsten Jahren anwenden müssen.

Status aktueller europäischer Rechtsetzungsvorhaben

EU Gesetzesvorhaben 1

EU Gesetzesvorhaben 2

 

 

Linktipps: 
Die sechs Prioritäten der Europäischen Kommission (2019-2024)
Aktuelle Nachrichten des Europäischen Parlaments
Ausführliche Infos des Europäischen Rats

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