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Nach Monaten intensiver Vorbereitung ist es so weit: Die Chemie-Unternehmen können ihren Beschäftigten das Sozialpartnermodell Chemie als Element der betrieblichen Altersversorgung anbieten. Betrieben wie Beschäftigten wird damit die attraktive Option einer renditestarken Altersversorgung ohne den einschränkenden Preis einer Arbeitgeberhaftung eröffnet.

Die Chemie-Sozialpartner IGBCE und BAVC standen dazu mehr als ein Jahr im engen fachlichen Austausch und wurden dabei vom Beratungshaus Mercer begleitet. Zuletzt hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht das Modell genehmigt und die Tarifvertragsparteien haben den Tarifvertrag über Einmalzahlungen und Altersvorsorge (TEA) West mit den ergänzenden Regelungen für das Sozialpartnermodell unterzeichnet. Damit ist der Zugang zum Sozialpartnermodell Chemie für alle Unternehmen, die in den Geltungsbereich dieses Tarifvertrages fallen, ab sofort möglich.

Umgesetzt wird das erste branchenweite Sozialpartnermodell der Bundesrepublik vom ChemiePensionsfonds der R+V Versicherung - mit mehr als 120.000 Versicherten sowie aktuell rund 1,1 Milliarden Euro Vermögen einer der größten Pensionsfonds Deutschlands.

Wie hoch ist die tarifliche Förderung?

Innerhalb der reinen Beitragszusage rückt an die Stelle der bisherigen Chemietarifförderung I und II ein pauschaler Arbeitgeberbeitrag in Höhe von 15 Prozent. Dies wurde im Hinblick auf die gesetzlich festgeschriebene Bezuschussung von Entgelt in dieser Höhe vereinbart. Der Arbeitgeberbeitrag wird auf Entgeltumwandlung innerhalb des Sozialpartnermodells gezahlt, sofern der Arbeitgeber eine Sozialversicherungsersparnis zu verzeichnen hat. Die tariflich zugesicherten Leistungen können, wie in allen anderen Durchführungswegen und Zusagearten, ebenfalls in das Sozialpartnermodell eingebracht werden. Bei Nutzung des Entgeltumwandlungsgrundbetrages steigt der Arbeitgeberbeitrag auf die Höhe der ehemaligen Chemie-Tarifförderung I (134,98 Euro), um eine Parallelität zu den vorhandenen Zusagen sicherzustellen.

Wie werden Rentensenkungen abgefedert?

IGBCE und BAVC haben sich darauf verständigt, aus den Sicherungsbeiträgen einen kollektiven Puffer (Sicherungsbeitragspuffer) zu bilden. Die Sicherungsbeiträge werden so zur Abmilderung bzw. zum Ausgleich möglicher Rentensenkungen eingesetzt. Hierbei ist es der Wille der Tarifvertragsparteien, dass nicht jede Schwankung nach unten sofort ausgeglichen wird. IGBCE und BAVC haben sich auf einen gemeinsamen Schwellenwert verständigt, bei 

dessen Unterschreitung ein Puffereinsatz erfolgt. Da Schwankungen im Wert des angesparten Kapitals bis zum Beginn der Rentenphase in der Regel keine direkten Auswirkungen haben, wird der gebildete Puffer ausschließlich in der Rentenbezugsphase eingesetzt. Sofern es zu einem Einsatz des Sicherungsbeitragspuffers kommt, wird dabei lediglich der Anteil verwendet, der dem jeweiligen Rentnerkollektiv zugeordnet werden kann.

Wie gestaltet sich die Kapitalanlage?

Die Kapitalanlage erfolgt in einem bei der R+V Versicherung bewährten dynamischen Wertsicherungskonzept. Das Versorgungskapital wie auch der Sicherungsbeitragspuffer werden in dieser Form angelegt. Grundsätzlich ist das Anlageportfolio über mehrere Anlageklassen, Länder und Branchen breit gestreut und berücksichtigt damit eine Vielzahl unterschiedlicher Marktszenarien. Neben einer dynamischen Aktiensteuerung und einer aktiven Rentenstrategie beinhaltet das Anlagekonzept das bereits erwähnte Wertsicherungskonzept.

Die weltweit angelegten Aktien unterliegen einer dynamischen Steuerung. Jährlich startet das Modell mit einer Startaktienquote von 40 Prozent. Diese Aktienquote kann im laufenden Jahr dem aktuellen Marktgeschehen angepasst werden. Hierbei wird eine Mindestaktienquote von 10 Prozent nie unterschritten, während der maximale Aktienanteil 80 Prozent beträgt. In turbulenten Phasen mit niedrigem Aktienanteil verlagert sich der Anlagefokus auf Wertsicherung und Werterhalt, um in positiven Marktphasen mit einer erhöhten Aktienquote vom Aufwärtstrend profitieren zu können.

Was macht der Steuerungsausschuss?

Mit dem paritätisch aus Repräsentanten von IGBCE, BAVC und CHEMIEPensionsfonds AG gebildeten Steuerungsausschuss erfüllen die Tarifvertragsparteien die gesetzliche Verpflichtung zur Beteiligung an der Durchführung und Steuerung des Modells. Die Tarifvertragsparteien geben die durch das Gesetz anvertraute Verantwortung nie aus der Hand.

Der Umfang der Einflussmöglichkeit bestimmt sich nach dem zu Grunde liegenden Pensionsplan sowie dem Durchführungsvertrag, in denen die Rechte des Gremiums verankert sind. Innerhalb des ChemiePensionsfonds können die Tarifvertragsparteien maßgeblichen Einfluss auf die Festlegungen zur Leistung bei Rentenbeginn sowie bei Leistungserhöhungen und -senkungen nehmen. Auch entscheiden IGBCE und BAVC über die Verwendung des kollektiven Sicherungsbeitragspuffers mit.

Wie kann ein Unternehmen beitreten?

Grundlegend ist die Unterzeichnung des Beitritts- und Rahmenvertrags zwischen Unternehmen und der CHEMIEPensionsfonds AG. Sollte es sich um ein tarifgebundenes Unternehmen der Chemie handeln, ist ergänzend ein Nach-weis über die Tarifbindung vorzulegen. Andere können grundsätzlich über einen Haustarifvertrag die notwendige Basis für einen Beitritt schaffen, sofern die Tarifvertragsparteien entsprechend zustimmen. Nach Annahme und Bestätigung des Beitrittsrahmenvertrags durch die CHEMIEPensionsfonds AG sind Neuanmeldungen zum folgenden Monatsersten möglich. Im Anschluss unterzeichnet das Unternehmen mit den Beschäftigten, die neu zum ChemiePensionsfonds hinzutreten, eine Entgeltumwandlungsvereinbarung.

Sofern im Unternehmen bereits eine Betriebsvereinbarung existiert, die die tarifliche Altersvorsorge regelt, ist diese im Hinblick auf die reine Beitragszusage als neue Zusageart anzupassen.

 

Pension Consult
Beratungsgesellschaft für 
Altersvorsorge mbH
Riesstraße 15
80992 München
 
Telefon: +49 89 122 288 250
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Weitere ausführliche Infos zum Sozialpartnermodell Chemie finden Sie auch unter: 
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