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Das Kernstück der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten ist für Unternehmen die Einrichtung eines Risikomanagementsystems. Modul II des Chemie³-Branchenstandards für nachhaltige Wertschöpfung, das 2022 erschienen ist, hilft Unternehmen bei der Analyse von menschenrechtlichen Risiken. Mit dem neuen Modul III unterstützen wir Unternehmen aller Größenklassen dabei, zielgerichtete Präventions- und Abhilfemaßnahmen zu treffen und deren Wirksamkeit zu überprüfen.

Das neue Modul III im Detail

Auf die Analyse der menschenrechtlichen Risiken folgen konkrete Maßnahmen: Falls menschenrechtliche Risiken identifiziert wurden, sind Präventionsmaßnahmen zu ergreifen; falls eine Menschenrechtsverletzung eingetreten ist, muss dieser abgeholfen werden. Die Verletzung soll also beendet oder zumindest minimiert werden.

Ziel des Moduls ist es, Unternehmen beim Aufbau eines Systems zu unterstützen, mit dem definiert wird, für welche Lieferanten welche Art von Maßnahmen implementiert werden sollen und welcher Eskalationsprozess für den Fall vorgesehen ist, dass der Zulieferer nicht willens ist, eine vereinbarte Maßnahme umzusetzen. Daneben werden auch Fragen der Wiedergutmachung thematisiert, bei denen die UN-Leitprinzipien „Wirtschaft und Menschenrechte“ Unternehmen empfehlen, diese zu leisten.

Das Modul III „Präventions- und Abhilfemaßnahmen” bietet zunächst einen Überblick über Ziele, Anforderungen und den Nutzen von Präventions- und Abhilfemaßnahmen. Der nachfolgende Abschnitt bietet eine Handlungsanleitung für die Implementierung geeigneter Instrumente. Nach grundlegenden Tipps für die praktische Umsetzung gehen wir umfassend auf die „Angemessenheit“ ein, die Unternehmen regelmäßig vor Herausforderungen stellt, weil je nach dem ermittelten Risiko und dem Einflussvermögen des Unternehmens unterschiedliche Maßnahmen möglich und zielführend sind.

Notwendige Wirksamkeitsprüfung

Das große Ziel der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten ist es, Menschenrechte auf der Welt besser zu wahren. Um beurteilen zu können, ob die ergriffenen Maßnahmen einen Beitrag dazu leisten, muss deren Wirksamkeit überprüft werden. Die Wirksamkeitsprüfung soll auch dazu dienen, etwaige Defizite aufzudecken und so notwendige Anpassungen zu ermöglichen.

Um die Wirksamkeit zu ermitteln, bedarf es geeigneter Indikatoren. Unser Chemie³-Branchenstandard bietet Hilfestellungen, um solche Indikatoren zu identifizieren, sowie Beispiele, wie quantitative und qualitative Indikatoren ermittelt werden können. Im Anhang des Dokuments werden grundlegende Präventionsmaßnahmen beispielhaft genannt, um insbesondere Unternehmen, die neu in das Thema einsteigen, Ideen für den eigenen Geschäftsbereich oder bei Zulieferern an die Hand geben zu können. Eine Tabelle, in der verschiedene Fragebögen oder Auditmöglichkeiten gegenübergestellt sind, rundet die Handlungsanleitung ab.

Praxishilfe: Muster-Verhaltenskodex

Viele Unternehmen klagen darüber, dass sie von ihren Kunden mit einer Vielzahl von Verhaltenskodizes konfrontiert werden und die Prüfung sehr aufwändig ist. Selbst wenn bisher nur ein Teil der meist zigtausenden Kunden ihre eigenen Verhaltenskodizes bestätigt haben möchte, ist der Aufwand für die Prüfung sowie Nachverhandlung und Erklärung enorm. Dieses Problem wird sich leider nicht einfach so lösen lassen. Die Verwendung von Textbausteinen kann die Prüfung jedoch etwas vereinfachen und dafür sorgen, dass sich zukünftig Verhaltenskodizes zumindest etwas mehr ähneln. Vorrangig orientiert sich der Muster-Verhaltenskodex jedoch an den Bedürfnissen von Unternehmen, die bisher keinen eigenen Verhaltenskodex für Lieferanten haben. Sie können sich an den Textbausteinen des Muster-Verhaltenskodex bedienen und damit die Erstellung ihres eigenen Code of Conduct vereinfachen – und einen Verhaltenskodex erarbeiten, der zu den Gegebenheiten des Unternehmens passt.

Ausblick auf die weiteren Module

Mit dem dritten Modul ist das große Thema „Risikomanagement“ abgeschlossen. Die letzten beiden Module bauen nicht mehr darauf auf, sondern befassen sich mit zwei anderen Sorgfaltspflichten: In Modul IV geht es um die Einrichtung eines Beschwerdemechanismus, der Menschen die Möglichkeit geben soll, Kontakt zu Unternehmen aufzunehmen, von denen sie sich in ihren Menschenrechten verletzt fühlen. Modul V wird Hilfestellungen zu den Themen Dokumentation und Berichterstattung bieten. Die Arbeiten an beiden Modulen laufen bereits und sollen im ersten Halbjahr abgeschlossen sein.

Mit dem „Chemie³-Branchenstandard – Ziele, Maßnahmen, Tools für Sorgfalt in Lieferketten“ entwickeln die Allianzpartner BAVC, IGBCE und VCI ein praktisches Unterstützungsangebot für Unternehmen, das es ihnen erleichtern soll, menschenrechtliche Sorgfaltsprozesse schrittweise einzurichten oder zu verbessern. Die Entwicklung findet in einem Multi-Stakeholder-Prozess statt. Der Anspruch des Branchenstandards ist es, passgenaue Lösungen im Einzelfall statt eine Lösung für alle Unternehmen zu entwickeln. Überzeugen Sie sich selbst: Die bereits veröffentlichten Module können Sie bei Ihrem Chemie-Arbeitgeberverband oder über die Chemie³-Website anfordern.

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